Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Technisches Referat

Gz: WFB/T
GRDrs 586/2022
Stuttgart,
03/15/2023



Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder
Fasanenhofstraße 101 in Stuttgart-Möhringen
- Vorprojektbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Bezirksbeirat Möhringen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.03.2023
19.04.2023
25.04.2023
26.04.2023
05.05.2023
11.05.2023



Beschlußantrag:

1. Dem Neubau einer 5-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Fasanenhofstraße 101 in 2. Die voraussichtlichen Auszahlungen mit Kostenstand 11/2022 in Höhe von 7.500.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt 230 – Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233242 – Kita Möhringen, Fasanenhofstraße 101, Neubau, wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt, gedeckt. 3. Im Zuge der Baumaßnahmen fallen Aufwendungen für den Umzug der Kita an. Der Aufwand in Höhe von 44.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 – Immobilienverwaltung, Kostengruppe 420 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt. 4. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und mit Teilen der Leistungsphase 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 45% der Bauleistungen wird zugestimmt. 5. Die Verwaltung wird ermächtigt das Freimachen und die Erschließung des Grundstücks bereits vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen, um mit dem Neubau der Einrichtung unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können.

6. Auf einen Projektbeschluss wird abweichend von den Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau verzichtet.



Begründung:


Im Bestandsgebäude Fasanenhofstraße 101 werden aktuell durch den städtischen Betriebsträger 4 Gruppen mit insgesamt ca. 70 Kindern im Alter von 0-6 Jahren im Ganztagesbetrieb betreut. Das Gebäude ist mittlerweile in die Jahre gekommen, in schlechtem baulichen Zustand und genügt nicht mehr den aktuellen Anforderungen an eine kindgerechte Betreuung sowie flexible Nutzung als Kindertageseinrichtung. Daher stellt sich lediglich der Abbruch des Bestandsgebäudes und eine Neubebauung als sinnvoll sowie wirtschaftlich dar.

Der Abbruch und Neubau wurde bereits im Rahmen einer Grundstücksuntersuchung zur Haushaltsanmeldung 2018/2019 durch das Hochbauamt mit dem Ergebnis geprüft, dass auf dem Flurstück 7421 eine 4-gruppige Tageseinrichtung für Kinder als Individualbau realisiert werden kann.

Für den kommenden Kitaausbau entwickelt das Hochbauamt eine Typenbaukonzeption für Gebäude, die als 2-geschossige Holzbauten in unterschiedlichen Größen passend auf den verschiedenen Grundstücken angeordnet werden können. Die vorliegende Kita Fasanenhofstraße 101 und das Projekt Kita Memeler Straße 3 in S-Mühlhausen (GRDrs 560/2022) werden als Pilotprojekte dieser Typenbaukonzeption realisiert.

Im Auswahlverfahren zur Architektenbeauftragung zu dieser Typenkonzeption wurde festgestellt, dass eine weitere Gruppe im Neubau untergebracht und somit eine 5-gruppige Kita realisiert werden kann. Das Raumprogramm des Jugendamtes wurde entsprechend an das Grundstück und die aktuellen planungsrechtlichen Gegebenheiten angepasst.

Die derzeitige Versorgung mit Kleinkindplätzen für Kinder unter 3 Jahre im Stadtbezirk Stuttgart-Möhringen liegt bei 42 %. Nach Umsetzung der beschlossenen, aber noch nicht realisierten Maßnahmen steigt der statistische Versorgungsgrad, je nach Entwicklung der Kinderzahlen, auf ca. 44 %. Der Versorgungsrichtwert im Kleinkindbereich liegt für Möhringen bei rund 53 %.

Im Bereich der 3- bis 6-jährigen Kinder liegt die statistische Versorgungsquote bei
insgesamt 90 %. Die Ganztagesversorgungsquote liegt bei 65 %. Nach Umsetzung der beschlossenen, aber noch nicht realisierten Maßnahmen wird der statistische
Gesamtversorgungsgrad, je nach Entwicklung der Kinderzahlen, bei ca. 95 %
liegen. Der Ganztagesversorgungsgrad steigt auf ca. 74 %.


Mit dem Ausbau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder in der Fasanenhofstraße 101 wird für den Stadtbezirk ein gutes Angebot in der Kindertagesbetreuung realisiert.
Ohne die vorgesehenen Plätze würde das Versorgungsziel weiter gefährdet.

In der neu zu errichtenden Einrichtung sollen ca. 80 Kinder in 5 Gruppen, davon
3 Gruppen für 3- bis 6-Jährige mit insgesamt ca. 60 Plätzen und 2 Gruppen für 0- bis 3-Jährige mit insgesamt ca. 20 Plätzen untergebracht werden. Die Einrichtung wird nach dem Raumprogramm des Jugendamtes realisiert. Die Außenanlagen werden entsprechend neu geplant und hergestellt.


Außenanlagen

Der vorhandene Baumbestand wird in die Planungen integriert und wird soweit möglich erhalten. Eine Bestandserfassung der Bäume und Bewertung der Qualitäten Fällungen und Ersatzpflanzungen werden in der Baumbilanz mit der Baubeschlussvorlage dargestellt. Zusätzlich wurde ein artenschutzrechtliches Gutachten beauftragt. Der Hauptspielbereich für die 3- bis 6- jährigen Kinder sowie der U3-Bereich (voneinander abgetrennt) befinden sich nördlich des Gebäudes (wegen der Lärmthematik durch die südl. angrenzende Autobahn A8).


Energiekonzept

Für das Neubauvorhaben werden die städtischen Mindestanforderungen zur Unterschreitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der Fassung vom 8. August 2020 eingehalten mit dem Ziel, den Plusenergiestandard und die Klimaneutralität zu erreichen. Auf dem Dach ist der Bau einer Photovoltaikanlage in Kombination mit Begrünungen vorgesehen. Die Kosten der Photovoltaikanlagen sind in den Gesamtkosten enthalten. Eine Fassadenbegrünung ist geplant, so dass die geforderten 30% Begrünung der Gebäudehülle erreicht werden.

Das detaillierte energetische Konzept wird aktuell entwickelt und mit dem Amt für
Umweltschutz abgestimmt. Das energetische Datenblatt zusammen mit dem energetischen Konzept wird zur Baubeschlussvorlage vorgelegt.



Planungsrechtliche Voraussetzungen

Der Bebauungsplan weist auf dem Grundstück eine Gemeinbedarfsfläche aus, daher kann es nur für den Gemeinbedarf, z.B. eine Kita genutzt werden. Des Weiteren lassen die Vorgaben aus dem Bebauungsplan kein weiteres Geschoss zu. Die geplante Tageseinrichtung für Kinder lastet die Bebauung auf dem Grundstück völlig aus und lässt keine weitere Bebauung zu.


Interimsunterbringung

Der Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder Fasanenhofstraße 101 muss während der Bauzeit interimsweise ausgelagert werden. Das Gebäude Schneewittchenweg 25 in S-Möhringen steht als Interimsunterbringung grundsätzlich zur Verfügung. Das Jugendamt prüft im weiteren Projektverlauf ob die Kinder auch alternativ auf umliegende
Einrichtungen verteilt werden können.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Neubaumaßnahme entstehen voraussichtliche Gesamtkosten bei Fertigstellung in Höhe von 8.321.000 EUR brutto. In den Kosten enthalten sind die Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 450.000 EUR (inklusive Nebenkosten), den Abbruch in Höhe von 165.000 EUR und die Ausstattung in Höhe von 163.000 EUR.


Baukosten Gebäude (inklusive Herrichtung des
Grundstücks) brutto 6.722.000 EUR
Abbruch des Bestandsgebäudes brutto 165.000 EUR
Außenanlagen (inklusive Nebenkosten) brutto 450.000 EUR
Ausstattung brutto 163.000 EUR
Kostenstand 11/2022 brutto 7.500.000 EUR
zzgl. Prognose für Baupreisentwicklung 821.000 EUR

voraussichtliche Gesamtkosten bei Fertigstellung brutto 8.321.000 EUR

Für die voraussichtlichen Auszahlungen mit Kostenstand 11/2022 stehen im Teilhaushalt 230-Liegenschaftsamt für die Maßnahme Mittel in Höhe von insgesamt 7.756.000 EUR zu Verfügung:


Teilergebnishaushalt 230 Liegenschaftsamt
Amtsbereich 2307030 – Immobilienverwaltung
KontenGr. 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
2022 und früher 30.000 EUR


Projekt 7.233242 - Kita Möhringen, Fasanenhofstraße 101, Neubau
Ausstattung Fachamt
Ausz.Gr. 78302 Erwerb bewegliches Anlagevermögen
2024 88.000 EUR
2025 75.000 EUR


Bau
Ausz.Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen
2023 und früher 3.620.000 EUR
2024 3.630.000 EUR
2025 313.000 EUR


Für zukünftige Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken wird ein Betrag von 821.000 EUR prognostiziert. Die voraussichtlichen Jahresraten werden bei der nächsten Fortschreibung des Investitionsprogramms in der Pauschale im THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Projekt 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken (ehemals Pauschale für klimaneutrales Bauen) berücksichtigt. Die Inanspruchnahme der Pauschalmittel erfolgt in Höhe der tatsächlichen Bedarfe in den Folgejahren im Rahmen der Deckungsfähigkeit.

Bei den dargestellten Gesamtkosten wurde eine Baupreissteigerung in Höhe von 5% pro Jahr bis Mitte der Bauzeit (hier: 2,75 Jahre) berücksichtigt (prognostizierte Baupreissteigerung). Bis zur baulichen Realisierung im Jahr 2026 werden weitere konjunkturelle Baupreissteigerungen eintreten. Prognosen zur konjunkturellen Entwicklung in der Bauwirtschaft unterliegen aktuell einer sehr großen Unsicherheit.

Die Kosten der Photovoltaikanlage sind in den Gesamtkosten bei Fertigstellung enthalten. Bei Photovoltaikanlagen mit einem Einspeiseanteil von mindestens 10 % der Gesamtstromerzeugung ist ein entsprechender anteiliger Vorsteuerabzug möglich. Die Prüfung einer Vorsteuerabzugsberechtigung kann erst mit Vorliegen der Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Photovoltaikanlage erfolgen.

Die Aufwendungen für den Umzug in Höhe von insgesamt 44.000 EUR und das Ausweichquartier sind im Teilergebnishaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 – Immobilienverwaltung veranschlagt.


Termine

Bauantrag Sommer 2023
Baubeschluss Herbst 2024
Baubeginn Herbst 2024
Bauzeit 18-20 Monate
Fertigstellung Frühjahr 2026


Auswirkungen auf den Stellenplan

Die Auswirkungen auf den Stelleplan werden in der Baubeschlussvorlage erläutert.


Folgelasten

Für die Folgelastenberechnung wird auf Anlage 5 verwiesen.


Beteiligte Stellen

Die Referate JB und SWU haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Thomas Fuhrmann Dirk Thürnau
Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen

1. Baubeschreibung
2. Raumprogramm
3. Plangrundlagen
4. Kostenermittlung
5. Folgelastenermittlung


<Anlagen>



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