Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 131/2022
Stuttgart,
02/22/2022



Anpassung Förderrichtlinie "Live Music Fonds Stuttgart"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
09.03.2022
26.07.2022



Beschlußantrag:

1. Die in Anlage 1 abgedruckte Richtlinie „Live Music Fonds Stuttgart – Förderfonds für Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen“ wird beschlossen. Sie tritt am 10.03.2022 in Kraft und wird erstmals für den Förderzeitraum ab dem 10.03.2022 angewandt. Sie ersetzt damit die Richtlinie 3/36 – „Live Music Fonds Stuttgart – Förderfonds für Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen“ vom 05.05.2021.

2. Das Jahr 2021 war noch überwiegend von der Corona-Pandemie geprägt und Veranstaltungen dadurch nur eingeschränkt durchführbar. Für die Berechnung der aktuellen Fördersummen 2022 wird die Mindestanzahl an Veranstaltungen (vgl. Richtlinie unter Punkt 3.1) im Jahr 2021 für die Förderlinien A und B daher einmalig von 15 auf 5 abgesenkt.



Begründung:


Der „Live Music Fonds Stuttgart – Förderfonds für Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen“ wurde 2020 eingeführt. Ziel des Programms ist es, Clubs und andere Spielstätten als Orte der Begegnung und Plattformen für einen breiten, interkulturellen Dialog fest in Stuttgart zu verankern. Langfristig soll die Quantität und Qualität der musikalischen Darbietungen gesteigert werden, um sowohl die kulturelle Vielfalt als auch den Kreativstandort zu stärken.


Das Fördermodell nimmt die Ergebnisse einer statistischen Datenerhebung zur Situation der Clubs und Musikveranstalter*innen in Stuttgart auf, die das Pop-Büro Region Stuttgart 2019 im Auftrag des Kulturamts in Zusammenarbeit mit Dunstan Music GbR/
Dunstan Media House durchgeführt hat. Basierend darauf hat das Pop-Büro Region Stuttgart eine Handlungsempfehlung für ein Veranstalter*innen- und Clubfördermodell entwickelt, das sich am Hamburger „Live Concert Account“ orientiert, jedoch zugeschnitten wurde auf die Stuttgarter Verhältnisse. Mit der organisatorischen Umsetzung des Förderverfahrens ist das Pop-Büro Region Stuttgart beauftragt.



Live Music Fonds 2020 und 2021 – erhöhte Ausschüttungen
Direkt nach der Verabschiedung der Richtlinie durch den Verwaltungsausschuss am 19.02.2020 wurde die Umsetzung des Live Music Fonds als ein schnelles Instrument zur Unterstützung der Clubs und Veranstalter*innen in der Corona-Pandemie zeitlich vorgezogen: Noch im Frühjahr wurde der Fonds ausgeschrieben und die Veranstalter*innen konnten Anträge einreichen. Im Mai erfolgte die Ausschüttung der Förderungen von insgesamt 80.000 EUR an 17 Veranstalter*innen. Im Zug der Corona-Nothilfen beschloss der Verwaltungsausschuss außerdem eine zweite Ausschüttungsrunde (GRDrs 541/2020), sodass der Fonds ab dem Sommer erneut ausgeschrieben werden konnte und im November weitere 80.000 EUR an 27 Veranstalter*innen ausgezahlt wurden.

Auch im Jahr 2021 wurde die Ausschüttungssumme als städtische Corona-Unterstützung für Veranstalter*innen erhöht: von 80.000 EUR um 50.000 EUR auf insgesamt 130.000 EUR.


2021 beschlossene Anpassungen der Richtlinie
Die Einführung und Umsetzung des Fördermodells begleitete das Pop-Büro Region Stuttgart mit einer Befragung der Stakeholder und durch eine Evaluation. Aus den Erfahrungen der zwei Ausschüttungsrunden 2020 wurde im letzten Jahr eine Anpassung der Richtlinie notwendig und durch den Verwaltungsausschuss am 05.05.2021 beschlossen. Nachdem für den Topf B weniger Anträge als erwartet eingingen, jedoch deutlich mehr Veranstalter*innen als erwartet für Topf C antragsberechtigt sind, wurden die Gelder umgeschichtet (vgl. Punkt 2 der Richtlinie). Außerdem wurde die Obergrenze für Veranstaltungen pro Jahr von 15 auf 50 erhöht.


Aktuelle Anpassung der Richtlinie
Die aktuelle Anpassung der Richtlinie trägt ebenfalls dem Umstand Rechnung, dass viele aktive Veranstalter*innen für Linie C antragsberechtigt sind und dort nun eine höhere Summe zur Ausschüttung bereitsteht. Bislang galt dort eine maximale Ausschüttungssumme pro Antragssteller in Höhe von 2.500 €. Diese Obergrenze soll in der aktuellen Richtlinie gestrichen werden. Entsprechend entfällt der Nebensatz unter Punkt 2 Verteilungsmodell, Förderlinie C „jedoch mit einem Höchstbetrag von 2.500 €“.

Um bei Veränderungen der Ausschüttungssummen die Richtlinie nicht ändern zu müssen, wird am Ende von Punkt 2 folgender Hinweis ergänzt: „Im Fall einer Erhöhung
oder Anpassung der Gesamtfördersumme, wird die veränderte Fördersumme im prozentualen Verhältnis auf die einzelnen Töpfe verteilt. Das prozentuale Verhältnis der Ausschüttungen A, B und C zueinander bleibt unverändert.“



Sonderfall 2022
Berechnungsgrundlage für die Ausschüttungen des Live Music Fonds 2022 sind die Veranstaltungen im Vorjahr. Um die durch die Corona-Pandemie bedingten massiven Einschränkungen für Veranstalter*innen aufzufangen, soll die Mindestanzahl an Veranstaltungen im Jahr 2021 (vgl. Richtlinie unter Punkt 3.1) für die Förderlinien A und B einmalig von 15 auf 5 abgesenkt werden. So werden auch Veranstalter*innen, die im letzten Jahr deutlich weniger veranstalten konnten, berücksichtigt.


Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Richtlinie "Live Music Fonds Stuttgart - Förderfonds für Veranstalter*innen in pop-kulturellen und popmusikalischen Bereichen"

<Anlagen>



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Leitvermerke GRDrs 131-2022.docx