Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
143/2020
GZ:
OB 3009-03
Sitzungstermin: 04.03.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: SARAH - Kulturzentrum für Frauen e. V.

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 21.02.2020, GRDrs 143/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Förderung in Höhe von je 53.200 EUR pro Jahr ab 2020 für das SARAH - Kulturzentrum für Frauen e. V. wird zugestimmt.

2. Die Mittel für das SARAH - Kulturzentrum für Frauen e. V. stehen im Budget der Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern THH 810 - Bürgermeisteramt, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke zur Verfügung.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Von StR Ebel (AfD) wird angemerkt, zumindest in der Vorlagenbegründung werde generalisiert und pauschaliert, dass sich Frauen in geschützten Räumen austauschen müssten. Dies bezeichnet er als Infantilisierung von Frauen. Zudem erklärt er, Trommel- und Tanzkurse seien möglicherweise nützlich, diese müssten aber nicht von der Stadt finanziert werden.

Dazu entgegnet StRin Dr. Lehmann (90/GRÜNE), die Gesellschaft sei durch und durch von patriarchischen Strukturen bestimmt. Männer regierten in alle Verhältnisse hinein (Familie, Öffentlichkeit). Sie bestimmten alles, was Frauen tun, und sie ängstigten Frauen im öffentlichen Raum. Etwa 60 % der Frauen hätten tatsächlich Angst im öffentlichen Raum, wie z.B. in U-Bahnen und auf den Straßen. Ein geschützter Raum für Frauen sei notwendig. Dort könnten sie sich selbst stärken und sich reflektieren, ohne dass Männer eingriffen. SARAH sei ein ausgesprochen erfolgreiches Modell und das älteste noch existierende Frauencafé. Ihre Fraktion stehe für die Umsetzung des Haushaltsbeschlusses.

Für StRin Ripsam (CDU) zeigt die Politik der vergangenen Jahrzehnte, dass Frauen geschützte Räume benötigten, um sich entwickeln und verständigen zu können. Erfahrungen aus dem verhältnismäßig neutralen EDV-Arbeitsbereich zeigten, wie unterschiedlich Frauen und Männer auf Themen reagierten. Damit sich Frauen in ihrer eigenen Art und Weise finden könnten, gebe es durchaus zu Recht für sie geschützte Räume. Zudem hätten Frauen ein anderes Schutzbedürfnis im öffentlichen Raum. Ab und an sei es notwendig, sich darüber auszutauschen. Wenn sie allerdings an Reaktionen von jungen Männern denke, habe sie manchmal den Eindruck, dass auch bei diesen unter Umständen Strukturen auftreten, die dazu führten, dass diese aufgrund von Animositäten und Reibereien in Gruppen nicht alleine auftreten wollen. Von daher seien geschützte Räume, wenn diese benötigt würden, sowohl für Männer als auch für Frauen ein adäquates Mittel, um gesellschaftliche Probleme zu lösen. Diesem wichtigen Aspekt werde mit der Vorlage Rechnung getragen.

Ergänzend merkt StRin Meergans (SPD) an, die heutige Diskussion wäre in den Haushaltsplanberatungen und nicht jetzt, wenn es um die Umsetzung von Beschlüssen gehe, richtig platziert gewesen.

Aus Sicht der Verwaltung bekräftigt BMin Fezer, die vorstehenden Aussagen der Stadträtinnen. Dabei betont sie die Bedeutung von Angebote für Frauen. Wichtig ist ihr der Begriff "geschützt". Natürlich seien Frauen keine Wesen, die in einem engeren Sinne arm seien und beschützt werden müssten. Vielmehr bedeute ein geschützter Raum, dass Frauen schlicht und einfach auch einmal unter sich sein wollten, um sich zu eigenen Themen auszutauschen, die sie vielleicht, je nach kulturellem Hintergrund, zusammen mit Männern nicht ansprechen würden. Dies müsse weiterhin, wenn erforderlich auch für Männer, möglich sein. Gleichstellung bedeute nicht zuletzt, an unterschiedliche Bedürfnisse differenziert heranzugehen. Dies zeichne eine vielfältige soziale Landschaft in der Landeshauptstadt aus. Daran wolle die Verwaltung auch aus fachlichen Gründen festhalten.



Abschließend stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt bei 1 Gegenstimme mehrheitlich wie
beantragt
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