2. Der erforderliche Personalmehrbedarf für die Schulhausbetreuung der beiden Beruflichen Schulen in Höhe von 3,0 Stellen wird anerkannt. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Personal (EG 6) sofort und ohne die Blockierung einer Planstelle einzustellen. Über die Schaffung der Stellen wird im Rahmen des Stellenplans 2014 entschieden. Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. EBM Föll stellt fest: Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu. zum Seitenanfang