Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 1473/2019
Stuttgart,
12/05/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.12.2019



Haushalt 2020/2021
Taxiaktionsplan: städtische E-Taxiförderung, laufende Kosten Schnellladeinfrastruktur


Beantwortung / Stellungnahme

Zu Frage 1:

An der Argumentation aus GRDrs 729/2019 wird seitens der Verwaltung ausdrücklich festgehalten. Es hat sich lediglich durch Verzögerungen, die Netzanschluss und Tiefbau geschuldet sind, eine Verschiebung auf der Zeitschiene ergeben. Der Schnelllader am Ostendplatz wurde zum 26.11.2019 angeliefert und mit dem Stromnetz verbunden. Nach Testläufen und Aufschalten eines Backend-Systems ist eine offizielle Inbetriebnahme zum 16.12.2019 geplant.

An den weiteren beiden Standorten ist eine Realisierung nach vergleichbaren Verzögerungen ebenfalls absehbar: am Standort Stresemannstraße beginnen zurzeit die Tiefbauarbeiten. Am Standort Marienplatz erfolgt die Aufgrabegenehmigung.

Diese Verschiebungen auf der sachlich-inhaltlichen Ebene haben Verschiebungen in der Ausschöpfung der Haushaltsmittel zur Folge. Nach derzeitigem Planungsstand ist ein Betrieb der nun installierten drei taxi-exklusiven Schnelllader wie auch die Fahrzeugförderung aus den übertragenen Mitteln der Vorjahre möglich. Hierfür stehen ausreichende Mittel in Höhe von rund 150.000 EUR zur Verfügung.

Die Abrechnung der errichteten Hardware erfolgt mit Rechnungsstellung im neuen Jahr. Hierfür stehen ausreichende Mittel in Höhe von 192.000 EUR zur Verfügung.

Die Errichtung weiterer dreier Schnelllader ist für die Folgejahre weiterhin beabsichtigt. Die in GRDrs 729/2019 auf Seite 3 erwähnte Förderung aus dem Projekt LINOx BW ist mittlerweile zugesagt. Unklar ist, ob angesichts der langen Vorlaufzeiten und der unverändert großen Schwierigkeit, Auftragnehmer im Tiefbau zu finden, die Abrechnung derselben noch im Haushaltsjahr 2021 stattfinden wird. Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass selbst bei unverzüglichem Beginn der Planungen die bautechnische Umsetzung bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen wird, Rechnungsstellung erfolgt entsprechend zeitverzögert.
Im Vergleich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von GRDrs 729/2019 wurde das Förderprogramm LINOx BW offiziell verlängert mit einer Laufzeit bis 30.09.2022. Daher kann eine Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel durch die LHS ggf. auch erst mit dem Haushaltsjahr 2022 erfolgen.

Zu Frage 2:

Wie beschrieben wird das Vorhaben mit Nachdruck weiterverfolgt. Im Sinne der Haushaltswahrheit und Klarheit wird aber davon ausgegangen, dass die notwendigen finanziellen Mittel für eine Fortsetzung nicht notwendigerweise bereits Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt werden müssen. Falls der erfreuliche Fall eintritt, dass die Realisierung der weiteren Schritte deutlich zügiger gelingt, wird die Verwaltung von sich aus mit einem Finanzierungsvorschlag auf den Gemeinderat zukommen.




Vorliegende Anträge/Anfragen

1119/2019 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion




Fritz Kuhn



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