Das Jugendamt führte im Jahr 2008 im Rahmen der Arbeitsgruppe „Stuttgarter Netze für alle Kinder“ einen Beteiligungsprozess durch, aus dem Maßnahmenvorschläge abgeleitet wurden, u. a. Anpassung der Einkommensgrenze für die Bonuscard-Bezieher/-innen und Gebührenbefreiung für Kindertagesbetreuung für Kinder aus Familien mit Bonuscard-Berechtigung (vgl. GRDrs 700/2009 „Stuttgarter Netze für alle Kinder“).
Für die Optimierung der Wirkung der Bonuscard ist eine Nutzerbefragung der Bonuscard-Berechtigten ab 50 Jahren sinnvoll (z. B. Informationskampagnen in Begegnungsstätten für Ältere, Tafelläden). Maßnahmen könnten abgeleitet werden, um die Hemmschwelle bei den älteren Menschen (Stichwort: „verschämte Altersarmut“), die eine Berechtigung für die Bonuscard haben, diese aber noch nicht in Anspruch nehmen, zu überwinden.
Finanzielle Mittel für die Durchführung eines Beteiligungsprozesses und die Nutzerbefragung der Bonuscard-Berechtigten ab 50 Jahren sind in Höhe von 15.000 EUR erforderlich.
Vorliegende Anträge/Anfragen --- 574/2015, Ziffer 3 (SPD) Isabel Fezer Bürgermeisterin <Anlagen>