Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 757/2014
Stuttgart,
10/09/2014



Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus:
Beitritt der Landeshauptstadt Stuttgart als Mitgründungsstifterin




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Internationaler Ausschuss
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
05.11.2014
12.11.2014



Beschlußantrag:

Die Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt sich als Gründungsstifterin an der „Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus“.



Begründung:


Die gemeinnützige Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus (kurz: Antirassismus-Stiftung) befindet sich derzeit im Aufbau. Es handelt sich um eine bundesweite Initiative verschiedener Akteure (Sport, Kirchen / Religionsgemeinschaften, Pro Asyl, Gewerkschaften, renommierte Migrationsforscher u.a.), die weltanschaulich neutral ist.

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Stiftungszweck soll u.a. verwirklicht werden durch öffentliche Veranstaltungen zu den jährlichen UN-Wochen gegen Rassismus und durch die Förderung von Modellprojekten, die einen Beitrag zur Überwindung von Antisemitismus, Antiziganismus, antimuslimischen Rassismus oder Rassismus gegenüber Menschen anderer Hautfarbe und Flüchtlingen leisten.

Die LHS Stuttgart ist über den Oberbürgermeister persönlich angefragt worden, ob sie Gründungsstifterin werden will.

Die Beteiligung Stuttgarts an dieser Stiftungsgründung wäre ein klares politisches Signal gegen Rassismus.


Dies gilt sowohl überregional, wie auch vor Ort als Unterstützung für die vielfältigen zivilgesellschaftlichen Akteure und Einrichtungen, die sich gegen Diskriminierung und für ein tolerantes Miteinander in kultureller Vielfalt und Verschiedenheit engagieren.

Institutionen als Gründungsstifter müssen einen Mindestbeitrag von 3.000 Euro aufbringen. Das gestiftete Geld fließt vollständig in den Gründungskapitalstock der Stiftung. Die Zinserträge werden für Projekte gegen Rassismus verwendet, die der Satzung entsprechen. Die Gremien der Stiftung arbeiten ehrenamtlich, sodass nur geringe Verwaltungskosten entstehen.

Der Gemeinderat muss analog § 23,1 Zuständigkeitsordnung einer Beteiligung der LHS Stuttgart als Gründungsstifterin zustimmen.


Finanzielle Auswirkungen

Der einmalig aufzubringende Stiftungsbeitrag wird aus dem laufenden Projektbudget der Abteilung Integration finanziert (Kostenstelle 80025200, Sachkonto 4431000).



Beteiligte Stellen

---

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Fritz Kuhn

Anlagen






zum Seitenanfang