Begründung: Zur Vereinfachung der Antragstellung für Projektmittel im Bereich Musik wird ergänzend das elektronische Antragsverfahren eingeführt (vgl. Ziff 5 der Richtlinie). Falls kein Internet zur Verfügung steht, besteht nach wie vor die Möglichkeit der Antragstellung im herkömmlichen Verfahren mit Einreichung der Unterlagen in sechsfacher Ausfertigung direkt beim Kulturamt. Die weiteren Änderungen basieren auf organisatorischen Veränderungen in der Abteilung Kulturförderung: Die Musikförderung wird personell nicht mehr in die Bereiche U- und E-Musik unterteilt. Finanzielle Auswirkungen keine Beteiligte Stellen keine Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Dr. Susanne Eisenmann Anlagen Anlage 1: Neufassung der Richtlinien zum Seitenanfang Anlage 1 GRDrs 802-2013.pdf