Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
397
26
VerhandlungDrucksache:
299/2011
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 05.10.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende, Frau Korn (SchulverwA)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Schülerbeförderung
besondere Qualitätsanforderungen

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Mitteilungsvorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 15.09.2011, GRDrs 299/2011.


Fragen von StRin Ripsam (CDU) beantwortend erklärt BMin Dr. Eisenmann, in der Tabelle auf Seite 2 der Vorlage sei im Mittelansatz für den Doppelhaushaltsplan 2012/2013 bereits der erhöhte FAG-Zuschuss berücksichtigt. Zudem seien in Punkt 4 der Vorlage die in Punkt 6 erwähnten 150.000 € enthalten.

Gegenüber StR Lazaridis (90/GRÜNE) sagt sie für die Zukunft zu, die Themen "Schülerbonus für Bafög-Berechtigte" und "Verbesserte Qualität bei der Beförderung behinderter Menschen" in getrennten Vorlagen abzuhandeln.

StR Kanzleiter (SPD) trägt vor, mit einem Schreiben des Oberbürgermeisters an den damaligen Ministerpräsidenten Mappus sei auf eine Erhöhung der Qualitätsstandards gedrängt worden. Eine Arbeitsgruppe habe in der Folge, ohne Beteiligung der Stadt Stuttgart, ein Ergebnis erarbeitet. Den Vorstellungen der Landeshauptstadt habe dieses aber nicht entsprochen. Das Land finanziere also nicht das, was Stuttgart als erforderlich ansieht. Zu seiner Frage, ob sich hier durch die neue Landesregierung eine Änderung ergeben hat, teilt BMin Dr. Eisenmann mit, die angesprochenen 150.000 € hätten mit der Verbesserung des Mindeststandards nichts zu tun. Es handle sich um ein Sonderproblem.

Im weiteren Verlauf trägt Frau Korn vor, im Haushalt würden nur die Einnahmen und Ausgaben erscheinen. Aufgezeigt worden sei in der Tabelle, dass durch die geringe Zuschusserhöhung des Landes (20 Mio. € für das gesamte Bundesland), sich die Einnahmen in Stuttgart um 747.000 € erhöhen. Damit sinke der Zuschussbedarf von 3,4 auf 3,1 Mio. €. Obwohl die Kommunalen Spitzenverbände, nachdem sich der Landeszuschuss über 15 Jahre nicht erhöht hat und dadurch überall Defizite entstanden sind, eine Beseitigung der Defizite gefordert haben, stelle das Land über diese genannten 20 Mio. € hinaus keine weiteren Mittel zur Verfügung. Das Land habe sogar gegenüber den Kommunen erklärt, mit diesen 20 Mio. € solle die Qualität verbessert werden. Insofern habe sich keine Veränderung für die Kommunen ergeben. Daher habe die Verwaltung dem Gemeinderat auch keinen konkreten Vorschlag für Qualitätsverbesserungen unterbreitet. Dieses gehöre in den Haushaltsplanberatungen besprochen.

Die Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass diese 20 Mio. € - Stuttgarter Anteil 747.000 € - bereits auf einen Beschluss der neuen Landesregierung zurückgeht.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 299/2011 Kenntnis genommen.

zum Seitenanfang