Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB
GRDrs 1445/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/27/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2023



Rettungsdienst und Krankentransport in Stuttgart emissionsfrei gestalten – Infrastruktur schaffen

Beantwortung / Stellungnahme


Seite 2
Seite 3
In der ersten Lesung wurden zwei Fragen gestellt

Frage 1: Welche Rolle kann die Stadt Stuttgart im Bereichsausschuss für das Rettungswesen spielen. insbesondere im Rahmen ihrer Rechts- und Fachaufsicht?

Rechtsaufsicht
Für die Rechtsaufsicht über die Bereichsausschüsse für das Rettungswesen ist das Landratsamt oder das Bürgermeisteramt des Stadtkreises als untere Verwaltungsbehörde zuständig. Die Rechtsaufsicht bei der Landeshauptstadt Stuttgart obliegt Herrn BM Dr. Clemens Maier.

Fachaufsicht
Die Regierungspräsidien üben im Bereich Notfallrettung die Fachaufsicht über die Landratsämter sowie in Stadtkreisen über die Gemeinden als untere Verwaltungsbehörden aus und unterstützen diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Der Schwerpunkt liegt dabei darin, die unteren Verwaltungsbehörden bei der Wahrnehmung ihrer Rechtsaufsicht über den jeweiligen Bereichsausschuss für den Rettungsdienst (im Folgenden BA) zu beraten.


Frage 2: Gibt es eine rechtliche Verpflichtung des Landes, den Fuhrpark zu elektrifizieren?

Grundlage ist die "Clean Vehicle Directive" der EU-Kommission. Sie wurde in deutsches Recht übertragen durch das Gesetz "Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz - SaubFahrzeugBeschG". Das Gesetz sieht in § 4, Abs. 8 Ausnahmen für Fahrzeuge vor, „die für den Einsatz durch den Zivil- und Katastrophenschutz, durch das Rettungswesen, durch die Feuerwehr oder durch die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden entwickelt und gebaut oder dafür angepasst wurden".

Man kann davon ausgehen, dass es wegen der Ausnahmen keinen Druck auf die Rettungsdienste gibt, ihre Spezialfahrzeuge zu elektrifizieren. Dazu kommt, dass aktuell nur wenige entsprechende Elektrofahrzeuge auf dem Markt verfügbar sind.

Der Leiter der Branddirektion, Herr Dr. Belge, wird das Thema am 11.12.2023 im Bereichsausschuss für das Rettungswesen ansprechen und die Bedarfe abfragen. Die Beratungsstelle für Elektromobilität beim Grundsatzreferat Klimaschutz, Mobilität und Wohnen unterstützt die Krankenhäuser gerne bei der Suche nach Förderprogrammen. Die Verwaltung sieht aber keine Möglichkeit, die Krankenhäuser und Rettungswachen direkt bei der Einrichtung von Ladeinfrastruktur zu fördern.

Der Inhalt ist mit Referat SOS abgestimmt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

1199/2023 Bündnis 90/DIE GRÜNEN




Dr. Frank Nopper



<Anlagen>