Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
252
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VerhandlungDrucksache:
597/2017
GZ:
OBM
Sitzungstermin: 12.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Stuttgart 21
Verjährungsverzichtsvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, der Landeshauptstadt Stuttgart, dem Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart GmbH

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 03.07.2017, GRDrs 597/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Land Baden-Württemberg, dem Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart GmbH eine Verjährungsverzichtsvereinbarung abzuschließen. Mit dieser Vereinbarung verzichten die Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung bezüglich eventueller wechselseitiger Ansprüche für den Fall, dass die DB mit ihrer am 23.12.2016 eingereichten Klage auf Beteiligung an den Mehrkosten für S 21 Erfolg hat. Der Verzicht erfolgt ohne jede Anerkennung von Ansprüchen und ist zeitlich auf drei Jahre befristet.

2. Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Stuttgart GmbH einer entsprechenden Verjährungsverzichtsvereinbarung zuzustimmen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Föll berichtet einführend analog der Vorlage. Dabei bezeichnet er die auf drei Jahre befristete Verjährungsverzichtsvereinbarung als prozessual sinnvoll. Nach wie vor sei die Verwaltung juristisch und faktisch davon überzeugt, dass die von der Deutschen Bahn AG gegenüber der Landeshauptstadt geltend gemachten Ansprüche jedweder Grundlage entbehren, und insoweit voll umfänglich zurückzuweisen seien. Das weitere werde sich im Verfahren ergeben. Hier arbeiteten derzeit die Beklagten ihre schriftsätzliche Äußerung aus. Abzuwarten sei, ob diese Papiere bis Herbst bzw. bis Ende des Jahres vorliegen.

Positiv zur vorgeschlagenen Vorgehensweise äußert sich StR Kotz (CDU), StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) und StR Körner (SPD). StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) bringt seine Kritik am Bahnprojekt Stuttgart 21 zum Ausdruck. Er signalisiert aber ebenfalls Zustimmung zum Beschlussantrag.

Im weiteren Verlauf fordert StR Rockenbauch die Verwaltung auf, die Klageschrift der Deutschen Bahn AG zur Verfügung zu stellen, um unter anderem prüfen zu können, ob diese Klage begründet ist. Der Stadtrat bezieht sich dabei auch auf ein entsprechendes Schreiben seiner Fraktionsgemeinschaft an den Oberbürgermeister. Zum Thema Akteneinsicht merkt Frau Klett-Eininger (L/OB) an, der Wunsch auf Überlassung dieser Klageschrift habe die Verwaltung gegenüber StR Rockenbauch abgelehnt. Zum einen müsse die Verwaltung zunächst selbst diese Klageschrift prüfen und zu anderen werde es nicht als sinnvoll angesehen, im Verfahren in der Öffentlichkeit über dieses Papier zu diskutieren. Zunächst einmal müssten Beratungen mit den Anwälten stattfinden. Der Gemeinderat werde natürlich fortlaufend über den Prozess informiert. Ein Austausch über einzelne Klageschriften werde aber wie gesagt abgelehnt. Danach kündigt StR Rockenbauch an, Akteneinsicht zu beantragen. Die Argumentation der Verwaltung sei angesichts der öffentlichen Relevanz und angesichts der kommenden öffentlichen Prozesse unbegründet. Aufgrund der nicht Zurverfügungstellung sei zu befürchten, dass die Klageschrift für die Landeshauptstadt peinliche bzw. unbequeme Dinge enthalte, die nicht publik gemacht werden sollten. Mit der Vorgehensweise der Verwaltung würden Spekulationen angestoßen. Dies aufgreifend sichert EBM Föll gegenüber StR Rockenbauch zu, dass die Klageschrift nichts beinhalte, was der Stadt Stuttgart peinlich sein müsse. Er bittet das Ratsmitglied abzuwarten, bis die Klageerwiderung schriftlich vorliegt. Allein die Klageschrift der Bahn zu kennen lasse ohnehin nur eine sehr einseitige Sichtweise zu. Nach Vorlage der schriftsätzlichen Erwiderung werde sicherlich ein Weg gefunden die Mitglieder des Gemeinderates, wohlgemerkt unter Wahrung der prozessualen Interessen der Landeshauptstadt, in Schriftform über die Sachverhalte in Kenntnis zu setzen. In Kenntnis der Klageschrift und der Klageerwiderung werde sich ein vollständigeres Bild ergeben.


Abschließend stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt einmütig zu wie beantragt.

Zur Beurkundung



Häbe / de

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