Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 954/2021
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/25/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Frühstück für Grundschulkinder

Beantwortung / Stellungnahme

1. Frühstücksangebot von 9:00 bis 9:30 Uhr über Caterer

Wie in der ersten Lesung bereits dargestellt, würde ein kostenfreies Frühstück für alle Ganztagsgrundschüler*innen an Standorten mit einem Bonuscard-Anteil von 35 % oder mehr für knapp 2.200 Schüler*innen an elf Ganztagsgrundschulen einen Mittelbedarf von
rund 2 Mio. EUR pro Jahr

zur Folge haben. Dieser errechnet sich aus der Anzahl der Schüler*innen, 185 Verpflegungstagen pro Schuljahr (fünf Tage pro Schulwoche) und dem Preis von 5 Euro brutto pro Frühstück inkl. Dienstleistung (Zubereitung, Ausgabe, Reinigung/Spülen).

Die Einrichtung eines Frühstücksangebotes an 25 Ganztagsgrundschulen mit entsprechendem Sozialraumbezug (GRDrs. 435/2021) würde einen Mittelbedarf von
rund 6 Mio. EUR pro Jahr

verursachen. Dieser errechnet sich aus der Anzahl der Schüler*innen (rund 6.500) und den ansonsten identischen Faktoren.

Diese Lösung könnte, wie ebenfalls bereits dargestellt, in die nächste Ausschreibungsrunde der Essensversorgung an Ganztagsschulen im Herbst 2022 aufgenommen werden (Vertragsbeginn Schuljahr 2023/24). Für weitergehende Lösungen müsste zunächst ein Konzept entwickelt werden (siehe Punkt 4).

Die betreffenden Schulstandorte werden aus Datenschutzgründen (Bonuscard-Anteil) hier nicht namentlich veröffentlicht – analog der Vorgehensweise bei den Schulen mit sozialräumlicher Förderung.

2. Frühstücksangebot von 7:00 bis 8:00 Uhr über Caterer

Die Bereitstellung und Ausgabe des Frühstücks in der Zeit von 7:00 bis 8:00 Uhr vor Unterrichtsbeginn ließe sich mit dem bestehenden Personal der Caterer nicht oder nur bedingt bewerkstelligen bzw. wäre mit deutlich erhöhten Kosten verbunden. Arbeitsbeginn der Catererkräfte ist in der Regel um 10:00 Uhr, was zur Folge hätte, dass die („Leerlauf“-) Zeit zwischen Ende der Frühstücksausgabe und Arbeitsbeginn für die Vorbereitung des Mittagessens ebenfalls finanziert werden müsste. Hierfür liegen derzeit keine verwendbaren und realistischen Kalkulationen vor. Würde die („Leerlauf“-) Zeit zwischen Ende der Frühstücksausgabe (8:00 Uhr) und Vorbereitungsbeginn für das Mittagessen (10:00 Uhr) den Caterern nicht vergütet, hätte dies zur Folge, dass Caterer sich möglicherweise an solchen Ausschreibungen nicht mehr beteiligen. Da der Bieterkreis bei den Essensausschreibungen für die Schulverpflegung sehr klein ist (i.d.R. zwischen zwei und sechs Bietern), bestünde die Gefahr, für die Mittagessensversorgung an diesen Ganztagsschulen keinen Caterer mehr zu finden.


3. Frühstücksangebot über den Verein Frühstück für Kinder an Schulstandorten mit dem für die Mittagessensversorgung zuständigen Caterer

Die Einrichtung des Frühstücks für derzeit 12 Schulen für insgesamt 380 Schüler an
2 Tagen pro Schulwoche (an 76 Verpflegungstagen im Schuljahr) und dem Preis von
4,50 Euro brutto pro Lunchpaket verursacht derzeit Kosten in Höhe von
rund 160.000 EUR pro Jahr.

Davon kommen derzeit rund 130.000 € aus Spendenmitteln, 30.000 € trägt die Stadt als institutionelle Förderung für den zusätzlichen Verwaltungs-, Leitungs- und Steuerungsaufwand. Dazu gehört

Bei Ausweitung des Angebotes um weitere 12 Schulen sind städtische Mittel in Höhe von insgesamt
rund 190.000 EUR pro Jahr

erforderlich. Diese setzen sich zusammen
Eine Steuerung, welche Schulen das Angebot des Vereins in Anspruch nehmen, ist durch die Stadt nur bedingt möglich, vielmehr obliegt dies der Entscheidung des Vereins und der Initiative einzelner Schulen. In den wenigsten Objekten mit Caterern wird es möglich sein, das Frühstück durch den Verein zu organisieren, da es Haftungs- und hygienerechtliche Fragen bei der Küchennutzung gibt. Die an Ganztagsschulen eingesetzten Caterer sind verantwortlich für die Einhaltung aller hygienerechtlichen Vorgaben im Lager- und Küchenbereich und haben – mit Ausnahme städtischer Verantwortlicher – alleiniges Nutzungs- und Zutrittsrecht. Folglich kann durch den Verein „Frühstück für Kinder“ grundsätzlich nur an Schulen ohne Caterer sowie in solchen Ganztagsschulen ein Frühstück angeboten werden, an denen eine zweite Zubereitungsmöglichkeit und Ausgabe organisiert werden kann. Hierbei sind die strengen Hygienevorgaben der Lebensmittelüberwachung des AföO eine weitere mögliche Herausforderung.


4. Konzeptentwicklung

Für die Ermittlung der tatsächlich aufzuwendenden Kosten für ein Frühstücksangebot in der Zeit von 7:00 bis 8:00 Uhr über die Caterer mit gleichzeitiger Sicherstellung der Mittagessensversorgung sowie zur Konkretisierung der Ausgestaltung eines Frühstücks über den Verein Frühstück für Kinder bedarf es der Erstellung eines ganzheitlichen Konzeptes, welches auch die individuelle Umsetzung basierend auf schulscharfen Parametern berücksichtigt.


Vorliegende Anträge/Anfragen

391/2021 Bündnis90/Die GRÜNEN, 627/2021 SPD




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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