Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 289/2021
Stuttgart,
04/21/2021



Auswahl des Betriebsträgers der Tageseinrichtung für Kinder in der Jägerhalde 83, 70327 Stuttgart nach Trägeraufruf



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich19.05.2021



Beschlußantrag:

1. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in der Jägerhalde 83 in 70327 Stuttgart wird dem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe, der FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH übertragen. 2. Die städtische Förderung für dieses Angebot erfolgt nach den geltenden „Grundsätzen für die Förderung der Betriebsausgaben von öffentlich-zugänglichen Kindertagesein-richtungen“ in der jeweils aktuellen Fassung.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Trägerauswahlverfahren wurde am 25. Februar 2021 im Amtsblatt der Landes-hauptstadt Stuttgart bekannt gemacht (Trägeraufruf). Alle fachlich geeigneten und inte-ressierten Träger hatten somit die Möglichkeit, Informationsunterlagen anzufordern und sich um die jeweilige Trägerschaft zu bewerben.

Die Informationsunterlagen enthielten detaillierte Angaben zu der geplanten Kinderta-geseinrichtung, die Angebotsvoraussetzungen und Angaben zu den Fördergrundsät-zen. Daneben wurden die Träger darauf hingewiesen, dass es sich um ein nichtförm-ches Interessenbekundungs- oder Vergabeverfahren handelt, der Trägeraufruf lediglich als erster Schritt zur Auswahl eines freien Trägers für eine Betriebsträgerschaft dient, rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf finanzielle Mittel seitens der Interessierten mit der Teilnahme am Verfahren nicht bestehen, eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen ausgeschlossen ist und die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen für beide Seiten vertraulich sind.
Die Bewerberinnen und Bewerber wurden gebeten, möglichst differenzierte und auf-schlussreiche Aussagen einzureichen zu den (Beweg-) Gründen für den Antrag auf Ein-richtung und Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder, zu den Angaben zur Trägerkon-zeption sowie zu den Angaben zur Einrichtungskonzeption. Alle eingegangenen Be-werbungen wurden gesammelt. Die verwaltungsinterne Auswertung wurde durchgeführt durch Vertreter der Dienststelle Förderung freier Träger und der Jugendhilfeplanung.
Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen wurden auch die finanzielle
und organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit der Bewerber ge-prüft.

Vorgesehen sind vier Gruppen, in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut wer-den. Die Platzzahl ist abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung.
Aufgrund der derzeitigen Bedarfssituation im Stadtbezirk ist zunächst folgende Angebotsform vorzusehen:
Die Inbetriebnahme ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt geplant.

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Stadtteil Wangen abdecken.

Folgende Bewerbungen sind für die Übernahme der Betriebsträgerschaft eingegangen:
Nach der Auswertung der eingesandten Konzepte schlägt die Verwaltung vor, dem Trä-ger „FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH“ die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in der Jägerhalde 83 zu übertragen.

Alle fünf Interessent*innen erfüllen grundsätzlich die Anforderungen zur Führung einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung.

Die Ergebnisse der Nutzwertanalyse zeigen, dass alle Bewerber auf die fachlichen Aspekte eingehen, sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der Konkretion in der Praxis und der Abstimmung der Bewerbung auf den Standort Wangen. Auch in den Ausführungen zu Kinderschutz und den Stuttgarter Leitlinien waren Unterschiede erkennbar sowie in Ausführungen zu Personalführung und -gewinnung.

Drei Bewerbungen erzielten bei der Nutzwertanalyse insgesamt sehr gute bis gute Ergebnisse. Sie tragen dem Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungsauftrag auf den Sozialraum Wangen zugeschnitten detailliert Rechnung. Die Ausführungen zum Qualitätsmanagement, zum Personalmanagement, Personalentwicklung und Personalgewinnung sind konzeptionell gut ausformuliert. Die Umsetzung der Bildungs- und Sprachförderung wird von den Trägern ausführlich und fachlich gut begründet dargestellt.
Die von Eltern gewünschte Betreuungsflexibilität bieten zwei der drei bestplatzierten Träger. Einer sticht durch ein konkretes Konzept zu Bildungsgerechtigkeit sowie eine detaillierte Sozialraumanalyse besonders hervor.

Der Träger FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH hat mit seiner Bewerbung für den Standort Jägerhalde 83 insbesondere dadurch überzeugt, dass er

Die Trägerschaft der Kindertagesstätte Jägerhalde 83 soll daher der Träger FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH übernehmen.

Der Träger hat bei Abgabe der Bewerbung mit rechtsverbindlicher Unterschrift versi-chert, dass er mit den Förderbedingungen der Stadt Stuttgart einverstanden ist. Der Träger verpflichtet sich zur analogen Anwendung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Das be-deutet insbesondere, dass die Elternbeiträge (inklusive Essensgeld sowie unter Be-rücksichtigung der Geschwisterermäßigung) den städtischen Kostenbeitrag maximal um 20 % überschreiten dürfen. Der Träger verpflichtet sich damit auch zur Teilnahme am Bonuscard- und Familiencardverfahren.

Der Träger erhält eine Förderung der Kaltmiete nach den Standards der jeweils gültigen
Fördergrundsätze des Jugendamts. Eine mögliche Differenz zwischen der Kaltmiete laut Mietvertrag und förderfähiger Höchstmiete (aufgrund größerer Flächen oder höhe-rer Preise/qm) wird zusätzlich zu 100 % gefördert.


Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel sind im Haushalt vorhanden (vgl. GRDrs 650/2015, Anlage 5 Liste 2).





Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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