Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
928/2021
GZ:
AKR/SOS 1411-02
Sitzungstermin: 01.12.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Stellenplan 2022/2023
1. Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan 2021 - Grund-
satzbeschluss
2. Schaffung von Stellen im Geschäftskreis III - Referat
Sicherheit, Ordnung und Sport

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht und des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 25.11.2021, GRDrs 928/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Zwischenbericht zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans 2021 wird Kenntnis genommen (vgl. Anlage).

2. Zum Stellenplan 2022 werden im Teilstellenplan der Branddirektion folgende Stellen geschaffen:

2.1 1,0 Stelle der Besoldungsgruppe A 11 für die Sachbearbeitung Personal in der Abteilung Verwaltung, Sachgebiet 37-11 Personal und Organisation

2.2 10,0 Stellen zur Aufstockung Wachabteilung in der Abteilung Einsatz, Sachgebiet 37-23 Einsatzdurchführung
a) davon 6,0 Stellen in Besoldungsgruppe A 9 mD
b) davon 3,0 Stellen in Besoldungsgruppe A 8 mD
c) davon 1,0 Stelle in Besoldungsgruppe A 7 mD

2.3 4,0 Stellen der Besoldungsgruppe A 9 mD mit Amtszulage als Ausbilder*in/Gerätewart*in in der Abteilung Einsatz, Sachgebiet 37-24 Aus- und Fortbildungszentrum

2.4 1,0 Stelle der Besoldungsgruppe A 11 für die Fahrzeugbeschaffung Sonderfahrzeuge in der Abteilung Technik, Sachgebiet 37-31 Feuerwehrtechnik und Service

2.5 1,0 Stelle der Besoldungsgruppe A 12 für die Sachbearbeitung Projekt- und Prozessmanagement in der Abteilung Strategisches Management

2.6 2,0 Stellen für die Sachbearbeitung Bauplanung, Bauunterhalt, Facilitymanagement in der Abteilung Strategisches Management b) davon 1,0 Stelle in Besoldungsgruppe A 11

2.8 8 Stellen in Besoldungsgruppe A 7 mit KW-Vermerk 01/2031 zur Ausbildung sowie zur Einstellung von ausgebildeten Brandmeistern*innen

3. Zum Stellenplan 2022 werden im Teilstellenplan der Branddirektion folgende Veränderungen von Stellenvermerken vorgenommen:

3.1 Wegfall des KW-Vermerks an der 1,0 Stelle in Besoldungsgruppe A 13 gD für die Sachbearbeitung Bauplanung, Bauunterhalt, Facilitymanagement in der Abteilung Strategisches Management

4. Zum Stellenplan 2023 werden im Teilstellenplan der Branddirektion folgende Stellen geschaffen:

4.1 1,0 Stelle der Besoldungsgruppe A 9 mD mit Amtszulage für die Sachbearbeitung Vorsorgekartei/Arbeitsmedizinische Untersuchungen in der Abteilung Verwaltung, Sachgebiet 37-11 Personal und Organisation

4.2 1,0 Stelle der Besoldungsgruppe A 11 für die Dienstplanung in der Abteilung Einsatz, Sachgebiet 37-21 Einsatzvorbereitung

4.3 1,0 Stelle der Besoldungsgruppe A 13 gD für die Sachbereitung Katastrophen-/
Bevölkerungsschutz in der Abteilung Einsatz, Sachgebiet 37-21 Einsatzvorbereitung


4.4 16,0 Stellen zur Aufstockung Wachabteilung in der Abteilung Einsatz, Sachgebiet 37-23 Einsatzdurchführung
a) davon 7,0 Stellen in Besoldungsgruppe A 9 mD
b) davon 6,0 Stellen in Besoldungsgruppe A 8 mD
c) davon 3,0 Stellen in Besoldungsgruppe A 7 mD

4.5 1,0 Stelle der Besoldungsgruppe A 12 als Teamleitung Aus- und Fortbildung in der Abteilung Einsatz, Sachgebiet 37-24 Aus- und Fortbildungszentrum

4.6 1,0 Stelle der Besoldungsgruppe A 12 für die Sachbearbeitung Anlagentechnischer Brandschutz in der Abteilung Vorbeugender Brandschutz

4.7 1,0 Stelle der Besoldungsgruppe A 9 mD mit Amtszulage für die Sachbearbeitung Bauplanung, Bauunterhalt, Facilitymanagement in der Abteilung Strategisches Management

5. Zum Stellenplan 2023 werden im Teilstellenplan der Branddirektion folgende Stellenschaffungen gegen Streichungen vorgenommen:

5.1 Streichung einer 1,0 Stelle der Besoldungsgruppe A 9 mD mit Amtszulage für die Sachbearbeitung Sonderbauten Feuerwehr in der Abteilung Technik, Sachgebiet Technik und Gebäude gegen Schaffung einer 1,0 Stelle der Besoldungsgruppe A 9 mD mit Amtszulage für die Sachbearbeitung Bauplanung, Bauunterhalt, Facilitymanagement in der Abteilung Strategisches Management (Schaffung gegen Streichung - Stelle: 370.03.01.090)

6. Die Branddirektion wird ermächtigt, über den Stellenplan 2021 hinaus für das Jahr 2022 einmalig über die Regelaltersabgänge hinaus bis zu 8 Auszubildende im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst zum 1. April 2022 einzustellen.

7. Für die o. g. Stellen entstehen zusätzliche Personalaufwendungen i. H. v. rund 1,3 Mio. € im Jahr 2022 und rund 4,4 Mio. € pro Jahr ab dem Jahr 2023. Für den Bau von Außenstandorten der Berufsfeuerwehr werden im Haushaltsjahr 2023 im THH 230 - Liegenschaftsamt Planungsmittel i. H. v. 625.000 € benötigt. Die erforderlichen Mittel werden im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 und der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform angehängt.


Dem Vorschlag von EBM Dr. Mayer, die Präsentation aufgrund der komplexen und starke Bedarfe auslösenden Thematik anzuschauen, folgt der Ausschuss.

In der Folge werden die Inhalte der Präsentation eingehend durch Herrn Orem (Fa. LÜLV+) dargestellt. Er bezeichnet seinen Bericht als Zwischenbericht über den aktuellen Planungsstand. Bei seinen Ausführungen zu der Folie 6 erklärt Herr Orem, die 10-minütige Eintreffzeit sei in Baden-Württemberg Standard. Andere deutsche Großstädte wiesen dagegen eher Eintreffzeiten von 8 Minuten auf. Dieser Wert sei nicht durch den Gesetzgeber vorgegeben, sondern in kommunaler Selbstverantwortung zu bestimmen. Wichtig sei, dass eine verschärfte Eintreffzeit-Definition zu einer teureren, aber auch leistungsfähigeren Feuerwehrstruktur führe. Zu klären sei die Frage gewesen, ob es weiterhin sachgerecht sei, mit einer 10-minütigen Eintreffzeit zu planen. Hier gehe man davon aus, dass dieser Wert weiterhin in einer Stadt wie Stuttgart vertreten werden könne. Gegebenenfalls werde es aber als sinnvoll angesehen, trotzdem zu einer Erweiterung der Wachenstruktur zu kommen, um insgesamt über die Planungszeiten hinaus die Eintreffzeiten zu optimieren.

Neben der Wohnbebauungsstruktur gebe es andere Projekte, die deutlich höhere Anforderungen an die Feuerwehr stellten. Diesbezüglich habe man verschiedene objektbezogene Einsatzszenarien betrachtet. Hier sei u. a. das Szenario "unterirdische Verkehrsanlagen" anzuführen. Zu den S-Bahn-Tunnelbauten und zu den S21-Tunnel-bauten stellt er fest, aus den dort angenommenen Szenarien leite sich das Bedarfsmaximum ab. Der größte Gesamtkräftebedarf bei der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) würde durch ein Brandereignis in einem S-Bahn-Tunnel auftreten. Bei einer separaten Betrachtung der Berufsfeuerwehr würde der größte Gesamtkräftebedarf durch ein Schadensszenario im Bereich von S21 ausgelöst. Dort sei das Vorgehen in den Tunnelanlagen komplexer und von daher auf die Berufsfeuerwehr beschränkt.

Aufgrund des ohnehin gesehenen Personalmehrbedarfs empfiehlt Herr Orem bei seinen Erläuterungen zu der Folie 9 die Einrichtung von drei kleineren peripheren Satellitenwachen, um dadurch Eintreffzeiten in peripheren Stadtteilen zu reduzieren. Dies sei die Grundidee, die diesem Bedarfsplan zugrunde liege.

Zur Gebietsabdeckung der Wachen, Folie 9, sei eine Frage gewesen, "wie gut ist die Erreichbarkeit von Einsatzstellen?". Grün seien die Einsatzstellen eingefärbt, die fristgerecht innerhalb von 10 Minuten erreichbar gewesen seien. Rot seien die Einsatzstellen eingefärbt, die nicht innerhalb von 10 Minuten hätten erreicht werden können. Hier zeige sich eine leistungsfähige Feuerwehrstruktur. Dies stehe außer Frage, allerdings betrachtet auf der Basis der großzügigen Grundanforderung einer 10-minütigen Eintreffzeit. In bestimmten peripheren Bereichen existierten aber überwiegend rote Punkte. An diesen Punkten, siehe Folie 10, wolle man einhaken, indem kleine Außenwachen (Feuerwache 5 Ost, Feuerwache 5 West, Feuerwache 3 Nord) vorgeschlagen würden, um den Personaleinsatz von S21 für die alltägliche Gefahrenabwehr nutzen zu können. Es gehe dabei um kleine Kompaktstandorte zur Unterbringung von kleinen, kompakten, schlagkräftigen Einheiten, um schnelle Erstangriffe zu ermöglichen (anschließend Ergänzung durch Kräfte anderer Wachen). Dieses Grundkonzept stelle etwas eine Abwandlung von der seitherigen Vorgehensweise dar. Diese Einrichtungen hätten eher die Größe eines kleineren Mehrfamilienhauses.

Auf der Folie 8, so Herr Orem, sei der Zustand etwas positiver abgebildet, als sich der tatsächliche Zustand der Wachen darstelle. Man habe hier nicht alle Wachen rot kennzeichnen wollen, sondern Ziel sei gewesen, ein Stück weit eine Priorisierung innerhalb eines insgesamt hohen Handlungsbedarfs darzustellen. Mit Ausnahme des Neubaus der Feuerwache 5 bestehe insgesamt an allen Wachen mehr oder minder großer baulicher Handlungsbedarf. Dies sei dem Ausschuss wohl bereits bekannt.

Auch bei der FFW, Folie 11, überwiege in Sachen des baulichen Handlungsbedarfs die Farbe Rot. Die Stuttgarter FFW, die grundsätzlich personal- und leistungsstark sei, werde weiterhin zwingend erforderlich sein.

Danach geht Herr Orem auf die Fahrzeug- und Technikbedarfe, auf die zusammenfassende Begründung des Soll-Konzeptes, auf die Zusammenfassung der Begründung der Bedarfsplanung, auf die Übersicht über die Auswirkungen auf den Stellenplan, auf das Umsetzungskonzept sowie auf den interkommunalen Vergleich analog den Folien 12, 13, 14, 15 (MD = Mittlerer Dienst, GD = Gehobener Dienst, BMA = Brandmeisteranwärter), 16 und 17 ein. Zur Folie 15 hebt er hervor, für den Doppelhaushalt 2022/2023 würden insgesamt 51 Vollzeitäquivalente (VKÄ) an zusätzlichen Stellenanträgen beantragt. Mit der Folie 15 werde ein rechnerischer Mindestpersonalbedarf von 91 VKÄ aufgezeigt. Dieser Bedarf werde über den Doppelhaushalt 2022/2023 hinaus in die Umsetzung gehen; Gemeinsam mit städtischen Vertretern sei in den Arbeitsgruppen eine langjährige Perspektive zu der Umsetzung des Bedarfsplans erarbeitet worden. Benötigt werde ein zusätzlicher Ausbildungslehrgang für BMA, um die Funktionen rechtzeitig zur Inbetriebnahme von z. B. S21 umsetzen zu können.

Anschließend informiert der Erste Bürgermeister, die dargestellten Personalbedarfe seien bereits mit den Ausbildungsjahrgängen synchronisiert worden. Somit handle es sich um das Maximum dessen, was in den nächsten Jahren an Personalaufbau erfolgen könne; Feuerwehrpersonal lasse sich überwiegend nicht auf dem Markt finden, sondern die Kräfte müssten selbst ausgebildet werden. Selbst nach dieser Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans, und damit wiederholt er eine Aussage von Herrn Orem, würde die Stuttgarter Branddirektion immer noch über eine vergleichsweise wirtschaftliche Personalausstattung verfügen.

StR Pitschel (90/GRÜNE), StR Dr. Reiners (CDU), StR Körner (SPD), StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), StR Serwani (FDP), StRin Schumann (PULS), StRin von Stein (FW) und StR Ebel (AfD) bedanken sich für die Vorlage und die Berichterstattung. Sie signalisieren die Unterstützung des Beschlussantrags. Zudem bedankt sich Herr Purz (GPR) für den Bericht.

Von StR Pitschel wird betont, eine leistungsfähige Feuerwehrstruktur in Stuttgart sei elementarste Daseinsvorsorge. Dies bekräftigen StR Dr. Reiners, StR Körner und StR Serwani. Der Feuerwehrbedarfsplan, so StR Dr. Reiners, sei einer Landeshauptstadt angemessen.

Bei den Fraktionen bedankt sich BM Dr. Maier im Verlauf der Aussprache für das entgegengebrachte Vertrauen und die signalisierte Bereitschaft, bereits aufgrund des heute erfolgten Zwischenberichts in Vorleistung gehen zu wollen. Die Beratung des Endberichts werde im kommenden Frühjahr stattfinden. Bei dem in Kürze zur Beratung stehenden Stellenplan müsse die Branddirektion rechtzeitig tätig werden, um im nächsten Jahr handlungsfähig zu sein. Von ihm wird die Bedeutung der FFW hervorgehoben. In Zukunft müssten diese Wehren weiterhin, und zwar nicht nur baulich, unterstützt werden. Da auch für die FFW z. B. Verwaltungsarbeiten immer aufwendiger würden, spiegelten sich Hilfestellungen von hauptamtlicher Seite für diesen Bereich auch in den Stellenschaffungsanträgen wider. Zu achten sei darauf, dass die Freude der Ehrenamtlichen an ihrem Engagement bestehen bleibt, und zudem sei dafür zu sorgen, dass auch im Bereich der FFW die Nachwuchssicherung gut begleitet werde.

Für Herrn Dr. Belge (Branddir), der sich ebenfalls beim Ausschuss bedankt, besteht die zentrale Aufgabe der Branddirektion trotz veränderter Herausforderungen weiterhin in der Daseinsvorsorge für die Bürgerschaft. Dafür müsse die Feuerwehr langfristig leistungsfähig aufgestellt sein. Nach der Beschlussfassung über den Feuerwehrbedarfsplan werde es eine große Herausforderung sein, alle Beschlussinhalte innerhalb der Feuerwehr und innerhalb der Verwaltung gemeinsam unter Mitnahme aller Betroffenen umzusetzen.

Der Vorschlag, drei Außenstandorte zu realisieren, um stadtweit die 10-minütige Eintreffzeit einzuhalten, ist für StR Pitschel ein interessanter Gedanke. Er regt an zu prüfen, ob es Sinn macht, diesen Ansatz mit dem baulichen Gesamtkonzept für die FFW zu verzahnen. Weiter kann er sich vorstellen, dass es ein guter Zeitpunkt wäre, bei den mit Außenstandorten verbundenen Fahrzeugbeschaffungen die pilotmäßige Beschaffung von E-Fahrzeugen anzugehen (analog Werksfeuerwehr Fa. Porsche und Berufsfeuerwehr Berlin). StR Urbat, der sich entsprechend äußert, fragt nach, ab wann und in welchem Umfang der Fahrzeugetat erhöht werden muss. Die genannten drei Außenstandorte erachtet er für machbar, zumindest auf den Fildern. Ein Suchlauf für geeignete Standorte müsse schnell starten. Für die FDP-Gemeinderatsfraktion unterstützt StR Serwani die Umsetzung der angedachten Außenstandorte. Auch StRin von Stein plädiert für einen schnellen Beginn von Standortsuchläufen. Nach Kenntnis von Herrn Orem ist die Standortsuche verwaltungsintern bereits angelaufen.

Dass der Berichterstatter weiterhin eine 10-minütige Eintreffzeit als Grundlage ansieht, erachtet StR Pitschel als interessant. Er vermisst Aussagen zu Eintreffzeiten anderer Großstädte, zur Risikominimierung bei kürzeren Eintreffzeiten, zu zusätzlichem Personalaufwand bei kürzeren Eintreffzeiten, und er geht davon aus, dass sich hier Stuttgart eher am oberen Ende bewegt. Maßstab müsse sein, dass wenigstens dieser nicht sehr strenge Standard im gesamten Stadtgebiet erfüllt werde. Nach Einschätzung von StR Urbat würde eine Verkürzung der Eintreffzeit von 10 auf 8 Minuten erhebliche Folgen für den Aufwand des Feuerwehrbetriebs haben. Für StR Serwani muss versucht werden, die Feuerwehr personell und technisch so aufzustellen, dass sich die Eintreffzeit auf 8 Minuten reduzieren lässt. Seiner Kenntnis nach sind viele Feuerwehren in deutschen Großstädten nicht so gut aufgestellt wie die Stuttgarter Wehren.

Im selben Zusammenhang führt Herr Orem an, in den letzten Jahren sei eine wissenschaftliche Ableitung von Planungszielen versucht worden, allerdings nicht erfolgreich. Insbesondere bestimme sich damit die Frage einer angemessenen Leistungsfähigkeit nach den Benchmark. Insofern sei es richtig, darauf zu schauen, wie hier andere vorgehen. In vielen Bundesländern gebe es eine Orientierung an der Schutzzielempfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren. Schon der Name dieses Gremiums zeige, dass die dort Vertretenen nicht völlig unabhängig bei der Fragestellung "welche Planungsziele werden vorgeschlagen?" agierten. Andere Planungszielempfehlungen gebe es vom Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg. Diese gingen in Richtung einer 10-minütigen Eintreffzeit. Deshalb sei Stuttgart in Baden-Württemberg nicht die einzige Großstadt mit diesem Wert.

Er geht davon aus, dass es zu kurzgegriffen ist, die Eintreffzeit als Ziel, als einen Maximalwert zu betrachten. Vielmehr stellten sich die Fragen, welches Ziel werde definiert, wie könne dieses Ziel in der Realität erreicht werden und ob das Ziel überhaupt geeignet sei, das Maß an Qualität der Feuerwehr zu bestimmen. Viele Städte würden sich das Ziel einer 8-minütigen Eintreffzeit geben, wobei sie deutlich schlechtere Werte als in Stuttgart erreichten. Stuttgart habe für sich einen etwas großzügigeren Wert definiert, aber hier habe man die Feuerwehrstruktur schon bisher so aufgestellt, dass die Werte mit einer großen Zuverlässigkeit erreicht würden. Dies sei für ihn der bessere Weg.

Neben der Frage der Einhaltung der maximalen Eintreffzeiten spiele eben auch die Frage der Mittelwerte eine Rolle. Da sich die Stuttgarter Wehren dichter an den Einsatzschwerpunkten befinden, würden sich gute Mittelwerte ergeben. Aufgrund der Struktur des Stadtgebiets und der Tatsache, dass es z. B. zwei personalstarke Feuerwachen im Innenstadtbereich gebe, könne bei einer Menge von Einsätzen schnell und leistungsstark agiert werden. Dies müsse in eine Gesamtbetrachtung über die Qualität und die Struktur einer Feuerwehr einbezogen werden.

Die räumliche Aufteilung der Standortstruktur mit den vorgeschlagenen Außenstandorten würde einen wirtschaftlichen Einstieg in eine flächendeckende 8-minütige Eintreffzeit bedeuten. Der Einfluss einer kürzeren Eintreffzeit auf den Umfang von Risiken und auf Schutzgüter könne seriös nicht beantwortet werden. Wie bereits angemerkt, sei eine wissenschaftliche Normierung von Planungsgrundlagen fehlgeschlagen, da Untersuchungen der letzten Jahre festgestellt hätten, dass die Anzahl der zu berücksichtigenden Parameter (Art der Wohnbebauung, Bebauungsstrukturen, taktisches Vorgehen einer Wehr etc.) einfach zu groß und zu unterschiedlich sei.

Die Beauftragung seines Unternehmens, so Herr Orem, ende, bezogen auf die Fahrzeugausstattung, bei der Frage des Fahrzeugbedarfs. Hinsichtlich der Beschaffung von E-Einsatzfahrzeugen gibt er den kleineren Einsatzbereich der Werksfeuerwehr der Fa. Porsche sowie die deutlich höhere Ressourcenvorhaltung der Berliner Berufsfeuerwehr zu bdenken. Derzeit gebe es zu solchen Fahrzeugen Forschungsprojekte. Eine Umsetzung in der Realität sei noch nicht erfolgt. Für Herrn Dr. Belge können solche Fahrzeuge nur ein "on top" darstellen.

StR Körner spricht von einem angemessenen Stellenaufwuchs. Ihm, so StR Serwani, sei wichtig, dass die Schaffung zusätzlicher Stellen mit einer verbesserten technischen Ausstattung einhergehe. Nach Einschätzung von Herrn Orem wird der Mittelansatz für die technische Ausstattung in Zukunft nicht mehr ausreichen. Die Projektgruppe habe sich mit der Frage beschäftigt "was ist für die nächsten Jahre an Investitionsbedarfen im Rahmen der mittleren Finanzplanung abbildbar?". Hier habe sich als Folge der Fahrzeug- und Technikfolgeeinschätzung ein Delta in Höhe eines geringen einstelligen Millionenbetrages gezeigt. Darüber müsse sicherlich gesprochen werden.

Gegenüber Herrn Purz, der nachfragt, ob es für Ausbildung und Personalentwicklung ausreichend Mittel und Räumlichkeiten gibt, berichtet Herr Orem, die heutige Berichterstattung habe sich stark auf die Dinge konzentriert, welche unmittelbar mit dem Einsatzgeschehen zu tun haben. Zutreffend sei natürlich, dass auch die infrastrukturellen Rahmenbedingungen Bedarfe auslösten. So werde ein zweiter Grundlehrgang für BMA (Mittlerer Feuerwehrtechnischer Dienst) notwendig werden. Da beide Lehrgänge überlappten, sei zusätzliche Kapazität erforderlich. Die hier bestehende Kapazität sei heute schon eingeschränkt. Außer Frage steht für BM Dr. Maier, dass die Ausbildung verstärkt werden muss. Das benötigte Personal lasse sich wie bereits dargestellt nicht über den Arbeitsmarkt gewinnen. Wichtig seien gute Rahmenbedingungen beim Aus- und Fortbildungszentrum. Dies bekräftigt Herr Dr. Belge, indem er erklärt, um Personal gewinnen zu können und Personal auf lange Zeit zu binden, bedürfe es einer entsprechenden personellen und sachlichen Ausstattung. Da man darauf noch nicht vollumfänglich vorbereitet sei, müsse darüber noch gesprochen werden. Zwei Grundlehrgänge/Jahr seien nur möglich, wenn dafür die erforderliche Infrastruktur vorliege.

Darauf, dass im Zusammenhang mit Feuerwachen viele bauliche Maßnahmen anstehen, nimmt StR Körner Bezug. Eine weitere Aufgabe werde sein, die drei angesprochenen Außenstandorte zu realisieren. Um in die Umsetzungen zu kommen, müsse alles Erforderliche in die Wege geleitet werden.

Durch StRin von Stein wird im Verlauf der Aussprache nachgefragt, ob im NeckarPark Flächen für die Feuerwehr zur Verfügung stehen.

Von StR Urbat wird auf den Klimawandel und auf sich dadurch erhöhende Risiken, z. B. Waldbrände und Überschwemmungen, hingewiesen. Diesen für die nächsten zehn Jahre relevanten Aspekt vermisse er im Bericht. Hierzu weist Herr Orem darauf hin, dass es sich bei dem jetzt vorgelegten um einen lediglich 15-seitigen Kompaktbericht handelt. Der Entwurf für den Gesamtbericht weise derzeit rund 200 Seiten auf, und die Endfassung werde wohl noch mehr als 200 Seiten umfassen. In diesem Gesamtbericht werde auch auf den Klimawandel eingegangen. Da es neben dem Feuerwehrbedarfsplan noch eine Katastrophenschutzplanung gebe, werde lediglich die Verzahnung der Bereiche Feuerwehr und Katastrophenschutz betrachtet.

Im Zusammenhang mit klimarelevanten Einsätzen weist Herr Orem darauf hin, dass es in Deutschland durchaus 600.000-Einwohner-Städte gebe, die lediglich über 300 bis 400 Freiwillige-Feuerwehr-Leute und nicht wie Stuttgart über deutlich mehr als 1.000 Freiwillige-Feuerwehr-Leute verfügten. Mit diesem Pfund könne Stuttgart wuchern. Dieses mache aber auch die Bedeutung des baulichen Unterhalts der Gebäude der FFW deutlich.


Abschließend stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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