Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
7/2011
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 23.02.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, BM Murawski, BMin Dr. Eisenmann,
BMin Fezer
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: 2. Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2010
- Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2008/2009 sowie 2010/2011 und der Beschlüsse im 1. Sachstandsbericht
- Anträge zum weiteren Ausbau

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 21.02.2011, öffentlich, Nr. 12

Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 14.02.2011, GRDrs 7/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

Von dem Sachstandsbericht über den Stand der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2008/2009, der Haushaltsbeschlüsse 2010/2011 sowie der Beschlüsse aus dem 1. Sachstandsbericht 2010 (vgl. GRDrs 464/2010) zum Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen.

1. Den aufgeführten Angebotsumstellungen sowie der Schaffung zusätzlicher Plätze bei den freien Trägern und beim städtischen Träger wird zugestimmt (Anlage 4 und Anlage 5).

2. Der Finanzierung der dringlichen Sanierungsvorhaben in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder (Anlage 6) wird zugestimmt.

3. Von den Auswirkungen auf die Platzentwicklung wird Kenntnis genommen (Anlage 2, Übersicht über die Platzentwicklung).

4. Für die in dieser Vorlage aufgezeigte neue Angebotsumstellung des städtischen Trägers werden 0,9171 Stellen benötigt. Das Jugendamt wird ermächtigt 0,9171 Mitarbeiter/-innen (0,7321 in Entgeltgruppe S 6 und 0,185 Stellen in Entgeltgruppe E 3) ohne Blockierung von Planstellen mit Wirkung vom 01.09.2011 bis zum 31.12.2011 zu beschäftigen. Über die erforderliche Stellenschaffung wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2012/2013 entschieden. Nach aktuellem Sachstand werden von den im Haushalt sowie im 1. Sachstandsbericht beschlossenen Stellen 0,2647 Stellen aufgrund geänderter Angebotsumstellungen sowie nicht umsetzbarer Vorhaben nicht benötigt. Zum Stellenplan 2012 werden 0,2647 Planstellen gestrichen.

5. Der dargestellten Finanzierung wird zugestimmt (Anlage 1, Finanzübersicht).


Die Vorlage zeigt angesichts des erreichten Versorgungsgrades bei der Kleinkindbetreuung (unter 3-Jährige) für StRin Aras (90/GRÜNE) auf, dass in diesem Bereich Fortschritte erzielt worden sind. Dieser Ausbau müsse angesichts des Bedarfs aber weiter vorangetrieben werden. Andererseits werde bei Schulkindern nicht einmal ein Versorgungsgrad von 20 % erreicht. Die Schulkindversorgung stelle die Eltern, aber auch den Gemeinderat vor große Herausforderungen. Kritisiert werden von ihr die verschiedenen Angebotsformen der Schulkindbetreuung (Hort an der Schule, Verlässliche Grundschule, vielfältige Arten von Ganztagesschulen). Sie spricht von einem Angebotslabyrinth. Die verschiedenen Angebote zeigen ihr, dass das System mit seinen unterschiedlichen Qualitätsstandards den Bedürfnissen der Eltern und Kinder nicht gerecht wird. Von daher - und auch finanziell - könne sich die Stadt solche Parallelstrukturen nicht länger leisten. In den kommenden Haushaltsplanberatungen müsse dieses Themenfeld eine wichtige Rolle einnehmen. Ihre Fraktion präferiere den Weg, die Betreuung an den Schulen so vernünftig zu regeln, dass langfristig auf den klassischen Hort verzichtet werden kann. Zum Ausbau von Ganztagesschulen habe ihre Fraktion einen Antrag gestellt. Langfristig dadurch frei werdende Horte könnten dann für die Kleinkindbetreuung genutzt werden. Entsprechend äußert sich im Verlauf der Aussprache StR Lazaridis (90/GRÜNE).

Von der Fortsetzung der Hortbetreuungsprobleme geht StRin Ripsam (CDU) aus. Für die Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen ergeben die Zahlen einen nahezu 50%igen Versorgungsgrad. Dagegen belaufe sich für die Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen der Versorgungsgrad auf lediglich 19,2 %. Dies zeige auf, dass für die Eltern die Probleme dann auftreten, wenn die Kinder das sechste Lebensjahr vollendet haben. Zwar sei das langfristige Ziel, weitere Ganztagesschulen zu schaffen, aber Lösungen im Bereich der Hortbetreuung seien kurzfristig notwendig. Dies forderten die Eltern zu Recht, damit ihnen weiterhin die Möglichkeit offengehalten wird, einem Beruf nachzugehen. Gefunden werden müsse kurzfristig eine Lösung, die den ab Herbst auftretenden Bedarfen Rechnung trägt. Sie geht von einer jährlich steigenden Nachfrage nach Hortbetreuung aus. Langfristig sei der von StRin Aras skizzierte Weg der richtige. Zu hoffen sei, dass die angekündigte "Hortvorlage" einen Weg zur Lösung dieser Problematik aufzeigt bzw. dem Gemeinderat die Möglichkeit eröffnet, in den Haushaltsplanberatungen darauf zu reagieren. Sie räumt ein, der Bedarf sei in der Vergangenheit unterschätzt worden.

Aus Sicht von StR Kanzleiter (SPD) bestätigt die Vorlage, dass, was die Vorgehensweise angeht, der richtige Weg eingeschlagen ist. Durch die zur Verfügung gestellten Pauschalmittel könne unterjährig auf kurzfristige Entwicklungen reagiert werden. Die Bedarfe seien außerordentlich hoch. Richtigerweise bestehe Konsens darin, dass Stuttgart für die 0- bis 3-Jährigen wesentlich über die Vorgaben des Bundes hinausgehen muss. Er geht von einem zu erreichenden Deckungsgrad von 60 - 70 % für diese Altersgruppe aus. Festzustellen sei, dass noch nicht einmal die halbe Wegstrecke zurückgelegt ist. Dies bedeute, dass sich hier in den nächsten Jahren erhebliche Herausforderungen stellen.

Durch StRin von Stein (FDP) wird angemerkt, solange der Mangel verwaltet wird, müsse dieses Themenfeld einen Schwerpunkt in Haushaltsplanberatungen einnehmen. Im Bereich der Schulkindbetreuung sei große Kreativität notwendig, um eine ordentliche Versorgung der Kinder zu erreichen. Erforderliche Provisorien dürften allerdings nur zeitlich befristet angelegt sein.

Auch StRin Küstler (SÖS und LINKE) hebt auf die großen Bedarfe bei der Schulkindbetreuung ab. Ablehnend äußert sie sich zu Provisorien, wobei sie auch die Verlässliche Grundschule als solches einstuft. Insbesondere stellen die Themen Ferienbetreuung und Mittagessen "echte Notfallpunkte" dar. Für die Haushaltsplanberatungen kündigt sie für ihre Fraktion folgende Schwerpunkte an:

- Ausbau der Schulkindbetreuung unter Einbindung der Schulen
- Betreuungsqualität muss sich am Hortstandard orientieren.

Erhebliche Zweifel äußert sie an qualitätsvolleren Angeboten im Rahmen der Verlässlichen Grundschule.

Für StR Wölfle (90/GRÜNE) hat sich in den vergangenen Haushaltsplanberatungen fraktionsübergreifend eine Verständigung dahingehend ergeben, dass Sofortmaßnahmen für die Betreuung von Kindern im Schulalter in Richtung Hortqualität und Hortbetreuungszeit ergriffen werden müssen bzw. dass das Niveau der Kernzeitbetreuung nicht ausreichend ist. So vorzugehen wäre doch die Sofortmaßnahme per se, um der Nachfrage nach verlässlicher Schulkindbetreuung zu entsprechen. Von diesem Kurs dürfe nicht abgewichen werden. Er appelliert an die zuständigen Referate, vor der Sommerpause zu Ergebnissen zu kommen. Nach seiner Definition ist eine Sofortmaßnahme ein qualitätsvolles, auch in den Schulferien verlässliches Betreuungsangebot. Unsinnig wäre es, das klassische Hortangebot weiter auszubauen (Extragebäude etc.), während der Bereich Schule als Standort nicht berücksichtigt wird.

Natürlich, so StRin Ripsam, müsse sowohl über Qualität als auch über Quantität gesprochen werden. Überlegt gehöre, welche realistischen Lösungen den Eltern ab Herbst angeboten werden können.

Über den Konsens zum Handlungsbedarf zeigt sich StRin Gröger (SPD) erfreut.

Mit Nachdruck bittet BMin Dr. Eisenmann StRin Küstler, im Zusammenhang mit der Verlässlichen Grundschule nicht von einer Verwahrung von Kindern zu sprechen. Natürlich gelte es, die Rahmenbedingungen der Verlässlichen Grundschule zu verbessern, aber gegenüber den Mitarbeiterinnen der Verlässlichen Grundschule sei es nicht fair, davon zu sprechen, dass Kinder in der Verlässlichen Grundschule nur verwahrt werden.

Von EBM Föll wird eingeräumt, dass es nach wie vor Defizite, insbesondere in der Schulkinderbetreuung, gibt. Bei einem Vergleich mit anderen westdeutschen Städten dürfe jedoch nicht vergessen werden, dass in Stuttgart beim Ausbau der Kindertagesbetreuung (3- bis 6-Jährige) erhebliche Fortschritte gemacht wurden. Dies dokumentiere die Vorlage. Der Verwaltung sei aber durchaus bewusst, dass insbesondere im Bereich der bis 3-Jährigen ein weiterer Ausbau notwendig ist. Dasselbe treffe auf den Bereich der Schulkindbetreuung zu.

Dabei müssten sowohl der Aspekt Qualität als auch der Aspekt Quantität gesehen werden und es dürften pragmatische Themen nicht außen vor bleiben. Zur weiteren Vorgehensweise werde die Verwaltung, hier seien BMin Fezer und BMin Dr. Eisenmann fachlich gefragt, Konzepte vorlegen. Dort werde er sich seitens der Finanzverwaltung ebenfalls konstruktiv einbringen.

Eine Lösung der Schulkinderbetreuung über den Ausbau der Horte außerhalb der Schulen werde nicht gelingen, da sich hier das Dilemma zeige, dass Horte mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung um Standorte konkurrierten. Daher müsse eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus der Ganztagesschulen als pädagogische Angebote stattfinden. Da sich dieses aber nicht von heute auf morgen bewerkstelligen lasse, würden aus pragmatischen Gründen Zwischenschritte, und hier bestätigt er StRin Ripsam, benötigt. Man werde die Verlässliche Grundschule brauchen, wobei der Standard dieses Angebots gesteigert werden muss (verlässliches Mittagessen, Garantie bestimmter Betreuungszeiten). Über diesen Weg hätten sich die beiden Bürgermeisterinnen mit ihm verständigt. Um Fortschritte bei diesem Thema zu erreichen, sei dies der einzig erfolgversprechende Weg.

Weiter merkt EBM Föll im Zusammenhang mit Standortproblemen an, insbesondere in den Innenstadtbezirken, aber auch in Stadtbezirken wie Bad Cannstatt gebe es Probleme, im Bereich der Kindertagesbetreuung genügend Außenflächen nach den Richtlinien zur Verfügung zu stellen. Dieses, und nicht die Finanzen, sei derzeit das Hauptproblem beim Ausweisen geeigneter Standorte.

Zur Vorgabe des Bundes für die Betreuung von 1- bis 3-Jährigen erläutert BMin Fezer, seitens des Bundes werde erklärt, wenn für 35 % Kinder dieser Altersgruppe Betreuungsplätze angeboten werden, sei der Anspruch auf Betreuung erfüllt. Diese Bundeskalkulation, und dies zeige sich in Stuttgart, sei auf keinen Fall haltbar. Aktuell werde für diese Altersgruppe von einer notwendigen Betreuungsquote in Höhe von über 60 % ausgegangen. Mit der heute vorgelegten Vorlage werde eine Quote von 36 % erreicht.

Bei den Betreuungsangeboten für die Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen bestehe noch größerer Handlungsbedarf. Durch den Ausbauerfolg für die jüngeren Altersgruppen seien auch bei dieser Altersgruppe die Ansprüche der Eltern gestiegen. Dies sei nicht überraschend, aber damit müsse man sich jetzt intensiv auseinandersetzen.

Zur weiteren Vorgehensweise kündigt sie an, dass noch vor der Sommerpause eine gemeinsame innovative Vorlage der Referate KBS und SJG vorgelegt wird. BMin Dr. Eisenmann sei für die Schulen, für die Kernzeitbetreuung, für die Verlässliche Grundschule und für die Ganztagesschule zuständig und sie selbst für den Hort. Alles hänge miteinander zusammen, und daher müsse gemeinsam eine sinnvolle Lösung gefunden werden. Wie diese Lösung im Detail aussieht, könne heute noch nicht gesagt werden. Es werde sich allerdings um keine Lösung handeln, auf deren Basis dann in den Haushaltsplanberatungen Entscheidungen für die nächsten 10, 20 Jahre getroffen werden können. Die finanziellen und die räumlichen Ressourcen der Landeshauptstadt und aber auch die Kapazitäten der freien Träger seien begrenzt. Daher komme man nicht umhin, auf Provisorien/kreative Lösungen zurückzugreifen. Parallelstrukturen sollen damit nicht zementiert werden. Die angekündigte Vorlage werde ein sinnvolles Miteinander von Angeboten außerhalb und innerhalb der Schulen vorsehen. Bereits vorhandene sinnvolle Lösungen außerhalb der Schulen dürften nicht zerschlagen werden, um zu Lösungen innerhalb der Schulen zu kommen. Das vorgeschlagene Miteinander werde sicherlich zu einer Qualitätsverbesserung bei der Betreuung innerhalb der Schulen führen. Es werde sich zeigen, ob dieses so weit gehe, dass damit die Hortstandards erreicht werden.

Im Zusammenhang mit dem angekündigten Konzept nennt auch BMin Dr. Eisenmann als notwendige Schritte einen Ausbau im Ganztagesschulbereich, insbesondere im Grundschulbereich, und ergänzende Maßnahmen. Bis das langfristige Ziel erreicht sei, müsse mit Übergangsschritten gearbeitet werden.

Von StRin Küstler wird die Befürchtung geäußert, dass viele Betreuungseinrichtungen große Sanierungsbedarfe aufweisen. Mit der Vorlage, so EBM Föll, würden 1,8 Mio. € an weiteren Mitteln für zusätzliche Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Der zum Thema Sanierungsbedarf gestellte Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN werde noch beantwortet. Dass bei den Kindertageseinrichtungen ein gewisser Sanierungsstau vorhanden ist, kann er nicht ausschließen.

Laut StRin Küstler beklagen sich Eltern darüber, dass ihre Initiativen von der Verwaltung nicht ausreichend unterstützt werden, da an den entscheidenden Stellen Personal fehlt (z. B. schleppende Bearbeitung von Baugesuchen). StR Zeeb (FW) stellt die Frage, wie die Inhalte der heutigen Diskussion an das Referat StU transferiert werden können. Eigentlich müsse der Oberbürgermeister anordnen, dass bestimmte Dinge genehmigt werden können. Ihm sind Beispiele bekannt, wo Kindertagesstätten/Horte wegen 10 m² fehlender Freifläche oder anderer Kleinigkeiten nicht genehmigt worden sind, da geltendes Bau- bzw. Planungsrecht nicht erfüllt wird. Er befürchtet, dass sich an dieser bisherigen Praxis nichts ändert, ohne dass das Referat StU angewiesen wird, sich in solchen Fällen vermehrt Gedanken über Befreiungen zu machen.

Für nicht angebracht erachtet es EBM Föll, das Referat StU und die dort angesiedelten Ämter pauschal an den Pranger zu stellen. Bei solchen Themen müssten die Einzelfälle betrachtet werden. Die betroffenen städtischen Mitarbeiter müssten sich an bestehenden Rechtsvorschriften orientieren (z. B. generelle Regelungen für Toiletten in der Arbeitsstättenrichtlinie). Eher stelle sich die Frage, ob diejenigen, die die Rechtsvorschriften erlassen, nicht einen breiteren Ermessensspielraum hätten einräumen sollen, um auch begründeten Einzelfällen gerecht werden zu können. Mitgenommen werde, dass der Gemeinderat durchaus im Einzelfall bereit sei, eine pragmatische Linie mitzutragen. Einzelfälle würden ohnehin im Ausschuss für Umwelt und Technik beraten.

Gegenüber dem Vorsitzenden problematisiert StR Kanzleiter die Personalausstattung der betreffenden Ämter.

Im Anschluss an die von StR Kanzleiter an StR Zeeb gerichtete Frage nach konkreten Beispielen, teilt BM Murawski mit, aktuelle beschwere ihn das Beispiel Geschwisterkindergarten am Olgahospital. Da diese Einrichtung derzeit leer stehe, wolle er sie eigentlich (interimsweise) als Betriebskindergarten für die Stadtverwaltung nutzen. Bedauerlicherweise sei die befristete Betriebserlaubnis abgelaufen. Nun müsse das komplette Verfahren für eine Betriebserlaubnis durchlaufen werden, und dabei stellten sich eine Vielzahl von Forderungen. So müsse neuerdings ein Weg angelegt werden, und offensichtlich seien die Kinder, die in der Vergangenheit diese Einrichtung besucht haben, nicht mit Kindern von Betriebsangehörigen zu vergleichen, da nun Toilettenbecken niedriger aufgehängt werden müssen. Zudem müssten für die gewünschte Zwischennutzung Brandschutznachrüstungen erfolgen.

Dazu ergänzt der Vorsitzende, bei diesem Beispiel konnte mittlerweile durch das Wählen eines neuen Lösungsansatzes ein gangbarer Weg gefunden werden.

StRin Gröger vermisst in der Liste der angemeldeten Betriebskindergärten die vom Klinikum Stuttgart in Bad Cannstatt angedachte und bereits vorgestellte Lösung. Laut BM Murawski wird dies nachgeholt. In diesem Zusammenhang trägt er weiter vor, die Überlegung, am Krankenhaus Bad Cannstatt eine kombinierte Betreuungseinrichtung für Kinder aus der Wohnumgebung und für Kinder von Beschäftigten zu schaffen, sei aufgegeben worden. Aufgrund der hohen Nachfrage aus dem Klinikum heraus lasse sich eine solche Lösung nicht realisieren. Allein vom Krankenhaus Bad Cannstatt gebe es eine Warteliste für 204 Kinder. Das Klinikum werde in der alten Krankenpflegeschule zu Füßen des Galgenbergs eine Kindertageseinrichtung mit 70 Plätzen (Umbaukosten lt. Ermittlung des Hochbauamtes 550.000 €) einrichten. In die Umsetzung für die Kindertageseinrichtung solle in diesem Jahr noch gegangen werden.

Die Einrichtung St. Josef, Posener Str. 2, hat laut StR Kanzleiter erheblichen zusätzlichen Finanzbedarf ausgelöst. Spätestens bis zum nächsten Bericht bittet er um einen Überblick der Soll- und Ist-Kosten, insbesondere bei den Projekten, bei denen die Bauträgerschaft nicht beim städtischen Hochbauamt gelegen hat. Dazu trägt EBM Föll vor, solche Investitionszuschüsse würden stets pro Einzelfall im Jugendhilfeausschuss, der hier die abschließende Zuständigkeit hat, beschlossen. Im konkreten Einzelfall könne das Jugendamt wohl die entsprechende Vorlage zur Verfügung stellen. Weiter informiert er, bei dem angesprochenen Projekt habe das Verfüllen einer Doline zusätzliche Kosten verursacht.

Während StR Kanzleiter darum bittet, an zwei Berichten pro Jahr festzuhalten, erklärt StR Wölfle, seine Fraktion könne dem Wunsch der Verwaltung, lediglich einen Bericht pro Jahr vorzusehen, entsprechen.

Die StRinnen Aras und Ripsam zeigen sich über die Restmittel aus dem Doppelhaushalt 2008/2009 verwundert. Von StRin Aras wird die Frage gestellt, ob auch aus dem Haushalt 2010/2011 mit Restmitteln gerechnet werden muss. Diese Wortmeldungen aufgreifend informiert EBM Föll, Restmittel entstünden, da in der Regel geplante Standorte nicht wie vorgesehen zur Verfügung stehen oder Träger in bestimmten Gebieten keine Standorte gefunden haben. Solche Restmittel würden im Haushalt übertragen.

Von StR Zeeb wird nachgefragt, ob es in der Verwaltung Bestrebungen gibt, mit den Waldheimträgern Kontakt mit dem Ziel aufzunehmen, diese Einrichtungen für die Hortbetreuung zu nutzen. In diesem Zusammenhang bittet StRin Gröger zunächst zu prüfen, welcher der Waldheimstandorte von seinen rechtlichen Gegebenheiten her überhaupt für eine solche Nutzung geeignet ist.

Nach Auffassung von EBM Föll muss darüber nachgedacht werden, ob das Thema Waldheime ausschließlich unter bau- und planungsrechtlichen Gesichtspunkten abschließend entschieden werden kann. Hier sei auch der Gemeinderat gefordert. Die Verwaltung müsse dieses Themenfeld aufarbeiten und gegebenenfalls müsse über planungsrechtliche Weichenstellungen gesprochen werden, sollten diese in der Abwägung vertretbar sein. Das Jugendamt, so BMin Fezer, nehme zum Thema Nutzung der Waldheime zur Hortbetreuung eine offene Haltung ein. Eine Anmietung könne allerdings nur zu akzeptablen Kosten erfolgen. Auch zu diesem Bereich würden entsprechende Vorschläge vorgelegt.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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