Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 558/2010
Stuttgart,
07/13/2010



Anpassung der Zuschüsse an die Personalkostensteigerungen für kirchliche Kindertageseinrichtungen 2010/2011



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.07.2010
28.07.2010



Beschlußantrag:

1. Der Steigerung der Personalkostenpauschale um 3,84 % für kirchliche Kindertageseinrichtungen von 41.310 € auf 42.896 € für die Jahre 2010 und 2011 wird zugestimmt. 2. Der in den Jahren 2010 und 2011 jeweils entstehende Aufwand von rd. 1,3 Mio. € wird im Teilergebnishaushalt des Jugendamtes, Amtsbereich 5103161 (Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und –pflege), Kontengruppe 43100 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) finanziert. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die „Grundsätze für die Förderung der Betriebsausgaben von Tageseinrichtungen für Kinder der Evangelischen und der Katholischen Kirche“ (GRDrs 480/2010) entsprechend anzupassen.


Begründung:


Die freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Stuttgart hatten zu den Haushaltsplanberatungen 2010/2011 eine Erhöhung der Zuschüsse für Fachpersonalkosten sowohl aufgrund des Tarifabschlusses 2008 als auch der Einführung des Sozialtarifvertrags im Jahr 2009 beantragt.

In der 3. Lesung zum Haushalt 2010/2011 hat der Gemeinderat den Antrag in dieser Form abgelehnt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, dass aus den zu erwartenden zusätzlichen Mitteln aus dem Finanzausgleich (FAG) zur Umsetzung des Orientierungsplans u.a. die „Anpassung der Förderung von Kindertageseinrichtungen freier Träger an die tariflichen Personalkostensteigerungen“ realisiert werden sollte (vgl. GRDrs 1374/2009).

Das Land hat bislang weder die notwendige Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes Baden-Württemberg noch die Rechtsverordnung zur schrittweisen Erhöhung und Festlegung eines verbindlichen Personalsschlüssel bis zum Kindergartenjahr 2012/2013 für die unterschiedlichen Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen verabschiedet. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Stuttgart durch die Umsetzung des Orientierungsplans können daher nur grob anhand eines ersten Entwurfs zur geplanten Rechtsverordnung kalkuliert und nicht abschließend beziffert werden.

Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung nach Gesprächen und im Einvernehmen mit den kirchlichen Trägern vor, die Fachpersonalkostenpauschale um 3,84 % für kirchliche Kindertageseinrichtungen von 41.310 € auf 42.896 € für die Jahre 2010 und 2011 anzuheben. Diese Erhöhung hat Mehrkosten in Höhe von 1,3 Mio € pro Jahr zur Folge.

Für die Sonstigen Träger von Kindertageseinrichtungen sehen die Fördergrundsätze eine Härtefallregelung vor. Übersteigen ihre durchschnittlichen Fachpersonalkosten die Personalkostenpauschale (41.310 €/Stelle), erhalten sie auch für den darüber hinaus gehenden Betrag ein Zuschuss von 90 %. Aus diesem Grund wird für diesen Trägerkreis keine Erhöhung der Fachpersonalkostenpauschale vorgeschlagen.

Über die Förderung für öffentlich zugängliche Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in freier Trägerschaft ab dem Jahr 2012 muss in den Haushaltsplanberatungen 2012/2013 entschieden werden. Die Verwaltung wird dazu rechtzeitig in Verhandlungen mit den Trägern eintreten.

Die Vorlage 480/2010 zur Anpassung der Fördergrundsätze für öffentlich zugängliche Kindertageseinrichtungen v.a. aufgrund der Erhöhung der städtischen Gebühren wurde vor Abschluss der Verhandlungen mit den Kirchen gefertigt. Da die Verwaltung das Interesse der Kirchen teilt, dass noch vor der Sommerpause eine Entscheidung über eine mögliche Erhöhung der Zuschüsse für Fachpersonalkosten an Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft getroffen wird, müssten die Richtlinien für die Kirchen nachträglich entsprechend angepasst werden.


Finanzielle Auswirkungen


Der durch die Erhöhung der Zuschüsse an die kirchlichen Träger von Tageseinrichtungen in den Jahren 2010 und 2011 jeweils entstehende Aufwand von rd. 1,3 Mio. € wird im Teilergebnishaushalt des Jugendamtes, Amtsbereich 5103161 (Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und –pflege), Kontengruppe 43100 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) finanziert.

Im Jahr 2010 erhält die Stadt zur Umsetzung des Orientierungsplans rd. 1 Mio. €, im Jahr 2011 rd. 4 Mio. € zusätzlich aus FAG-Mitteln. Entsprechend der Beschlussfassung im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2010/2011 (vgl. GRDrs 1374/2009) wurden diese Beträge zum Haushalt 2010/2011 mangels verlässlicher Berechnungsgrundlagen nicht veranschlagt.

Sofern sie nicht primär zur Abdeckung etwaiger Mehrkosten durch die Umsetzung des Orientierungsplan selbst benötigt werden, sollen sie als Mehreinnahmen zur Finanzierung der in GRDrs 1374/2009 genannten Maßnahmen verwendet werden.

Auf der Basis einer groben Kalkulation (s.o.) der durch die Umsetzung des Orientierungsplans selbst zu erwartenden Mehrkosten, können zur Finanzierung der Zuschuss-Erhöhung in 2010 rd. 0,8 Mio. € und in 2011 rd. 1,3 Mio. € eingesetzt werden.

Die Deckung erfolgt somit durch Umschichtung der Mehreinnahmen aus den Zuweisungen des Landes zur Umsetzung des Orientierungsplans i.H.v. 0,8 Mio. € im Jahr 2010 und 1,3 Mio. € im Jahr 2011. Darüber hinaus im Jahr 2010 durch Umschichtung von weiteren 0,5 Mio. € aus in 2010 nicht abfließenden Betriebskosten zum Ausbau der Kindertagesbetreuung. Letztere werden aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung des beschlossenen Ausbaus der Kindertagesbetreuung nicht benötigt (vgl. 1. Sachstandsbericht – GRDrs 464/2010).


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

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