Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1002/2011
Stuttgart,
10/26/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2011



Knabenchor Collegium Iuvenum Stuttgart

Beantwortung / Stellungnahme

Es wird auf die Mitteilungsvorlage 536/2011 verwiesen.

Die unterschiedliche Höhe der Antragssumme beim Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart lässt sich beim Knabenchor Collegium Iuvenum Stuttgart (CIS) aus der Geschichte der institutionellen Förderung des Chores bzw. seines Trägers, des Fördervereins Collegium Iuvenum Stuttgart e.V. erklären: Seit 1996 erhält der Chor von der Stadt Stuttgart eine institutionelle Förderung, die seitdem schrittweise von zunächst 30.000 DM auf heute knapp 30.000 Euro angehoben wurde.

1996 beteiligte sich auch das Land (damals das Ministerium für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst) mit der gleichen Summe (30.000 DM) an der institutionellen Förderung. Nach Auflösung dieses Ministerium war das Kultusministerium für den CIS zuständig, das Jahr für Jahr die institutionelle Förderung verringerte und durch Projektförderung ersetzte, welche zuletzt bei nur noch 3.000 bis 5.000 Euro pro Jahr lag. Weder das Kultusministerium noch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) fühlten sich daraufhin für den Chor wirklich zuständig. Auf stetes Drängen und nach vielen Gesprächen fand der Chor 2009 endlich Gehör beim MWK, es wurde ein „Förderprogramm für herausragende Mädchen- und Knabenchöre“ ausgeschrieben - 120.000 Euro sind dafür jährlich bereitgestellt. Neun Chöre werden hieraus derzeit gefördert. Der CIS erhält mit 25.000 Euro seit 3 Jahren den größten Teilbetrag (zwei weitere Chöre erhalten je 20.000 Euro, fünf erhalten 10.000 Euro, einer 5.000 Euro).

Zwar stellte der Chor jedes Jahr einen Antrag auf Erhöhung dieser Summe, stattgegeben wurde dem jedoch seit 2009 nicht. Solange die Gesamtsumme 120.000 Euro nicht erhöht wird, ist in Anbetracht der anderen geförderten Chöre eine Erhöhung der Landesförderung an den CIS nicht wahrscheinlich. Eine 50:50 Förderung von Stadt und Land ist momentan unrealistisch, daher im mittelfristigen Finanzplan nicht so berücksichtigt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

812/2011 Abs. 2 SPD-Gemeinderatsfraktion




Dr. Susanne Eisenmann



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