Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0901-01
GRDrs 745/2013
Stuttgart,
09/19/2013


Weiterentwicklung des Rechnungsprüfungsamts



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich25.09.2013

Bericht:

Weiterentwicklung und Zertifizierung des RPA nach dem IIR Revisionsstandard Nr. 3 (Qualitätsmanagement (QM) in der internen Revision) und nach DIN EN ISO 9001

Das RPA betreibt seit 2008 eine kontinuierliche Weiterentwicklung seiner Prüfungsprozesse nach modernen Revisionsstandards, u.a. nach dem QM-Standard Nr. 3 des Deutschen Instituts für interne Revision (DIIR) und nach DIN EN ISO 9001.


1. Zertifizierung des RPA

Der Weiterentwicklungsprozess des RPA läuft im Rahmen des o.g. Qualitätsmanagements mit jährlichen Zertifizierungen. Hierbei liegt der Fokus weniger auf dem Testat als solchem. Bei der jährlichen Zertifizierung wird vielmehr der aktuelle Entwicklungsstand des RPA evaluiert und – darauf aufbauend – die weiteren Entwicklungsschritte festgelegt, die bis zur nächsten Zertifizierung umgesetzt werden müssen. Dies erfolgt mit der Unterstützung von externen Fachberatern aus dem Umfeld des DIIR.

Die jährlichen Zertifizierungen des RPA nach den vorgenannten QM-Standards wurden bislang nicht als Sondereinfluss veranschlagt, sondern aus dem Budget für Organisationsgutachten/Werkverträge des Haupt- und Personalamts finanziert. In Folge des HSK 2009 wurde dieses für alle Ämter zur Verfügung stehende Budget stark reduziert, so dass aus ihm die jährlich anfallenden Kosten für das QM beim RPA ab 2014 nicht mehr gedeckt werden können. Deshalb meldet das RPA diese Aufwendungen jetzt als Sondereinfluss an.

Die Kosten der Zertifizierung incl. Beratung liegen 2014 bei 28.500 Euro (große Zertifizierung) und 2015 bei 5.000 Euro (kleine Zertifizierung).


2. Weiterentwicklung des RPA

Im Zuge der Weiterentwicklung strebt das RPA u.a. den Übergang von der tradierten reinen Einzelfallprüfung im Nachhinein ("ex post") zu einer risiko- und mehrwertorientierten Prüfung und Optimierung der Verwaltungsprozesse der Ämter und Eigenbetriebe mit dem Fokus auf der Fehlervermeidung ("ex ante") an. Damit sollen die Entscheidungsträger nicht erst im Nachhinein erfahren, was falsch gelaufen ist, sondern vielmehr frühzeitig wissen, was sie tun müssen, damit nichts falsch läuft.

In soweit ist noch eine Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung der Ämter und Referate durchzuführen, um den Zusatzaufwand und Nutzen dieser prozessbezogenen Ex-ante-Ausrichtung zu quantifizieren. Das RPA, das Haupt- und Personalamt und die Stadtkämmerei werden das weitere Verfahren festlegen. Da auch die Einführung des elektronischen Dokumentenmanagements und die Weiterentwicklung des e-Governments die Überprüfung bestehender Prozesse bedingt, müssen auch sie in diese Betrachtung mit einbezogen werden.


3. Zentrale Antikorruptionsstelle, Vertrauensanwalt

Im Jahr 2012 wurde per GR-Beschluss die Zentrale Antikorruptionsstelle (§ 8 der städtischen Rechnungsprüfungsordnung) geschaffen, welche in Personalunion vom Leiter der Prüfungsabteilung 14-3 wahrgenommen wird.

Für die zusätzliche Aufgabe der Zentralen Antikorruptionsstelle benötigt das RPA Sachmittel in Höhe von 10.000 Euro für fachspezifische Veranstaltungen und Literatur sowie für die Mitwirkung in Netzwerken und Arbeitsgruppen mit dem Ziel der Fortentwicklung des städtischen Standards zur Korruptionsprävention incl. der dazugehörigen Öffentlichkeitsarbeit. Diese mit der neuen Aufgabe zusätzlich anfallenden Mittel können nicht aus dem vorhandenen Budget des RPA gedeckt werden. Insbesondere die Beratungen von Ämtern und Eigenbetrieben bei der Korruptionsprävention, die Mitarbeit bei der Aus- und Überarbeitung von städtischen Regelungen, aber auch die erforderliche Mitwirkung in fachbezogenen Netzwerken haben deutlich zugenommen. Letztlich geht es vor allem darum, die Landeshauptstadt und ihre Mitarbeiter vor Organisationsverschulden und den sich daraus ergebenen Haftungsfragen sowie Reputationsschäden zu schützen.

Für den Vertrauensanwalt, der mit der Änderung der Ehrenordnung nun zusätzlich die Angaben der Stadträte auf Hinderungsgründe und Befangenheit prüfen soll, wurden im Haushaltsplanentwurf als Sachmittelaufwand wie bisher 10.000 Euro veranschlagt.

Die Sachkosten der Zentralen Antikorruptionsstelle liegen 2014 und 2015 bei jeweils 10.000 Euro.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Weiterentwicklung und Zertifizierung RPA / 443
28,5
5
5
5
5
30
Sachkosten Zentrale Antikorruptionsstelle / 426, 443
10
10
10
10
10
10
Finanzbedarf
38,5
15
15
15
15
40
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2014
2015
später
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten (mit EDV)
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Fritz Kuhn
Oberbürgermeister



Anlagen:

keine


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