Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 364/2023
Stuttgart,
05/26/2023



Teilnahme am ESF Plus-Förderprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ V"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.06.2023
21.06.2023
22.06.2023



Beschlußantrag:

1. Von der Interessenbekundung des Jobcenters mit „BIWAQ VorOrt - Digitale Bildung, Beratung und Begegnung in sechs Stuttgarter Stadtteilen“ am ESF Plus-Förderprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ V“ wird Kenntnis genommen.
2. Der Einreichung des Antrags auf eine Förderung im Rahmen des ESF Plus-Förderprogramms „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ V“, sofern die Interessenbekundung zugelassen wird, wird zugestimmt.
3. Im Falle einer Antragsbewilligung wird zugestimmt, die Bedingungen der Förderrichtlinie (s. Anlage 1) zu erfüllen.
4. Der Weiterleitung der Fördermittel an den Teilvorhabenpartner des Projekts - die Gesellschaft für Jugendsozialarbeit und Bildungsförderung e. V. (GJB) - in Höhe von voraussichtlich insgesamt 1.294.454,68 Euro wird zugestimmt.
5. Sofern der Förderantrag bewilligt wird, wird die Verwaltung ermächtigt, beim Jobcen-ter Personal außerhalb des Stellenplans im Umfang von 1,0 Vollzeitkraft (VZK) Pro-jektleitung in EG 13 TVöD und 0,6 VZK Sachbearbeiter*in für die finanztechnische Abwicklung in EG 10 TVöD für die Durchführung des Projektes BIWAQ VorOrt - Digitale Bildung, Beratung und Begegnung in sechs Stuttgarter Stadtteilen“ für die Dauer der Projektlaufzeit vom 01.07.2023 bis 31.06.2026 einzustellen. Die Einstellung des Personals in EG 10 TVöD darf unbefristet erfolgen.
6. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden zu 90 Prozent aus ESF- und Bundesmitteln bezuschusst. Der 10-prozentige Eigenanteil der Landeshauptstadt Stuttgart liegt voraussichtlich bei 47.770,28 Euro und wird im THH 290 - Jobcenter, Amtsbereich 2909010 - Verwaltung und Amtsbereich 2903121 - Grundsicherung nach SGB II, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen und Kontengruppe 443 - Geschäftsaufwendungen gedeckt.







Begründung:


Ausgangslage

„Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ“ hat bisher in sozial benachteiligten Quartieren lokale Bildungs-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktprojekte mit städtebaulichen Maßnahmen (Städtebauförderprogramme „Soziale Stadt“ sowie „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“) verknüpft und wurde über den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2007 bis 2013 erstmalig aufgesetzt. Auch in der Förderperiode 2021 bis 2027 wird es über den ESF als „ESF Plus“ BIWAQ, inzwischen zum fünften Mal, fortgesetzt.

Armutsrisiken und Langzeitarbeitslosigkeit treten häufig in Quartieren auf, in denen städtebauliche, wirtschaftliche, soziale und ökologische Problemlagen aufeinandertreffen. Individuelle und wohnortnahe Benachteiligungen beeinflussen sich gegenseitig und verschärfen die Situation vor Ort. BIWAQ V soll die Chancen der in diesen Quartieren lebenden Menschen, insbesondere langzeitarbeitsloser Frauen und Männer, prekär Beschäftigter, Geringqualifizierter und Menschen mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund verbessern.

In der Landeshauptstadt Stuttgart ergänzt BIWAQ seit 2011 städtebauliche Maßnahmen, zuerst in Stuttgart-Fasanenhof, bis Ende 2022 in Stuttgart-Neugereut. Nur Kommunen können als Antragsteller fungieren, die Antragstellung und Administration von BIWAQ erfolgte bisher über das Amt für Stadtplanung und Wohnen (u. a. GRDrs 983/2018 - Soziale Stadt Mühlhausen 3 Neugereut, ESF-Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BIWAQ), Abschlussbericht BIWAQ III und Bewilligung Fortsetzungsantrag BIWAQ IV).

Zu 1.

In der neuen Förderperiode von BIWAQ V ist es möglich, Projekte auch in ehemaligen Fördergebieten des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ sowie „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ durchzuführen. BIWAQ V ist – wie bisher auch – in zwei Handlungsfelder gegliedert: In „Nachhaltige Integration in Beschäftigung“ und ergänzend „Stärkung der lokalen Ökonomie“.

Da die nachhaltige Integration in Beschäftigung auch Ziel der Arbeit des Jobcenters ist, hat sich das Jobcenter nach Rücksprache mit dem Amt für Stadtplanung und Wohnen entschlossen, in der neuen Förderperiode einen Antrag zu stellen, zumal BIWAQ V in sechs Stadtteilen durchgeführt werden soll, die alle zu den ehemaligen „Soziale Stadt“-Gebieten gehören, sich nach wie vor durch einen relativ hohen Anteil an sozial benachteiligten Bewohner*innen auszeichnen und damit den Förderzielen von BIWAQ V entsprechen. Es handelt sich um die Stadtteile Fasanenhof, Freiberg, Giebel, Mönchfeld, Neugereut und Rot.

BIWAQ V soll Menschen ansprechen, die schwer zu erreichen sind und für die eine Beschäftigungsaufnahme schwierig ist, mit dem Ziel, durch die Vermittlung digitaler Kompetenzen und Qualifizierungen ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen und sie in Arbeit zu integrieren. Mit BIWAQ V sollen auch die Sanierungserfolge im sozialen Bereich in diesen Stadtteilen weiter verstetigt und ausgebaut werden.

In den Stadtteilen sollen Bürgergeldbeziehenden (insbesondere mit geringem Digitalisierungs- und Literalisierungsgrad) drei aufeinander aufbauende Module angeboten werden, die aber auch einzeln von den Teilnehmenden wahrgenommen werden können:

· Die Entwicklung von Digitalisierungskompetenzen mit einem Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologie, der Vermittlung von Wissen über Internet, E-Mail etc., der Unterstützung bei der Nutzung von Online-Service-Portalen und OZG-Anwendungen und der Begleitung und Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, internetgestützter Jobsuche etc.
· Die wohnortnahe Aktivierung und Heranführung an SGB II-Regelangebote sowie den Arbeitsmarkt durch Orientierungsberatung und sozialpädagogische Begleitung zum Aufbau von Beschäftigungsfähigkeit.
· Die Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements durch die (Re)Aktivierung tragfähiger Strukturen bürgerschaftlichen Engagements, die Schaffung von Begegnung im Quartier zur Identitätsstiftung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Qualifizierung zu Bürgerschaftlichem Engagement.

Zu 2.

Das Antragsverfahren ist zweistufig und besteht aus einer Interessenbekundung, die das Jobcenter am 17.03.2023 abgegeben hat. Ein Gremium des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wählt geeignete Projekte aus, die in Frage kommenden Kommunen werden in einer zweiten Stufe, voraussichtlich Mitte Juni, aufgefordert, einen Antrag zu stellen. Grundlagen hierfür sind die Angaben in der Interessenbekundung.

Zu 3.

Die Förderrichtlinie BIWAQ V (s. Anlage 1) sieht Zuwendungsbestimmungen vor, die vom Jobcenter als Antragsteller einzuhalten sind. Die Einhaltung der Zuwendungsbestimmungen beim durchführenden Träger, der GJB e. V., überwacht das Jobcenter.

Zu 4.

Sowohl in Stuttgart-Fasanenhof wie auch in Stuttgart-Neugereut hat die GJB e. V. BIWAQ in enger Abstimmung mit dem Jobcenter durchgeführt. Die GJB ist zudem im Auftrag des Jobcenters Träger von zwei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III und erzielt gute Ergebnisse, sodass die GJB e. V. auch für das geplante Vorhaben in den Stadtteilen Fasanenhof, Freiberg, Giebel, Mönchfeld, Neugereut und Rot prädestiniert ist. Für die Durchführung benötigt die GJB e. V. insgesamt 6,4 Stellen, für die Personal- und Sachkosten in Höhe von 1.438.282,98 Euro während der gesamten Laufzeit anfallen. Abzüglich der Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Prozent ergibt das einen Förderbetrag in Höhe von 1.294.454,68 Euro.

Zu 5.

Nach den Fördergrundsätzen für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021-2027 ist für BIWAQ V eine Förderung für folgendes Personal möglich:

· eine Projektleitung mit einem 100-prozentigen Beschäftigungsumfang bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 13 TVöD
· Projektpersonal bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 11 TVöD
· Personal zur finanztechnischen Abwicklung bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 9c TVöD.

Die Projektleitung sowie Personal zur finanztechnischen Abwicklung mit einem Beschäftigungsumfang von 60 Prozent sind beim Jobcenter angesiedelt, 6,0 Stellen Projektpersonal sowie 0,4 Stelle finanztechnische Abwicklung bei der GJB e. V.

Die Projektleitung soll organisatorisch der Abteilung Markt und Integration zugeordnet werden, die Sachbearbeitung für die finanztechnische Abwicklung im Jobcenter der Abteilung Verwaltung.

Die Aufgaben der Projektleitung sind die Steuerung, Begleitung und Überwachung von „BIWAQ VorOrt - Digitale Bildung, Beratung und Begegnung in sechs Stuttgarter Stadtteilen“, dazu zählen u. a.

Zu den Aufgaben der finanztechnischen Abwicklung gehören im Wesentlichen:

Aufgrund des Aufgabeninhalts und der Aufgabentiefe ist die Ermächtigung für die finanztechnische Abwicklung in EG 10 TVöD einzugruppieren.

Die Ausschreibung und Einstellung der*des Mitarbeitenden für die finanztechnische Abwicklung erfolgt unbefristet, trotz der Befristung der Ermächtigung bis 30.06.2026.

Die Besetzung von Ermächtigungen gestaltet sich in den letzten Jahren, aufgrund des Mangels an gut ausgebildeten und geeigneten Fachkräften, immer schwieriger. Ausschreibungen von befristeten Funktionen führen selten zu erfolgreichen Einstellungen. Für die Wahrnehmung der in der Vorlage aufgeführten Funktion qualifizieren Studienabschlüsse im Bereich Diplom-Verwaltungswirt*in (m/w/d) bzw. Bachelor of Arts Public Management, ein betriebs- oder volkswirtschaftlicher Studienabschluss oder ein anderer Abschluss, der für die Aufgabenerledigung geeignet ist. Mitarbeitende mit dieser Qualifizierung können vielfältig im Jobcenter und auch in der Stadtverwaltung insgesamt eingesetzt werden.

Zu 6. siehe Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung aus dem ESF Plus und mit Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beträgt bis zu 90 Prozent, mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind als Eigenbeteiligung aufzubringen. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Projektpersonal, Honorare für die Umsetzung ergänzender Projektbestandteile (bei „BIWAQ VorOrt“ Kosten für Dolmetscher*innen) sowie eine Restkostenpauschale von 26 Prozent auf die Personalausgaben, mit der alle weiteren projektbezogenen Sach- und Verwaltungskosten abgegolten werden.

Die höhere Eingruppierung des*der Sachbearbeiter*in für die finanztechnische Abwicklung führt im Projektzeitraum zu nicht anerkennungsfähigen Personalkosten in Höhe von voraussichtlich 4.355,84 Euro, die ebenfalls über die Restkostenpauschale von 26 Prozent abgedeckt werden können.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben für „BIWAQ VorOrt“ für die Laufzeit vom 01.07.2023 bis 30.06.2026 betragen voraussichtlich 1.915.985,72 Euro.

Die von der Landeshauptstadt Stuttgart zu erbringende Eigenbeteiligung beläuft sich auf insgesamt voraussichtlich 47.770,28 Euro. Die Eigenbeteiligung in Höhe von voraussichtlich 7.954,49 Euro für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2023 wird im THH 290 - Jobcenter, Amtsbereich 2903121 - Grundsicherung nach SGB II und Amtsbereich 2909010 - Verwaltung, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen und Kontengruppe 443 - Geschäftsaufwendungen gedeckt.

Für die Jahre 2024, 2025 und 2026 werden die Aufwendungen und Erträge entsprechend der nachfolgenden Darstellung im Haushaltsplan bzw. der Finanzplanung im THH 290 - Jobcenter berücksichtigt.
















Beteiligte Stellen

Referat AKR und Referat WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Förderrichtlinie BIWAQ V

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