Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
142/2011 142/2011 Ergänzung
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 25.05.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, BMin Fezer
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Verbesserung der Integration benachteiligter Jugendlicher in Ausbildung und Beschäftigung
1. Pilotprojekt Ausbildungschance
2. Netzwerk "Stuttgart bildet aus"

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 06.05.2011, öffentlich, Nr. 65

Ergebnis: Die GRDrsn 142/2011 und 168/2011 werden ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Die jeweils überarbeitete bzw. ergänzte Version soll am 25.05.2011 im Verwaltungsausschuss und am 26.05.2011 im Gemeinderat behandelt werden. Um den Zeitplan einhalten zu können, soll das Thema am 09.05.2011 im Jugendhilfeausschuss behandelt und ebenfalls ohne Votum in den Verwaltungsausschuss sowie den Gemeinderat verwiesen werden.

Jugendhilfeausschuss vom 09.05.2011, öffentlich, Nr. 41

Ergebnis: Der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen folgend Verweisung ohne Votum an die nachfolgenden Gremien.

Verwaltungsausschuss vom 11.05.2011, öffentlich, Nr. 110
Ergebnis: Vertagung

Gemeinderat vom 12.05.2011, öffentlich, Nr. 69
Ergebnis: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 26.04.2011, GRDrs 142/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Pilotprojekt "Ausbildungschance" mit den in der Begründung dargestellten Inhalten und Leistungen wird zugestimmt.

2. Von voraussichtlich 40 Ausbildungsplätzen in der Pilotphase 2011 finanziert das JobCenter Stuttgart die von SGB II-Leistungsbeziehern belegten Plätze, die Landeshauptstadt bis zu 20 Ausbildungsplätze für Nicht-Leistungsbezieher. Die städti-schen Finanzmittel von jährlich 207.600 € werden aus dem Budget der Arbeitsförderung erbracht.

3. Von der Einrichtung eines Netzwerkes "Stuttgart bildet aus" wird Kenntnis
genommen.

4. Die Verwaltung berichtet jährlich über die Umsetzung des Projektes und die Arbeit des Netzwerkes.

5. Der Zuordnung von JobConnections zum Referat WFB, Arbeitsförderung, wird zugestimmt.


Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 18.05.2011, GRDrs 142/2011 Ergänzung.

Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem heutigen Tagesordnungspunkt 4 "Initiative Stuttgart bildet aus!", heutige Niederschrift Nr. 144, aufgerufen. Der Beratungsverlauf ist nachstehend wiedergegeben.

Von EBM Föll wird auf den durch die GRDrs 142/2011 Ergänzung geänderten Beschlussantrag zum heutigen Tagesordnungspunkt 3 sowie auf die in dieser Vorlage erfolgte Darstellung des Budgets der Arbeitsförderung und die aufgezeigte Finanzierungsmöglichkeit hingewiesen.

Verwaltungsintern hätten über die Verknüpfung der Beratungsunterlagen zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 Gespräche stattgefunden. Dazu könnten jedoch heute noch keine abschließenden Lösungen vorgelegt werden. Sicherlich müsse die Finanzierungsthematik auch in den Haushaltsplanberatungen erörtert werden; zum gegenwärtigen Zeitpunkt könne kein Finanzierungsvorschlag unterbreitet werden.

Zum Tagesordnungspunkt 4 verweist BMin Fezer auf die stattgefundenen Beratungen in den Fachausschüssen. Sie betont ebenfalls, da es nicht gelungen sei, den erbetenen Finanzierungsvorschlag vorzulegen, werde darum gebeten, dies im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu erörtern. Ihr Referat wolle an der vorgeschlagenen Vorgehensweise, auch in Kombination beider Vorlagen, festhalten.

StR Wölfle (90/GRÜNE) verdeutlicht, insgesamt habe sich seine Fraktion einen abgestimmten Vorschlag vorgestellt. Er kündigt zu den Haushaltsplanberatungen nicht nur hinsichtlich der Finanzierung, sondern auch hinsichtlich der Zuordnung der Aufgabenstellungen Überlegungen an. Heute werde den GRDrsn 142/2011 und 142/2011 Ergänzung, Tagesordnungspunkt 3, zugestimmt. Von der GRDrs 168/2011 werde bis zu den Haushaltsplanberatungen Kenntnis genommen.

Auch StR Kotz (CDU) bringt zum Ausdruck, dass es wünschenswert gewesen wäre, die Beratungsunterlagen zu beiden Tagesordnungspunkten in ein Gesamtkonzept einfließen zu lassen. Gerade Jugendliche, die eine Begleitung benötigen, würden, um ihnen eine maximale Hilfestellung zu gewähren, eine möglichst durchgehende Begleitung benötigen (ohne Wechsel von Zuständigkeiten). Die CDU-Gemeinderatsfraktion werde dieses Thema nicht aus den Augen verlieren und zu gegebener Zeit erneut aufrufen. Den GRDrsn 142/2011 und 142/2011 Ergänzung werde zugestimmt, da 40 Jugendliche damit eine Chance erhalten. Inwieweit dieses Projekt nach einer Evaluation modifiziert werden muss, werde sich zeigen. Bis zu den Haushaltsplanberatungen müsse die Vorlage des Referats SJG und das in der Vorlage des Referats WFB enthaltene Thema Netzwerk ruhen.

Heute, so StR Kanzleiter (SPD), werde dem Projekt der GRDrs 142/2011 zugestimmt. Zu den bisher noch nicht abgestimmten Inhalten der heutigen Beratungsunterlagen werde ein abgestimmter Vorschlag der Verwaltung erwartet. Zu hoffen sei dann, dass in den Haushaltsplanberatungen die notwendigen Entscheidungen getroffen werden können. Die Unterstützung der Vorlagen zum Tagesordnungspunkt 3 signalisiert StR Prof. Dr. Dr. Lübbe (FDP). Enttäuscht darüber, dass es nicht gelungen ist, eine gemeinsame Vorlage zu erarbeiten, zeigt sich StRin Küstler (SÖS und LINKE). Beide Referate wiesen die richtige Blickrichtung auf, nämlich der betroffenen Gruppe von Jugendlichen zu helfen. Die gemachten Vorschläge seien zwar nicht widersprechend, aber doch unterschiedlich. Die GRDrs 142/2011 unterstütze ihre Fraktionsgemeinschaft. Notwendig sei allerdings, den Punkt der GRDrs 168/2011 "Darstellung, wie das Ganze in die weitere Arbeit eingebettet werden kann" darzustellen. Für sie ist bedeutsam, dass der Beschlussantrag der GRDrsn 142/2011 und 142/2011 Ergänzung eine grundsätzliche Zustimmung zum Konzept enthält.

Laut EBM Föll sieht das Projekt Plätze für insgesamt 40 Jugendliche vor (je 20 Plätze finanziert durch das JobCenter und die städtische Arbeitsförderung) und wendet sich an Jugendliche, für die alle bestehenden Eingliederungsinstrumente nicht greifen. Vermieden werden solle, dass die Betroffenen ein zweites oder gar drittes BVJ/BEJ oder etwas Vergleichbares absolvieren. Ein Ergebnis des Deutschen Jugendinstituts sei, dass nach dem zweiten bzw. dritten Jahr nach dem Abgang von der Hauptschule immer noch eine bemerkenswerte Zahl junger Menschen sich in BVJ oder ähnlichen Maßnahmen befinden und dadurch keine Perspektiven haben. Das Pilotprojekt sei nachrangig zu allen anderen Förderinstrumenten zu sehen. Die Gespräche mit dem Deutschen Jugendinstitut und anderen bestätigten, dass es diesen Bedarf gibt. Nach dem Pilotprojekt, und damit wendet er sich an StR Prof. Dr. Dr. Lübbe, könnten die Gründe, weshalb ein solches Angebot für bestimmte Jugendliche erforderlich ist, besser analysiert werden bzw. dann könne erkannt werden, was ggf. früher unternommen werden muss, um zu vermeiden, dass überhaupt ein solches Angebot notwendig wird. Das Referat WFB sehe die GRDrs 142/2011 als wichtigen Baustein dafür an, um am Ende dazu zu kommen, jedem ausbildungswilligen jungen Menschen einen Ausbildungsplatz in Stuttgart garantieren zu können. Dies müsse das politische Ziel sein.

Zu Fragen von StR Kanzleiter und StR Zeeb (FW) führt EBM Föll fort, die Ausbildungsplätze sollen sich grundsätzlich in den Unternehmen befinden. Sollten diese in den Unternehmen nicht akquiriert werden können, sei angedacht, dass dann die Sozialunternehmen wie die SBR diese Plätze anbieten. Ausgeschlossen sei also nicht, dass neben der Caritas und der EVA auch andere Sozialunternehmen zum Zuge kommen. Sichergestellt werden müsse verständlicherweise, dass die jeweiligen Ausbildungsberufe auch mit diesen Sozialunternehmen ausgeübt werden können. Ausbildungen erfolgten einerseits vor dem Hintergrund der individuellen Möglichkeiten der Betroffenen und andererseits der Anschlussperspektiven des Arbeitsmarktes. Vermieden werden soll, am Arbeitsmarkt vorbei auszubilden. Erfreulicherweise könne derzeit festgestellt werden, dass die Wirtschaft jungen Menschen, die noch vor einem Jahr von den individuellen Voraussetzungen her keine Chance hatten, nun Ausbildungsplätze anbietet. Dies ergebe sich beim JobCenter aus der Zahl arbeitsloser junger Menschen, aus den Rückmeldungen der Unternehmen und auch aus der zurückgehenden Auslastung der unterschiedlichsten Maßnahmen bei den unterschiedlichsten Trägern. Diese Entwicklung sei grundsätzlich positiv zu sehen. Daraus resultiere, dass Überlegungen insbesondere im Budget der Jugendberufshilfe, aber auch in anderen Bereichen angestellt werden müssten, welche Kapazitäten an einzelnen Instrumenten benötigt werden und wie tatsächlich Umschichtungen vorgenommen werden können. Seiner Einschätzung nach gibt es durchaus Potenzial, dass die Inhalte der GRDrs 168/2011 durch Umschichtungen realisiert werden können. Diese Überprüfung sollte vorgenommen werden.

Die Verwaltung werde sich intern noch weiter abstimmen, um im Vorfeld bzw. bis zu den Haushaltsplanberatungen bezüglich des Netzwerkes und bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten Vorschläge unterbreiten zu können.

BMin Fezer äußert Verständnis dafür, dass sich die Fraktionen eine gemeinsame Vorlage gewünscht haben. Die nun vorgelegten Vorlagen ergänzten sich allerdings auch. Mit dem Pilotprojekt werde nun für 40 Jugendliche unmittelbar etwas auf den Weg gebracht. Mit der Vorlage ihres Referats werde versucht, die Probleme beim Übergang Schule/Beruf prinzipiell und auch dauerhaft in den Griff zu bekommen. Dabei könne auf bereits vorhandene Erkenntnisse zurückgegriffen werden. Die Grundlage dieser Vorlage sei die Stuttgarter Schulabsolventen-Studie. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beruhten auf drei Säulen. Bereits vorhandene Angebote sollten besser strukturiert und besser miteinander verzahnt werden. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen werde überprüft, ob bestehende Maßnahmen eventuell verzichtbar sind. Dadurch könnten Mittel eingespart und effektiver eingesetzt werden. Die Überzeugung, dass eine individuelle Begleitung beim Übergang Schule-Beruf notwendig ist, stelle die zweite Säule dar. Es zeige sich, dass punktuelle Ansätze nicht ausreichen, sondern die Begleitung müsse über Jahre kontinuierlich stattfinden. Nicht nur für die jungen Menschen, sondern auch für die Maßnahmenträger stelle dies derzeit ein Problem dar. Angestrebt werde - und dies stelle die dritte Säule dar -, die Betriebe in Verantwortung zu nehmen. Diese anzusprechen, und dafür werde der Oberbürgermeister benötigt, müsse auf hohem Niveau erfolgen.

Mit dem vom Referat WFB Vorgeschlagenen könne die aktuelle Not gelindert werden. Darüber hinaus sei für die nächsten Jahre ein tragfähiges Konzept zu entwickeln. Nicht möglich sein werde, die dafür benötigten Mittel beim Jugendamt "herauszuschwitzen", sondern erforderlich seien dafür zusätzliche Kapazitäten. Diese zusätzlichen Kapazitäten, über die es mit dem Referat WFB noch kein Einvernehmen gibt, würden im Laufe der Zeit eine Rendite erwirtschaften.

Nach Einschätzung von StR Wölfle hat sich die städtische Arbeitsförderung im Laufe der Zeit weit von ihrem bundesweit guten Ruf entfernt. Man sollte sich damit beschäftigen, wie der ehemalige Zustand wiederhergestellt werden kann. Im Gegensatz dazu erklärt StRin Küstler, die seitens der Arbeitsförderung unterbreiteten Vorschläge würden durchaus als gut angesehen. Für EBM Föll hat die Stuttgarter Arbeitsförderung nach wie vor einen guten Ruf. Die Ergebnisse der Arbeitsförderung könnten sich durchaus sehen lassen und müssten keinen Vergleich mit anderen Städten scheuen. In den vergangenen Jahren habe sich keine substanzielle Verschlechterung ergeben, sondern es sei gelungen, den hohen Anspruch bzw. den hohen Standard zu halten.

StRin Küstler appelliert an die Verwaltung, noch vor den Haushaltsplanberatungen mitzuteilen, wie das Geplante konkret und mit welchen Mitteln umgesetzt werden soll. Sie unterstützt den in der Analyse des Deutschen Jugendinstituts gemachten Vorschlag, bei der Stadt eine Stelle zu schaffen, die sich um den Übergang der Jugendlichen von der Hauptschule in die beruflichen Schulen kümmert. Sie nimmt Bezug auf die Vorgehensweise der Stadt Nürnberg und auf Erkenntnisse, die ihr vom Projekt Startklar vorliegen. Den in diesem Zusammenhang in der Vorlage 168/2011 gewählten Begriff "Verantwortungsgemeinschaft" sieht sie allerdings als verbesserungswürdig an. Weiter regt sie an, die Konferenz zur Bildung einer Verantwortungsgemeinschaft im Frühjahr 2012 schon jetzt vorzubereiten.

Indem er auf StR Kanzleiter und StRin Küstler eingeht erklärt er weiter, mit dem Projekt Ausbildungschance bleibe man in der dualen Ausbildung. Es werde einerseits die Ausbildungsbegleitung mit einem Personalschlüssel von 1 : 12 geben und anderseits eine Berufsschule besonderer Art mit einem sehr günstigen Lehrerschlüssel je Klasse; die Heidenheimer Karl-Böttinger-Schule werde in Stuttgart eine Außenstelle errichten. Mit dem Regierungspräsidium würden darüber bereits Gespräche geführt. Zusätzlich zum Projekt Ausbildungschance existierten die unterschiedlichsten Instrumente, die zunächst vorrangig geprüft würden. Die Querschnittstudie zeige auf, dass diese Angebote offensichtlich nicht alles abdecken. Diese Lücke soll das Pilotprojekt Ausbildungschance zumindest teilweise schließen.

Wie bereits angekündigt sagt EBM Föll zum Ende der Aussprache nochmals einen Bericht nach der Sommerpause zu den Themen "Netzwerk/Konferenz" und "Finanzierungsmöglichkeiten" zu. Bis dahin geht er davon aus, dass die Auswertung der bestehenden Maßnahmen in der Jugendberufshilfe vorliegt. Die Projekte seien bei weitem nicht mehr so wie in der Vergangenheit ausgelastet. Abschließend stellt der Vorsitzende fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt den Beschlussanträgen der GRDrsn 142/2011 und 142/2011 Ergänzung einmütig zu.

Mit der Maßgabe, dass zu den Themenfeldern "Netzwerk/Verantwortungsgemeinschaft" und "Finanzierungsmöglichkeiten" im September ein Bericht vorgelegt wird, stimmt der Verwaltungsausschuss dem Beschlussantrag der GRDrs 168/2011 einmütig zu.

Zur Beurkundung


Häbe / pö

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