Die folgenden Artikel der UN Kinderrechtskonvention sind immer berührt, wenn es um die Versorgung mit Mittagessen an den Schulen geht: Art. 3 Garantie des Kindeswohls Art. 24 Gesundheitsvorsorge Art. 28+29 Umfassender Bildungsbegriff: u.a. Führen eines gesunden Lebensstils Die betroffenen Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Familien haben ein Interesse daran und ein Recht darauf, dass ein schmackhaftes und gesundes Mittagessen angeboten wird, welches für die Familien finanzierbar bleibt.
Dabei muss die unterschiedliche Finanzierung verschiedener Anbieter vergleichbar und durch die Stadt Stuttgart leistbar sein.
Den verschiedenen Interessen gerecht zu werden, gelingt am ehesten, wenn sinnvoll abgewogen wird und die verschiedenen Finanzierungsmodelle auf Vergleichbarkeit geprüft werden. Finanzielle Auswirkungen Im THH 400 – Schulverwaltungsamt, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen stehen die Mittel zur Zuschusserhöhung ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. in Höhe von 77.500 EUR zur Verfügung. Eventuelle Mehrbedarfe können im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit gedeckt werden.
Beteiligte Stellen Referat WFB Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen Keine <Anlagen> zum Seitenanfang