Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 165/2014
Stuttgart,
02/25/2014



Konzessionsvergabeverfahren Strom und Gas
- Vergabeentscheidung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
12.03.2014
12.03.2014
13.03.2014



Beschlußantrag:



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

I. Verfahrensgang

1. Einleitung des Konzessionierungsverfahrens

Der bisherige Konzessionsvertrag für die Bereiche Strom, Gas, Wasser und Fernwärme endete zum 31.12.2013. Zur Neuvergabe der Konzessionen für Strom und Gas führt die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) entsprechend den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (insbesondere § 46 EnWG) sowie der europarechtlichen und kartellrechtlichen Grundsätze jeweils nach Sparten getrennte, transparente und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren durch.

Zu Beginn der Verfahren zur Neuvergabe der Konzessionen für das Strom- und das Gasversorgungsnetz wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Anfang 2011 das Auslaufen des bisherigen Konzessionsvertrages bekanntgemacht und ein „Interessenbekundungsverfahren“ eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgte am 17.02.2011 im elektronischen Bundesanzeiger und am 01.03.2011 im Amtsblatt der Europäischen Union (2011/S 41-067188). Ergänzende Bekanntmachungen erfolgten am 18.05.2012 im elektronischen Bundesanzeiger und am 26.05.2012 im Amtsblatt der Europäischen Union (2012/S 100-166652). In den ergänzenden Bekanntmachungen hat die Landeshauptstadt Stuttgart mitgeteilt, dass sie auch prüfen wird, ob die Gründung von Kooperationsunternehmen der Landeshauptstadt Stuttgart mit qualifizierten Unternehmen aus der Versorgungswirtschaft und die Vergabe der Wegenutzungsrechte für das Elektrizitätsversorgungsnetz an das Kooperationsunternehmen die beste Lösung darstellt.

Die Kooperation käme dann jeweils mit der Stadtwerke Stuttgart GmbH, deren Anteile mittelbar zu 100 % von der LHS gehalten werden, zustande.

Um eine strikte Trennung zwischen der Vergabe der Konzessionen auf der einen und der Bewerbung der Stadtwerke auf der anderen Seite herbeizuführen, wurde ein Unterausschuss „Konzessionsvergabe“ eingerichtet, der mit dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Stuttgart GmbH nicht personenidentisch ist. Durch Organisationsverfügung wurde das Thema Konzessionsvergabe dem Geschäftskreis des Oberbürgermeisters zugeordnet, der gleichzeitig die Leitung des Unterausschusses übernahm. Die Themen Stadtwerke und Wasser verblieben im Geschäftskreis Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen.

Mit der rechtlichen Beratung wurde nach einem Auswahlverfahren die Kanzlei Becker Büttner Held beauftragt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH übernahm die energiewirtschaftliche Beratung.

Die Konzessionsvergaben in einem jeweils drei-stufigen Verfahren (mit Dialog-, Verhandlungs- und Entscheidungsphase, vgl. GRDrs 312/2012) wurden auch mit dem Bundeskartellamt und der Energiekartellbehörde Baden-Württemberg (als Landeskartellbehörde Baden-Württemberg) abgestimmt.

Am 19.07.2012 beschloss der Gemeinderat für die Neuvergabe der Konzessionen für das Strom- und das Gasversorgungsnetz jeweils den sog. Ersten Verfahrensbrief mit den Auswahlkriterien, nach denen die Konzessionen vergeben werden sollen und deren Gewichtung (GRDrs 477/2012 mit 4 Ergänzungen).

Hiernach sollen die Konzessionen für das Strom- und das Gasversorgungsnetz jeweils an den Bieter vergeben werden, der die nachfolgend aufgeführten Kriterien am besten erfüllt:

§ Kriteriengruppe A: Erreichung der Ziele des § 1 EnWG
- Untergruppe I: Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebs und Qualität des Netzes (40 Punkte)
- Untergruppe II: Preisgünstigkeit (40 Punkte)
- Untergruppe III: Verbraucherfreundlichkeit (25 Punkte)
- Untergruppe IV: Umweltverträglichkeit / netzbezogener Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien (25 Punkte)
- Untergruppe V: Effizienz des Netzbetriebs (30 Punkte)

Insgesamt sind in der Gruppe A damit in beiden Verfahren jeweils 160 von 270 möglichen Gesamtpunkten bei der Konzessionsvergabe zu vergeben. Damit wird gleichzeitig der Rechtsprechung Rechnung getragen, wonach den Kritierien nach § 1 EnWG vorrangige Bedeutung zukommt.

§ Kriteriengruppe B: Ausgestaltung des Konzessionsvertrages
- Untergruppe I: Konzessionsabgaben und sonstige zulässige Leistungen an die Stadt (30 Punkte)
- Untergruppe II: Baumaßnahmen (30 Punkte)
- Untergruppe III: Laufzeit / Vorkaufsrecht der LHS bei einem Verkauf des Netzes / Möglichkeit der LHS im Falle der Insolvenz des Vertragspartners oder bei Schlechtleistung auf das Netz zuzugreifen (25 Punkte)
- Untergruppe IV: Endschaftsregelungen (20 Punkte)
- Untergruppe V: Sonstige Ausgestaltung des Konzessionsvertrages (5 Punkte)

Insgesamt sind in der Gruppe B damit in beiden Verfahren jeweils 110 von 270 möglichen Gesamtpunkten bei der Konzessionsvergabe zu vergeben.

Für den Fall, dass nach der Auswertung der Konzessionsvergabekriterien der Gruppen A und B in einem oder in beiden Konzessionsverfahren jeweils zwei oder mehr Kooperationsangebote die besten Punktezahlen erreichen, wären diese nach den jeweils zusätzlichen Kriterien für die Auswahlentscheidung für die Gründung eines Kooperationsunternehmens (der Kriteriengruppen C – E) zu bewerten.

§ Kriteriengruppe C: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers § Kriteriengruppe D: Konzeption Kooperationsmodell
- Untergruppe I: Einfluss der LHS innerhalb der Kooperationsgesellschaft (30 Punkte)
- Untergruppe II: Ausgestaltungsinteressen der LHS zur Integration in den Stadtkonzern (15 Punkte)
- Untergruppe III: Ausgestaltung hinsichtlich der Aufrechterhaltung und Beendigung der Kooperation (15 Punkte)
§ Kriteriengruppe E: Angemessene Verteilung von wirtschaftlichen Chancen und Risiken (30 Punkte)

Insgesamt sind in den Gruppen C – E zur Auswahl des Kooperationsmodells damit in beiden Verfahren jeweils weitere 110 (von dann jeweils insgesamt 380 Punkten) Punkte zu vergeben.

2. Dialogphase

Die sog. Ersten Verfahrensbriefe (Strom bzw. Gas) mit den gewichteten Auswahlkriterien haben die Interessenten am Abschluss von Konzessionsverträgen (sog. reine Konzessionierung) für das Strom- und / oder das Gasversorgungsnetz bzw. an der möglichen Gründung von institutionalisierten öffentlich-privaten Partnerschaften (IÖPP´s) für das Strom- und / oder das Gasversorgungsnetz im Juli 2012 erhalten. Die Interessenten haben erste indikative (unverbindliche) Angebote in beiden Verfahren abgegeben. Im Rahmen der hierdurch eingeleiteten „Dialogphase“ wurde den Bietern auch die Möglichkeit gegeben, ihre indikativen Angebote für das Strom- und / oder das Gasversorgungsnetz im Unterausschuss Konzessionsvergabe vorzustellen und diesem gegenüber – nach ergänzenden Briefen der Verwaltung in der Dialogphase – weiter zu konkretisieren.

Zum Abschluss der „Dialogphase“ wurden in Abstimmung mit dem Unterausschuss Konzessionsvergabe die sog. Zweiten Verfahrensbriefe für die Bereiche Stromnetz und Gasnetz erstellt und am 18.07.2013 (GRDrs 344/2013) vom Gemeinderat beschlossen.

3. Verhandlungsphase

Mit der Versendung der sog. Zweiten Verfahrensbriefe (Strom bzw. Gas) wurden den Bietern die konkretisierten Vorstellungen der LHS in Form von überarbeiteten Konzessionsvertragsentwürfen für das Strom- und / oder das Gasversorgungsnetz und – soweit sich die Bieter für Kooperationen interessieren – Unternehmenskonzepten inkl. den Verträgen zur Gründung von Kooperationsunternehmen (Gesellschafts- und Konsortialverträge) betreffend das Strom- und / oder das Gasversorgungsnetz an die Hand gegeben.

Die Verwaltung führte daraufhin im Rahmen der sog. „Verhandlungsphase“ in der zweiten Jahreshälfte 2013 mit allen Bietern Verhandlungsrunden durch, um die Vertragswerke und die Vorstellungen der LHS in beiden Verfahren nochmals zu erläutern.

In dieser Phase wurden die Konzessionsvertragsentwürfe der LHS für das Strom- bzw. das Gasversorgungsnetz auch nochmals mit dem Bundeskartellamt (unter Beteiligung der Energiekartellbehörde Baden-Württemberg) abgestimmt. Die Anpassungen die sich hieraus ergaben, wurden den Bietern in beiden Verfahren gesondert mitgeteilt. Dabei wurden auch Rechtsprechungsänderungen (wie beispielsweise ein Urteil des OLG München vom 26.09.2013) berücksichtigt.

Zum Ende dieser Verhandlungsphase wurden die Bieter zur Abgabe der verbindlichen Angebote für das Strom- und / oder das Gasversorgungsnetz jeweils bis zum 19.12.2013 (12 Uhr) aufgefordert.

4. Entscheidungsphase

In den Konzessionierungsverfahren für die Bereiche der Strom- und Gasversorgungsnetze in Stuttgart sind bis zum jeweiligen Fristende am 19.12.2013 verbindliche Angebote folgender Unternehmen bei der LHS eingegangen:

Für das Stromversorgungsnetz:

§ Reine Konzession:
§ Kooperationsangebote:
Für das Gasversorgungsnetz:

§ Reine Konzession: § Kooperationsangebote: In den damit beginnenden „Entscheidungsphasen“ wurden die bis zum 19.12.2013 eingereichten verbindlichen Angebote ausgewertet.


II. Auswertung der Angebote

1. Bewertungsverfahren

Wie bereits in den sog. Ersten Verfahrensbriefen (Strom bzw. Gas) beschrieben, ist auf der Grundlage der Auswahlkriterien der Gruppen A und B sowie der beschlossenen Gewichtung eine Bieterreihenfolge der eingegangenen Angebote in beiden Verfahren zu ermitteln. Dabei wird in beiden Verfahren bei jedem Angebot jedes Kriterium gesondert geprüft. Das Angebot, das das einzelne Kriterium im Vergleich zu den anderen Angeboten am besten erfüllt, bekommt dabei die volle Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten eine dem Erfüllungsgrad, bezogen auf das Angebot des besten Bieters, entsprechende niedrigere Punktzahl.

Zunächst sind in jedem Verfahren sämtliche Angebote – auch die Kooperationsangebote – ausschließlich an den jeweiligen Kriterien für die Konzessionsvergabe (also den jeweiligen Kriteriengruppen A und B) zu messen. Erweist sich ein Angebot über eine reine Konzessionierung als das beste Angebot, so ist diesem Bewerber die jeweilige Konzession zu erteilen. Gleiches gilt in beiden Verfahren auch für ein Kooperationsangebot, wenn dieses alleine vor dem besten Angebot für eine reine Konzessionsvergabe steht.


Nur wenn mehrere Kooperationsangebote in der Bieterreihenfolge vor dem besten Angebot für eine reine Konzessionierung liegen, erfolgt zusätzlich eine Bewertung dieser Kooperationsangebote anhand der jeweiligen Kriterien nach den Gruppen C – E für die Auswahl von Kooperationsangeboten. Dabei werden die Punkte aus beiden Bewertungsteilen (Konzessionsvergabe und Kooperationsangebot) addiert und stellen dann das Endergebnis des jeweiligen Verfahrens dar.

Die LHS kann sich in beiden Verfahren bis zur Vergabeentscheidung gegen ein wirtschaftliches Tätigwerden im Bereich der leitungsgebundenen Energieversorgung (Strom- und / oder Gasversorgungsnetze) entscheiden. Dies schließt dann jeweils sowohl eine reine Rekommunalisierung wie auch die Gründung einer Kooperation aus. In diesem Fall wird das jeweilige Verfahren nur zwischen den verbleibenden Optionen auf reine Konzessionsvergabe durchgeführt.




Auf der Grundlage der in den Ersten Verfahrensbriefen (Strom bzw. Gas) mitgeteilten Auswahlkriterien und deren Gewichtung für die Konzessionsvergaben und die Auswahl möglicher Kooperationspartner sind anhand von „Bewertungsmatrizen“ (GRDrs 477/2012) nun die Auswahlentscheidungen durch den Gemeinderat zu treffen.

2. Auswertung

Die Auswahlentscheidung des Gemeinderates auf der Grundlage der am 19.07.2012 vom Gemeinderat festgelegten Auswahlkriterien wurde vom eigens dafür eingesetzten Unterausschuss Konzessionsvergabe vorbereitet.

Die Ergebnisse der Beratungen des Unterausschusses Konzessionsvergabe wurden von der Verwaltung mit Unterstützung der beratenden Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held in einem umfangreichen Auswertungsgutachten dargestellt.
Zusätzlich wurde eine zusammenfassende Darstellung der Auswertungsergebnisse erstellt. Alle Unterlagen konnten von den Mitgliedern des Gemeinderates eingesehen werden.

a.) Ergebnis der Auswertung der Angebote für das Elektrizitätsversorgungsnetz

Bei der Auswertung der im Dezember 2013 eingereichten verbindlichen Angebote auf der Grundlage der im Juli 2012 vom Gemeinderat beschlossenen Auswahlkriterien erweist sich das Angebot der Netze BW GmbH (Hauptangebot – Betreibermodell) für eine Kooperation mit der LHS als das beste Angebot.

Dieses Ergebnis ergibt sich sowohl bei einem Vergleich mit den vorliegenden Angeboten der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Netze BW GmbH für eine Übernahme der Konzession (Angebote für eine sog. „reine Konzessionierung“) als auch bei einem Vergleich mit den anderen Kooperationsangeboten der Netze BW GmbH (Nebenangebot – Pachtmodell), der Bietergemeinschaft LHI Leasing GmbH, Veolia Wasser GmbH und Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG sowie der Energieversorgung Schönau-Schwäbisch Hall GmbH (Haupt- und Nebenangebot).

Ausschlaggebend war die Bewertung der Angebote anhand der Kriteriengruppe A „Erreichung der Ziele des § 1 EnWG“, d.h. der zu erwartenden Gewährleistung eines sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, umweltverträglichen und effizienten Stromnetzbetriebs. Die Annahme des Kooperationsangebots der Netze BW GmbH (Hauptangebot – Betreibermodell) wird dazu führen, dass die Ziele des § 1 EnWG am besten erreicht werden.

In der Gruppe A - Untergruppe I (Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebs und Qualität des Netzes) liegt die Bestplatzierung insbesondere in der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit des angebotenen Kooperationsmodells begründet. So ergibt sich, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der entstehenden Unternehmen bei einer Umsetzung des Kooperationsangebots (Hauptangebot – Betreibermodell) der Netze BW GmbH am größten ist.

Dies resultiert aus der Kumulation der hohen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der seitens der Stadt als Kooperationspartner eingebundenen Stadtwerke Stuttgart GmbH, deren Anteile mittelbar zu 100 % von der LHS gehalten werden, mit der ebenfalls hohen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Netze BW GmbH als Teil des EnBW-Konzerns. Im Hinblick auf die Größe des Netzes in Stuttgart und den gegebenenfalls erforderlichen Finanzierungsbedarf ist die Zusammenarbeit zweier wirtschaftlich starker Partner ein Umstand, welcher das Angebot von denen der anderen Bewerber und dem Angebot der Netze BW GmbH zum Abschluss eines reinen Konzessionsvertrages positiv abhebt. Dabei war auch zu berücksichtigen, dass beide Partner bereit sind, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit uneingeschränkt zur Erfüllung der einzugehenden Verpflichtungen bereitzustellen.

Die zu erwartende große technische Leistungsfähigkeit der angebotenen Kooperation ergibt sich aus dem Umstand, dass die Netze BW GmbH der größte Netzbetreiber in Baden-Württemberg und einer der größten Netzbetreiber in Deutschland ist. Ihre technischen Einrichtungen befinden sich im oder in der Nähe des Konzessionsgebietes der LHS. Sie verfügt über jahrzehntelange Erfahrung und über eingespielte Prozesse beim Betrieb von Elektrizitätsversorgungsnetzen dieser Größenordnung. Darüber hinaus ist sie bereit, Einrichtungen in Stuttgart und eingespielte Prozesse sowie die Erfahrungen aus dem Betrieb von Netzen dieser Größenordnung in die Kooperation mit der LHS einzubringen. Dafür hat sie detaillierte und überzeugende Aufbau- und Übergangskonzepte vorgelegt. Nach dem Angebot besteht kein Zweifel, dass der Übergang des Netzbetriebs zu keiner Verschlechterung der technischen und organisatorischen Netzsicherheit führen wird. Hinzu kommt, dass die LHS nach der Umsetzung des Angebots durch die Beteiligung der Stadtwerke Stuttgart GmbH über ein höheres Maß an Einflussmöglichkeiten auf die Qualität des Netzbetriebs verfügen wird. Dadurch hebt sich das angebotene Betreibermodell bei dem Kriterium „Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebs und Qualität des Netzes„ vom ebenfalls angebotenen Pachtmodell der Netze BW GmbH ab.

In der Auswertung der Gruppe A - Untergruppe II (Preisgünstigkeit) liegt das Angebot der Netze BW GmbH (Hauptangebot - Betreibermodell) auf dem ersten Platz, da es voraussichtlich zu den niedrigsten Netznutzungsentgelten führen wird. Die Umsetzung des Angebots hat zur Folge, dass nach der technischen Entflechtung eigene Netzentgelte für das Elektrizitätsversorgungsnetz in Stuttgart berechnet werden. Im Vergleich zum Gesamtnetz der Netze BW GmbH hat das Elektrizitätsversorgungsnetz in Stuttgart eine besonders gute Struktur, d.h. ein gutes Verhältnis zwischen Netzkosten und Stromabgabe aus dem Netz. Die durch die Entflechtung entstehenden Kosten sind demgegenüber relativ niedrig und werden an dem positiven Effekt daher wenig ändern. Dass es im Falle einer Entflechtung des Stuttgarter Elektrizitätsversorgungsnetzes aus dem Gesamtnetz der Netze BW GmbH zu niedrigeren Netzentgelten kommen wird, haben alle Bewerber bestätigt. Ein Vergleich mit anderen verdichteten Netzgebieten stützt diese Erwartung ebenfalls.





Im Rahmen der Gesamtbewertung für die Gruppe A – Untergruppe III (Verbraucherfreundlichkeit) ergibt sich ebenfalls, dass in der Gesamtschau das Angebot der Netze BW GmbH (Hauptangebot - Betreibermodell) an erster Stelle liegt. Die Netze BW GmbH hat sehr konkret dargelegt, wie die im Ersten Verfahrensbrief beschriebenen Anforderungen an die Verbraucherfreundlichkeit des Netzbetriebs erfüllt werden sollen. Dabei sollen auch bestehende Einrichtungen (Kundencenter) und Prozesse auf das gemeinsame Betriebsunternehmen übergehen. Das Angebot enthält konkrete Vorschläge, die zu einer größeren Kundennähe und zu einer Verbesserung des Kundenservices führen werden. Bei einem Vergleich der Angebote der Netze BW GmbH untereinander führt die tendenziell höhere Einflussmöglichkeit der LHS durch die mittelbare Beteiligung an dem Netzbetreiber zu einer besseren Bewertung des Betreibermodells.

Auch in Gruppe A – Untergruppe IV (Umweltverträglichkeit / netzbezogener Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien) ergibt die Gesamtschau der Angebote, dass das Angebot der Netze BW GmbH (Hauptangebot – Betreibermodell) am besten zu bewerten ist. Die Netze BW GmbH hat dargelegt, dass sie in allen von der Landeshauptstadt Stuttgart im Ersten Verfahrensbrief genannten Bereichen bereits über ein vertieftes Know-how verfügt und konkrete Projekte umgesetzt hat. Sie hat ihre Bereitschaft bekundet, ihre Erfahrungen und ihr Know-how in das gemeinsame Unternehmen einzubringen. Unter dem Stichwort „Urbanisierung der Energiewende“ hat die Netze BW GmbH darüber hinaus ein Programm für Stuttgart entwickelt, das sich u.a. mit der Fortentwicklung der Energieversorgungsnetze befassen soll, so dass die Netze die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen. Das Programm sieht darüber hinaus vor, die Bürger an dem Prozess zu beteiligen. Das Hauptangebot – Betreibermodell schneidet bei einem Vergleich der Angebote der Netze BW GmbH untereinander durch die höhere Einflussmöglichkeit der LHS am besten ab.

In der Gruppe A – Untergruppe V (Effizienz) schneidet das Angebot der Netze BW GmbH (Hauptangebot - Betreibermodell) am drittbesten ab. Im Vergleich zum besten Angebot, dem Angebot der Netze BW GmbH zum Abschluss eines reinen Konzessionsvertrages, sind Abschläge vorzunehmen, da der Aufbau eines neuen Netzbetriebs – im Vergleich zur Fortführung eines bereits eingespielten Netzbetriebs – zumindest in der Aufbauphase einen Mehraufwand verursacht und nach Einschätzung der Landeshauptstadt Stuttgart auch mit vorübergehenden Ineffizienzen verbunden ist.

Es war allerdings kein großer Abstand geboten, weil der von der Netze BW GmbH vorgeschlagene Aufbau der Netzbetreibergesellschaft zügig zu einem effizienten Netzbetreiber führen wird. Die frühzeitig übergehenden Aufgaben können von der Netzbetreibergesellschaft effizient wahrgenommen werden. Die komplizierten Aufgaben werden von der Netze BW GmbH zunächst als Dienstleister der Netzbetreibergesellschaft fortgeführt. Die Kündigungsmöglichkeit und die begrenzte Laufzeit der angebotenen Dienstleistungsverträge ermöglichen dabei einen flexiblen Übergang. Das von der Netze BW GmbH vorgelegte Angebot ermöglicht daher einen Übergang der Aufgaben des Netzbetriebs auf die Netzbetreibergesellschaft mit geringen und nach Einschätzung der LHS vorübergehenden Effizienzminderungen.

Abschläge in ähnlicher Größenordnung waren auch im Vergleich zum Angebot der Netze BW GmbH (Nebenangebot – Pachtmodell) vorzunehmen, weil bei der eingespielte Netzbetrieb bei der Annahme dieses Angebots ebenfalls fortgeführt werden könnte. Im Vergleich zum Abschluss eines reinen Konzessionsvertrages entstehen allenfalls geringe Effizienzverluste durch den Abstimmungsaufwand zwischen Netzeigentums- und Netzbetreibergesellschaft.

Die Kooperationsangebote der Bietergemeinschaft LHI Leasing GmbH, Veolia Wasser GmbH und Braunschweiger Versorgungs AG & Co. KG sowie der Energieversorgung Schönau Schwäbisch Hall GmbH waren – trotz der überzeugenden Aufbaukonzepte – wegen des vollständigen Neuaufbaus der Prozesse in Stuttgart bzw., soweit Dienstleistungen der Kooperationspartner erfolgen sollen, dem Aufbau oder der Erweiterung von Prozessen an anderen Orten, mit größeren Abschlägen zu versehen. Allerdings ist die Landeshauptstadt Stuttgart davon ausgegangen, dass der Aufbau gelingen und nach einer Übergangszeit ebenfalls zu effizienten Prozessen führen würde.

Risiken für die Effizienz des Netzbetriebs hat die Landeshauptstadt Stuttgart bei der Stadtwerke Stuttgart GmbH gesehen, weil diese noch nicht über Erfahrungen mit dem Betrieb von Energieversorgungsnetzen verfügt und sämtliche Einrichtungen und Prozesse neu aufbauen müsste. Allerdings hat die Stadtwerke Stuttgart GmbH ebenfalls ein überzeugendes Aufbaukonzept vorgelegt. Sie hat darüber hinaus nachgewiesen, dass alle Leistungen, die sie selbst nicht oder nicht sofort effizient bereitstellen kann, von Dienstleistern bezogen werden können.

Die Auswertung anhand der Kriteriengruppe B „Ausgestaltung des Konzessionsvertrages“ führt zu geringeren Unterschieden bei der Bewertung als die Auswertung der Angebote anhand der Kriteriengruppe A.

Alle Bewerber haben Konzessionsverträge angeboten, die auf dem Entwurf der Landeshauptstadt Stuttgart beruhen und gut zu bewerten sind.

Auf der Grundlage der Kriterien war der Vertragsentwurf der Stadtwerke Stuttgart GmbH am besten zu bewerten. Der Entwurf der Stadtwerke Stuttgart GmbH war in keinem Punkt schlechter als der von der Landeshauptstadt Stuttgart in der Verhandlungsphase zuletzt vorgelegte Vertragsentwurf. Teilweise hat die Stadtwerke Stuttgart GmbH den Entwurf der LHS übertroffen.

Die gleich zu bewertenden Vertragsentwürfe der Bietergemeinschaft LHI Leasing GmbH, Veolia Wasser GmbH und Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG und der Energieversorgung Schönau Schwäbisch Hall GmbH waren in wenigen nicht sehr bedeutenden Punkten mit geringen Abschlägen zu versehen.

Die Netze BW GmbH hat für alle Angebote (Hauptangebot – Betreibermodell, Nebenangebot Pachtmodell, reine Konzessionierung) den gleichen Konzessionsvertrag angeboten. Im Vergleich zu den anderen Angeboten waren Abschläge vorzunehmen. Diese betreffen alle Kriteriengruppen. Am deutlichsten sind sie bei der Endschaftsregelung und der Regelung der Baumaßnahmen.


Es handelt sich aber ebenfalls um einen Vertragsentwurf, der alle Kriterien der Gruppe B gut erfüllt. Bei der Kriteriengruppe B ergeben sich daher keine Unterschiede, die etwas an dem Vorsprung des Kooperationsangebots der Netze BW GmbH (Hauptangebot – Betreibermodell) aus der Kriteriengruppe A ändern würden.

Insgesamt ergibt sich bei der Auswertung anhand der Kriteriengruppen A und B folgende Reihenfolge:

(1) Netze BW GmbH – Kooperation Betreibermodell
(2) Stadtwerke Stuttgart GmbH – reine Konzessionsvergabe
(3) Netze BW GmbH – Kooperation Pachtmodell und mit der gleichen Punktzahl
(3) Netze BW GmbH – reine Konzessionierung
(4) Bietergemeinschaft LHI Leasing GmbH, Veolia Wasser GmbH und Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG – Kooperation
(5) Energieversorgung Schönau-Schwäbisch Hall GmbH – Kooperation (Hauptangebot)
(6) Energieversorgung Schönau-Schwäbisch Hall GmbH – Kooperation (Nebenangebot)

Eine Auswertung anhand der Kriteriengruppen C, D und E war nach den Beschluss des Gemeinderats zum Auswahlverfahren vom 19.07.2012 nicht mehr vorzunehmen, da ein Kooperationsangebot am besten platziert ist, und auf dem zweiten Rang ein Angebot für eine reine Konzessionierung folgt.

b.) Ergebnis der Auswertung der Angebote für das Gasversorgungsnetz

aa) Vorbemerkung
Alle Bewerber haben für das Gasnetz Angebote vorgelegt, die den Angeboten für das Elektrizitätsversorgungsnetz weitgehend entsprechen. Zum größten Teil sind die Angebote – insbesondere die vorgelegten Verträge – wortgleich. Unterschiede in den Angeboten bestehen nur dort, wo sie sich aus den Unterschieden zwischen den Energieträgern Elektrizität und Gas und – vor allem – den bestehenden Netzen ergeben.

Bei der Auswertung der Angebote haben sich Unterschiede nur bei dem Kriterium der Gruppe A – Untergruppe II (Preisgünstigkeit) ergeben. Der Grund ist die deutlich aufwendigere und damit teurere Entflechtung des Gasnetzes im Gebiet der LHS, die sich auf die Höhe der Netzentgelte stärker auswirken wird als die im Verhältnis geringeren Kosten für die Entflechtung des Elektrizitätsversorgungsnetzes.

Dennoch erweist sich auch beim Gasnetz das Angebot der Netze BW GmbH (Hauptangebot – Betreibermodell) als das beste Angebot.

bb) Auswertungsergebnisse
Bei der Auswertung der im Dezember 2013 eingereichten verbindlichen Angebote auf der Grundlage der im Juli 2012 vom Gemeinderat beschlossenen Auswahlkriterien erweist sich das Angebot der Netze BW GmbH (Hauptangebot – Betreibermodell) für eine Kooperation mit der LHS als das beste Angebot.

Dieses Ergebnis ergibt sich sowohl bei einem Vergleich mit den vorliegenden Angeboten der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Netze BW GmbH für eine Übernahme der Konzession (Angebote für eine sog. „reine Konzessionierung“) als auch bei einem Vergleich mit den anderen Kooperationsangeboten der Netze BW GmbH (Nebenangebot – Pachtmodell), der Bietergemeinschaft LHI Leasing GmbH, Veolia Wasser GmbH und Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG sowie der Energieversorgung Schönau-Schwäbisch Hall GmbH (Haupt- und Nebenangebot).

Ausschlaggebend war die Bewertung der Angebote anhand der Kriteriengruppe A „Erreichung der Ziele des § 1 EnWG“, d.h. der zu erwartenden Gewährleistung eines sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, umweltverträglichen und effizienten Stromnetzbetriebs. Die Annahme des Kooperationsangebots der Netze BW GmbH (Hauptangebot – Betreibermodell) wird dazu führen, dass die Ziele des § 1 EnWG am besten erreicht werden.

In der Gruppe A - Untergruppe I (Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebs und Qualität des Netzes) liegt die Bestplatzierung insbesondere in der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit des angebotenen Kooperationsmodells begründet. So ergibt sich, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der entstehenden Unternehmen bei einer Umsetzung des Kooperationsangebots (Hauptangebot – Betreibermodell) der Netze BW GmbH am größten ist. Dies resultiert aus der Kumulation der hohen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der seitens der Stadt als Kooperationspartner eingebundenen Stadtwerke Stuttgart GmbH, deren Anteile mittelbar zu 100 % von der LHS gehalten werden, mit der ebenfalls hohen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Netze BW GmbH als Teil des EnBW-Konzerns. Im Hinblick auf die Größe des Netzes in Stuttgart und dem gegebenenfalls erforderlichen Finanzierungsbedarf ist die Zusammenarbeit zweier wirtschaftlich starker Partner ein Umstand, welcher das Angebot von denen der anderen Bewerber und dem Angebot der Netze BW GmbH zum Abschluss eines reinen Konzessionsvertrages positiv abhebt. Dabei war auch zu berücksichtigen, dass beide Partner bereit sind, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit uneingeschränkt zur Erfüllung der einzugehenden Verpflichtungen bereitzustellen.

Die zu erwartende große technische Leistungsfähigkeit der angebotenen Kooperation ergibt sich aus dem Umstand, dass die Netze BW GmbH der größte Netzbetreiber in Baden-Württemberg und einer der größten Netzbetreiber in Deutschland ist. Ihre technischen Einrichtungen befinden sich im oder in der Nähe des Konzessionsgebietes der LHS. Sie verfügt über jahrzehntelange Erfahrung und über eingespielte Prozesse beim Betrieb von Gasversorgungsnetzen dieser Größenordnung. Darüber hinaus ist sie bereit, Einrichtungen in Stuttgart und eingespielten Prozesse sowie die Erfahrungen aus dem Betrieb von Netzen dieser Größenordnung in die Kooperation mit der LHS einzubringen. Dafür hat sie detaillierte und überzeugende Aufbau- und Übergangskonzepte vorgelegt. Nach dem Angebot besteht kein Zweifel, dass der Übergang des Netzbetriebs zu keiner Verschlechterung der technischen und organisatorischen Netzsicherheit führen wird. Hinzu kommt, dass die LHS nach der Umsetzung des Angebots durch die Beteiligung der Stadtwerke Stuttgart GmbH über ein höheres Maß an Einflussmöglichkeiten auf die Qualität des Netzbetriebs verfügen wird.

Dadurch hebt sich das angebotene Betreibermodell bei dem Kriterium „Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebs und Qualität des Netzes„ vom ebenfalls angebotenen Pachtmodell der Netze BW GmbH ab.

In der Auswertung der Gruppe A - Untergruppe II (Preisgünstigkeit) liegt das Angebot der Netze BW GmbH (Hauptangebot - Betreibermodell) knapp auf dem ersten Platz, da es auf längere Sicht voraussichtlich zu den niedrigsten Netznutzungsentgelten führen wird. Die Umsetzung des Angebots hat zur Folge, dass in Zukunft eigene Netznutzungsentgelte für das Gasversorgungsnetz in Stuttgart berechnet werden. Im Vergleich zum Gesamtnetz der Netze BW GmbH hat das Gasversorgungsnetz in Stuttgart eine bessere Struktur, d.h. ein gutes Verhältnis zwischen Netzkosten und Gasabgabe aus dem Netz. Die durch die Entflechtung entstehenden Kosten sind allerdings höher als beim Elektrizitätsversorgungsnetz. Ein Vergleich mit anderen verdichteten Netzen lässt aber erwarten, dass die Netznutzungsentgelte auf längere Sicht sinken.

Im Rahmen der Gesamtbewertung für die Gruppe A – Untergruppe III (Verbraucherfreundlichkeit) ergibt sich ebenfalls, dass in der Gesamtschau das Angebot der Netze BW GmbH (Hauptangebot - Betreibermodell) an erster Stelle liegt. Die Netze BW GmbH hat sehr konkret dargelegt, wie die im Ersten Verfahrensbrief beschriebenen Anforderungen an die Verbraucherfreundlichkeit des Netzbetriebs erfüllt werden sollen. Dabei sollen auch bestehende Einrichtungen (Kundencenter) und Prozesse auf das gemeinsame Betriebsunternehmen übergehen. Das Angebot enthält konkrete Vorschläge, die zu einer größeren Kundennähe und zu einer Verbesserung des Kundenservices führen werden. Bei einem Vergleich der Angebote der Netze BW GmbH untereinander führt die tendenziell höhere Einflussmöglichkeit der LHS durch die mittelbare Beteiligung an dem Netzbetreiber zu einer besseren Bewertung des Betreibermodells.

Auch in Gruppe A – Untergruppe IV (Umweltverträglichkeit / netzbezogener Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien) ergibt die Gesamtschau der Angebote, dass das Angebot der Netze BW GmbH (Hauptangebot – Betreibermodell) am besten zu bewerten ist. Die Netze BW GmbH hat dargelegt, dass sie in allen von der Landeshauptstadt Stuttgart im Ersten Verfahrensbrief genannten Bereichen bereits über ein vertieftes Know-how verfügt und konkrete Projekte umgesetzt hat. Sie hat ihre Bereitschaft bekundet, ihre Erfahrungen und ihr Know-how in das gemeinsame Unternehmen einzubringen. Unter dem Stichwort „Urbanisierung der Energiewende“ hat die Netze BW GmbH darüber hinaus ein Programm für Stuttgart entwickelt, das sich u.a. mit der Fortentwicklung der Energieversorgungsnetze befassen soll, so dass die Netze die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen. Das Programm sieht darüber hinaus vor, die Bürger an dem Prozess zu beteiligen. Das Hauptangebot – Betreibermodell schneidet bei einem Vergleich der Angebote der Netze BW GmbH untereinander durch die höhere Einflussmöglichkeit der LHS am besten ab.






In der Gruppe A – Untergruppe V (Effizienz) schneidet das Angebot der Netze BW GmbH (Hauptangebot - Betreibermodell) am drittbesten ab. Im Vergleich zum besten Angebot, dem Angebot der Netze BW GmbH zum Abschluss eines reinen Konzessionsvertrages, sind Abschläge vorzunehmen, da der Aufbau eines neuen Netzbetriebs – im Vergleich zur Fortführung eines bereits eingespielten Netzbetriebs – zumindest in der Aufbauphase einen Mehraufwand verursacht und nach Einschätzung der Landeshauptstadt Stuttgart auch mit vorübergehenden Ineffizienzen verbunden ist.

Es war allerdings kein großer Abstand geboten, weil der von der Netze BW GmbH vorgeschlagene Aufbau der Netzbetreibergesellschaft zu einem effizienten Netzbetreiber führen wird. Die frühzeitig übergehenden Aufgaben können von der Netzbetreibergesellschaft effizient wahrgenommen werden. Die komplizierten Aufgaben werden von der Netze BW GmbH zunächst als Dienstleister der Netzbetreibergesellschaft fortgeführt. Die Kündigungsmöglichkeit und die begrenzte Laufzeit der angebotenen Dienstleistungsverträge ermöglichen einen flexiblen Übergang. Das von der Netze BW GmbH vorgelegte Angebot ermöglicht daher einen Übergang der Aufgaben des Netzbetriebs auf die Netzbetreibergesellschaft mit geringen Effizienzverlusten.

Abschläge in ähnlicher Größenordnung waren auch im Vergleich zum Angebot der Netze BW GmbH (Nebenangebot – Pachtmodell) vorzunehmen, weil bei der eingespielte Netzbetrieb bei der Annahme dieses Angebots ebenfalls fortgeführt werden könnte. Im Vergleich zum Abschluss eines reinen Konzessionsvertrages entstehen allenfalls geringe Effizienzverluste durch den Abstimmungsaufwand zwischen Netzeigentums- und Netzbetreibergesellschaft.

Die Kooperationsangebote der Bietergemeinschaft LHI Leasing GmbH, Veolia Wasser GmbH und Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG sowie der Energieversorgung Schönau Schwäbisch Hall GmbH waren – trotz der überzeugenden Aufbaukonzepte – wegen des vollständigen Neuaufbaus der Prozesse in Stuttgart bzw., soweit Dienstleistungen der Kooperationspartner erfolgen sollen, dem Aufbau oder der Erweiterung von Prozessen an anderen Orten, mit größeren Abschlägen zu versehen. Allerdings ist die Landeshauptstadt Stuttgart davon ausgegangen, dass der Aufbau gelingen und nach einer Übergangszeit ebenfalls zu effizienten Prozessen führen würde.

Risiken für die Effizienz des Netzbetriebs hat die Landeshauptstadt Stuttgart bei der Stadtwerke Stuttgart GmbH gesehen, weil diese noch nicht über Erfahrungen mit dem Betrieb von Energieversorgungsnetzen verfügt und sämtliche Einrichtungen und Prozesse neu aufbauen müsste. Allerdings hat die Stadtwerke Stuttgart GmbH ebenfalls ein überzeugendes Aufbaukonzept vorgelegt. Sie hat darüber hinaus nachgewiesen, dass alle Leistungen, die sie selbst nicht oder nicht sofort effizient bereitstellen kann, von Dienstleistern bezogen werden können.

Die Auswertung anhand der Kriteriengruppe B „Ausgestaltung des Konzessionsvertrages“ führt zu geringeren Unterschieden bei der Bewertung als die Auswertung der Angebote anhand der Kriteriengruppe A.


Alle Bewerber haben Konzessionsverträge angeboten, die auf dem Entwurf der Landeshauptstadt Stuttgart beruhen und gut zu bewerten sind.

Auf der Grundlage der Kriterien war der Vertragsentwurf der Stadtwerke Stuttgart GmbH am besten zu bewerten. Der Entwurf der Stadtwerke Stuttgart GmbH war in keinem Punkt schlechter als der von der Landeshauptstadt Stuttgart in der Verhandlungsphase zuletzt vorgelegte Vertragsentwurf. Teilweise hat die Stadtwerke Stuttgart GmbH den Entwurf der LHS übertroffen.

Die gleich zu bewertenden Vertragsentwürfe der Bietergemeinschaft LHI Leasing GmbH, Veolia Wasser GmbH und Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG und der Energieversorgung Schönau Schwäbisch Hall GmbH waren in wenigen nicht sehr bedeutenden Punkten mit geringen Abschlägen zu versehen.

Die Netze BW GmbH hat für alle Angebote (Hauptangebot – Betreibermodell, Nebenangebot Pachtmodell, reine Konzessionierung) den gleichen Konzessionsvertrag angeboten. Im Vergleich zu den anderen Angeboten waren Abschläge vorzunehmen. Diese betreffen alle Kriteriengruppen. Am deutlichsten sind sie bei der Endschaftsregelung und der Regelung der Baumaßnahmen. Es handelt sich aber ebenfalls um einen Vertragsentwurf, der alle Kriterien der Gruppe B gut erfüllt. Bei der Kriteriengruppe B ergeben sich daher keine Unterschiede, die etwas an dem deutlichen Vorsprung des Kooperationsangebots der Netze BW GmbH (Hauptangebot – Betreibermodell) aus der Kriteriengruppe A ändern würden.

Insgesamt ergibt sich bei der Auswertung anhand der Kriteriengruppen A und B folgende Reihenfolge:

(1) Netze BW GmbH – Kooperation Betreibermodell
(2) Stadtwerke Stuttgart GmbH – reine Konzessionsvergabe
(3) Netze BW GmbH – Kooperation Pachtmodell und mit der gleichen Punktzahl
(3) Netze BW GmbH – reine Konzessionierung
(4) Bietergemeinschaft LHI Leasing GmbH, Veolia Wasser GmbH und Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG – Kooperation
(5) Energieversorgung Schönau-Schwäbisch Hall GmbH – Kooperation (Hauptangebot)
(6) Energieversorgung Schönau-Schwäbisch Hall GmbH – Kooperation (Nebenangebot)

Eine Auswertung anhand der Kriteriengruppen C, D und E war nach den Beschluss des Gemeinderats zum Auswahlverfahren vom 19.07.2012 nicht mehr vorzunehmen, da ein Kooperationsangebot am besten platziert ist, und auf dem zweiten Rang ein Angebot für eine reine Konzessionierung folgt.








III. Ergebnis

a.) Elektrizitätsversorgungsnetz
Als Ergebnis der Auswertung ergibt sich, dass das Kooperationsangebot der Netze BW GmbH (Hauptangebote – Netzbetreibermodell) auf der Grundlage der vom Gemeinderat am 19.07.2012 beschlossenen Auswahlkriterien als das beste Angebot den Zuschlag erhalten soll.

b.) Gasversorgungsnetz
Als Ergebnis der Auswertung ergibt sich, dass das Kooperationsangebot der Netze BW GmbH (Hauptangebote – Netzbetreibermodell) auf der Grundlage der vom Gemeinderat am 19.07.2012 beschlossenen Auswahlkriterien als das beste Angebot den Zuschlag erhalten soll.


IV. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Nachdem sich die Angebote der Netze BW GmbH (Hauptangebote - Betreibermodell) auf der Grundlage der am 19.07.2012 vom Gemeinderat festgelegten Auswahlkriterien als die jeweils besten Angebote erwiesen haben, ist eine wirtschaftliche Betätigung der LHS im Bereich der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze nur durch eine Annahme und Umsetzung dieser Angebote möglich.

Da sich die Angebote der Netze BW GmbH (Hauptangebote – Betreibermodell) sowohl beim Elektrizitäts- als auch beim Gasversorgungsnetz als die besten Angebote erwiesen haben, besteht die Möglichkeit, für beide Netze nur eine Netzeigentums- und eine Netzbetreibergesellschaft, bzw. nach der Verschmelzung nur eine „Große Netzgesellschaft“ zu gründen.

Die neu zu gründende gemeinsame Netzeigentumsgesellschaft SWS Infrastruktur GmbH, an der die LHS über die Stadtwerke Stuttgart GmbH zu 74,9% beteiligt sein wird, wird das Eigentum an dem Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz von dem Altkonzessionär – der Netze BW GmbH – übernehmen.

Das Mengengerüst des Strom- sowie des Gasversorgungsnetzes für die Ermittlung des Kaufpreis liegt noch nicht endgültig vor. Bei der Kaufpreisberechnung ist jeweils eine von der Netze BW GmbH geforderte Einmalzahlung zu berücksichtigen. Diese wird vom Kooperationspartner für die Verantwortung des Unternehmensaufbaus und des Betriebsübergangs verlangt, um übernommene Leistungen und Risiken auszugleichen. Da im Netzbereich üblicherweise und regulatorisch optimal lediglich 40% über Eigenkapital (und 60% über Fremdkapital) finanziert wird und die Anteilshöhe bei der Netzeigentumsgesellschaft mit 74,9% zu berücksichtigen ist, werden nach dem Angebot der Netze BW GmbH und einer vorläufigen Berechnung auf die LHS voraussichtlich Kosten von rd. 100 Mio. Euro zukommen.




V. Umsetzung der Vergabeentscheidung

Zur Realisierung des Kooperationsmodells sind die Verträge zur Ausgestaltung der Kooperation aus den endgültigen Angeboten der Netze BW GmbH (Hauptangebot – Netzbetreibermodell) vom 19.12.2013 für die Bereiche Stromnetz und Gasnetz abzuschließen und umzusetzen. Hierzu wird sich die LHS an der vom Kooperationspartner Netze BW GmbH neu gegründeten Netzeigentumsgesellschaft SWS Infrastruktur GmbH als Tochtergesellschaft der Stadtwerke Stuttgart GmbH im SVV-Konzern mit 74,9% und an der vom Kooperationspartner Netze BW GmbH neu gegründeten Netzbetriebsgesellschaft SWS Netzbetreiber GmbH als Tochtergesellschaft der Stadtwerke Stuttgart GmbH im SVV-Konzern mit 25,1% beteiligen.

Die neu zu gründende Netzeigentumsgesellschaft hat als Neukonzessionär mit dem Altkonzessionär die Verhandlungen zur Netzübernahme mit Übertragung der Erlösobergrenzen Strom und Gas zu führen.

Nach § 107 Abs. 1 GemO BW dürfen Gemeinden Wegenutzungsverträge im Sinne des § 46 Abs. 2 EnWG (sog. „Konzessionsverträge“) nur abschließen, wenn die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nicht gefährdet wird und die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner gewahrt sind. Zur Bestätigung des § 107 GemO ist die Erstellung eines Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen in Auftrag zu geben.

Dieses Gutachten ist sodann mit den jeweiligen Konzessionsverträgen Strom und Gas (zwischen der Stadt und dem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen SWS Infrastruktur GmbH) der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen (§ 108 GemO). Nach Bestätigung der Gesetzmäßigkeit bzw. unterbliebener Beanstandung (§ 121 Abs. 2 GemO) sind die jeweiligen Konzessionsverträge Strom und Gas mit dem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen SWS Infrastruktur GmbH abzuschließen sowie die Abschlüsse der Konzessionsverträge unter Angabe der maßgeblichen Gründe bekannt zu machen (§ 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG).

Über die weitere Umsetzung wird der Gemeinderat fortlaufend informiert.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Fritz Kuhn

Anlagen






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