Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 197/2021
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/09/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2021



Rückkehrberatung in Stuttgart - städtische Mitfinanzierung ab dem Jahr 2022

Beantwortung / Stellungnahme

In der GRDrs 197/2021 „Rückkehrberatung in Stuttgart - städtische Mitfinanzierung ab dem Jahr 2022“ ist dargestellt, welcher Zuschussbedarf besteht, je nachdem, ob Mittel der EU-Projektförderung, dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) bewilligt werden oder nicht.

Falls Mittel aus dem AMIF bewilligt werden, liegt der Kofinanzierungsanteil der Landeshauptstadt Stuttgart bei 23.000 EUR (= 12,5 Prozent der Kosten). Davon sind im Budget des Sozialamts bereits 20.000 EUR/Jahr enthalten. Für die zur Kofinanzierung fehlenden 3.000 EUR/Jahr (die über den Kofinanzierungsanteil der LHS in 2020/2021 hinausgehen) wurde die Bereitstellung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beantragt.

Falls keine Mittel aus dem AMIF bewilligt würden, wie es bereits in der dreijährigen Förderperiode 2016 - 2019 der Fall war, wären 104.000 EUR/Jahr städtische Mittel erforderlich, um das Angebot Rückkehrberatung zu sichern.

Bisher wurde das Projekt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch nicht ausgeschrieben, so dass die Trägerin des Angebots, die Arbeitsgemeinschaft für die eine Welt e. V., noch keinen Antrag auf Förderung über den AMIF stellen konnte. Mit einem Bewilligungsbescheid über die AMIF-Förderung wird frühestens im März 2022 gerechnet.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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1240/2021 Freie Wähler




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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