Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1358/2011
Stuttgart,
11/25/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011



Sauberes und liebenswertes Stuttgart

Beantwortung / Stellungnahme


Zur 1. Lesung am 09.11.2011 wurde unter TOP 100 die Mitteilungsvorlage 495/2011 zur Unterhaltung des Fußgängerleitsystems sowie die GRDrs 1027/2011 aufgerufen und beraten. Zum Thema Reinigung weiterer Einbauten in der Innenstadt, insbesondere von Aufklebern, wurden verschiedene Fragen gestellt, die nachfolgend beantwortet werden.


Die unter die Reinigungszone I (RZ I) fallenden Straßen können dem als Anlage
beigefügten Straßenverzeichnis entnommen werden.

Dabei erfolgt die Reinigung von Gehwegen und Fußgängerzonen (Bodenfläche ohne Möblierung) siebenmal wöchentlich maschinell und manuell (sechsmal wöchentlich im Zweischichtbetrieb, an Sonntagen lediglich eine Grobreinigung). Während der Sommermonate (April bis Oktober) ist zusätzlich noch ein Wasserwagen im Einsatz. Zusätzlich werden täglich (zum Teil mehrfach) die Abfallkörbe geleert und die Fahrbahnen der im Verzeichnis genannten Straßen maschinell gereinigt.

Die in der GRDrs 1027/2011 aufgeführten Reinigungsaktivitäten sind nachfolgend
tabellarisch dargestellt:

Reinigungsumfang Reinigungs-
intervall
Laufende Kosten
je Jahr
Einmalige Kosten
zuständig/ Veranschlagung bei
Reinigung Glasbrüstungen an der Hirsch-buckeltreppe und Schulstraße mit Nassreinigung der Treppenanlagenmonatlich 8.000 €
Amt 66
Reinigung Papierkörbe und Tuben in der
Innenstadt
monatlich
4.000 €
AWS
(EHH 20)
Reinigung Bänke in der Innenstadt
monatlich 8.000 €
Amt 67
Reinigung Lampenmasten in der Innenstadt
Laufende Reinigung sukzessive 20.000 €
Amt 66
Einmalige Grundreinigung (in 2012)sukzessive 80.000 €
Amt 66
Laufende Reinigung der Verkehrszeichen-pfosten in der Innenstadtsukzessive
20.000 €
Amt 66
Laufende Reinigung und Instandhaltung Fußgängerleitsystem in der Innenstadtsukzessive
15.000 €
Amt 66
Gesamtsummen
75.000 €
80.000 €
davon
Amt 66
63.000 €
80.000 €
Amt 67
8.000 €
AWS
4.000 €
Ein Verzicht auf die einmalige Grundreinigung der Lampenmasten wird nicht empfohlen,
da dadurch die sichtbare Reinigungsleistung deutlich geringer wäre.

Eine Finanzierung über die vorhandenen Budgets ist nicht möglich, da diese bereits für die laufenden, zwingend notwendigen Maßnahmen vollständig ausgeschöpft sind.

Die Reinigungen werden fast ausschließlich vom Eigenbetrieb AWS ausgeführt, der vom Tiefbauamt mit den Reinigungsleistungen beauftragt wird. Lediglich für die Reinigung der Bänke erfolgt die Beauftragung zuständigkeitshalber durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt; die Reinigung der Papierkörbe und Tuben liegt in der Zuständigkeit des AWS und müsste vom AWS bezahlt werden (Erhöhung des Leistungsentgeltes).



Vorliegende Anträge/Anfragen

454/2011 CDU




Dirk Thürnau
Bügermeister






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Straßenverzeichnis RZ I und RZ II.pdf