Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
131
5
VerhandlungDrucksache:
125/2012
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 23.05.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Bildungsförderung und Qualitätsentwicklung in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen ab 2012

Vorgang:

Jugendhilfeausschuss vom 14.05.2012, öffentlich, Nr. 35
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 20.04.2012, GRDrs 125/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von dem Sachstandsbericht über die Bildungsförderung und Qualitätsentwicklung in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen (Anlage 1) wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Stuttgart (freie Träger und städtischer Träger), die in die städt. Bedarfsplanung aufgenommen sind und die in den "Grundsätzen für die Bildungsförderung und Qualitätsentwicklung in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen" (s. Anlage 2) genannten Voraussetzungen erfüllen, erhalten ab dem 01.01.2012 städt. Finanzmittel zur Bildungsförderung und Qualitätsentwicklung. Bei den freien Trägern werden diese Mittel als Zuschuss, beim städtischen Träger durch die Bereitstellung eines entsprechenden Budgets erbracht.

3. Der Zuschuss pro Gruppe wird auf der Grundlage der Gruppenanzahl und der verfügbaren Haushaltsmittel zum 01.03. jährlich neu berechnet.

4. Das Jugendamt wird ermächtigt, die jährliche Zuschussberechnung nach Punkt 3 durchzuführen.

5. Der in Anlage 1 Ziff. 2 dargestellten Verteilung der Mittel auf die Träger wird zugestimmt.



EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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