· Förderanträge mit Eigenleistungen bei der Trockenmauersanierung werden prioritär bewilligt.
· Eingefallene Mauern oder stark beschädigte Mauern können zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen. Um Gefahren beseitigen zu können, werden Sanierungen, die zur Beseitigung einer Gefahr beitragen, bevorzugt gefördert.
· Es wird darauf geachtet, dass alle Bezirke, in denen Weinbau in Steillage betrieben wird, bei der Förderung gleichermaßen berücksichtigt werden.
Diese Kriterien sollen auch für die Verwendung der in 2020 verfügbaren Mittel zugrunde gelegt werden. Alle Anträge, die Mauern betreffen, die auf Flurstücken liegen, die derzeit nicht weinbaulich genutzt werden und die sich nicht innerhalb einer Steillage befinden, werden beim Amt für Umweltschutz im Hinblick auf eine mögliche Förderung aus dem städtischen Naturschutzfonds geprüft. Mehrkosten, die bei der Durchführung der Maßnahme z. B. durch nicht vorhersehbare Schwierigkeiten, fehlendes Material entstehen, können bei geförderten Maßnahmen im Einzelfall nachträglich anerkannt werden. Außerdem ist bei manchen Anträgen, die genaue Fördersumme noch nicht bekannt, da noch Unterlagen z. B. genaues Aufmaß, Angebote oder Angaben zum benötigtem Material fehlen. Hierfür wurde 2019 ein Restbetrag von ca. 73.000,00 € nicht vergeben und als Rückstellung für Mehrkosten und Unvorhergesehenes einbehalten. Verwendung der zusätzlich bereitgestellten Mittel Mit Beschluss zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurden die jährlich verfügbaren Mittel um 250.000,00 € auf insgesamt 850.000,00 € erhöht. Die zusätzlichen Mittel sollen zweckgebunden zur Restaurierung und Pflege von Fuß- und Feldwegen sowie Natursteinstaffeln verwendet werden. Hiervon werden jährlich 70.000,00 € für die Unterhaltung von Wandeln und Wegen auf der Wangener Höhe an das Tiefbauamt übertragen. Förderkriterien für die Verwendung der zusätzlichen Mittel sind folgende: · Sanierungen an sowie entlang von Staffeln und Wegeverbindungen auf privaten und städtischen Grundstücken in weinbaulich genutzter Steillage sofern die zu sanierenden Fuß- und Feldwege sowie Staffeln der Erholung dienen und das bestehende Wegenetz wiederherstellen, verbessern oder ergänzen
· Sanierung, Ausbau und Neubau von Feldwegen, welche die Erschließung und damit die Bewirtschaftung weinbaulich genutzter Steillagen sichern
· Uhlbach, Gewann Schütte, Begehbarmachung Wasserstaffel (Ergänzung Wegeverbindung Blasiusweg – Stettener Straße östlich sanierter Trockenmauerweinberge)
· Obertürkheim, Gewann Halden, Sanierung und Begehbarmachung Weinbergstaffel zwischen Mirabellenstraße und Friedhof
· Obertürkheim, Gewann Ailenberg, Anbindung Reblage von der Augsburger Straße, Sanierung Staffeln und Weg
· Hedelfingen, Gewann Klinge, Begehbarmachung Wasserstaffeln oberhalb und unterhalb Quellbrunnen Hedelfingen
· Hedelfingen, Gewann Klinge, Sanierung Staffel
· Hedelfingen, Gewann Lenzenberg, Ergänzung Wegeverbindung Alosenweg – Reblage Lenzenberg durch Begehbarmachung Wasserstaffel
· Rohracker, Gewann Dürrbach, bergseitige Erschließung der weinbaulich genutzten Steillagen durch Wegesanierung und Wegeneubau
· Mitte, Sanierung und Begehbarmachung Weinbergstaffel zwischen Robert-Mayer-Straße und Birkenwaldstraße
Planung, Abstimmung, Wegeneubau und Sanierung erfolgen in den kommenden Jahren abschnittsweise entsprechend der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Für Neubau und Erneuerung landwirtschaftlicher Wege werden soweit möglich Landeszuschüsse beantragt. Sanierung Felssturz Zuckerberg Für die Sanierung wurden verschiedene Varianten geprüft, verwaltungsintern abgestimmt und 2019 den politischen Gremien vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen weiter vorzubereiten. Dazu wurde ein Planungsbüro mit den weiteren Planungsschritten und der Kostenberechnung einschließlich des Bauablaufs im schwierigen Gelände beauftragt. Coronabedingt konnten die für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen erforderlichen Abstimmungen mit den betroffenen Grundstücksbesitzern bislang nicht stattfinden. Sobald Veranstaltungen und Abstimmungen mit größerer Personenzahl möglich sind, sollen die Maßnahmen den Grundstücksbesitzern vorgestellt und das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Die Finanzierung der Maßnahme kann nur über eine gesonderte Mittelbereitstellung im Rahmen des DHH 2022/2023 erfolgen. Erschließung Hohe Halden Gemäß Beschlusslage zu GRDrs. 192/2017 wird in Abstimmung mit der Winzergenossenschaft Rohracker ein Nutzungs- und Bewirtschaftungskonzept erarbeitet sowie die Planung zum Wiederaufbau der Trockenmauern und der zukünftigen Bestockung einschließlich Feinerschließung der Reblagen erstellt. Die Planungen werden von einem Landschaftsplanungsbüro unter Berücksichtigung der Belange von Denkmalschutz, Naturschutz, Landschaftspflege und Artenschutz durchgeführt und von einem Fachgutachter für Weinbau begleitet. Nach weiteren erforderlichen Abstimmungen mit den betroffenen Behörden und Ämtern sollen die Planungen Ende des Jahres in den politischen Gremien vorgestellt werden.
Ermächtigung Personal einzustellen Die Ermächtigung entsprechendes Personal für die Umsetzung des Förderprogrammes einstellen zu können, wurde bis Ende 2020 befristet (s. GRDrs. 275/2018). Diese Befristung lag darin begründet, dass die „Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“, auf die sich die städtische Förderrichtlinie stützt, nur bis zum 31. Dezember 2020 gilt. Derzeit beraten die EU-Staaten über die Rahmenbedingungen der neuen EU-Agrarförderperiode 2021 - 2028. Ergebnisse dürften nach derzeitigem Kenntnisstand bis Ende 2020, also zum Zeitpunkt, zu dem die derzeitige Förderperiode ausläuft, nicht vorliegen. Bislang zeichnet sich jedoch ab, dass auch die europarechtlichen Rahmenbedingungen für die nächste EU-Agrarförderperiode weiterhin Förderprogramme auf lokaler Ebene zulassen und das Stuttgarter Trockenmauerförderprogramm für die weinbaulich genutzten Steillagen voraussichtlich ohne zeitliche Begrenzung fortgesetzt werden kann. Nach Aussage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag vorgelegt, in der Übergangsbestimmungen festgelegt sind, um eine Verlängerung der mit der Gültigkeit der Verordnung (EU) 702/2014 auslaufenden Förderprogramme bis Ende 2021 bzw. bis zum Beschluss über die neue EU-Agrar-förderperiode 2021 - 2028 sicherzustellen. Finanzielle Auswirkungen Die Mittel sind im Doppelhaushaltsplan 2020/2021 im Teilhaushalt 610 – Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 – Stadtplanung, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke veranschlagt. Beteiligte Stellen Referat WFB Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Peter Pätzold Bürgermeister Anlagen keine <Anlagen> zum Seitenanfang