Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz:
5670-04.0
GRDrs
1091/2023
Stuttgart,
11/06/2023
Haushalt
2024/2025
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
23.11.2023
Sport - Frischlufthallenkonzept für Stuttgart
Beantwortung / Stellungnahme
Frischlufthallen ergänzen die bestehende Sportinfrastruktur. Sie sind Gebäude im Sinne der Landesbauordnung. Folglich bedarf es zur Realisierung derselben rechtlichen Vor-aussetzungen wie bei einer geschlossenen Halle. Auf vielen der sporttechnisch in Frage kommenden Standorte lassen sich daher ohne baurechtliche Anpassungen/Befreiungen keine Frischlufthallen verwirklichen. Soweit die sporttechnisch geeigneten Flächen nach §§ 34, 35 BauGB zu bewerten sind, muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Frischlufthalle tatsächlich möglich ist.
Die Übersicht in der Anlage enthält über das Stadtgebiet verteilt die sporttechnisch in Frage kommenden Standorte für Frischlufthallen. Alle Standorte wurden im Hinblick auf die baurechtliche Umsetzbarkeit beurteilt.
An zwei Standorten wäre - vorbehaltlich einer abschließenden baurechtlichen Prüfung -
im Doppelhaushalt 2024/2025 die Realisierung einer Frischlufthalle möglich:
- 2024: Standort Wilhelm-Braun-Sportpark Feuerbach (Gelände Sportvg Feuerbach)
- 2025: Standort Hohe Eiche (Gelände SV Hoffeld)
Vorliegende Anträge/Anfragen
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2048/2023 CDU
Dr. Clemens Maier
Bürgermeister
<Anlagen>
GRDrs 1091 Frichlufthallenkonzept - Anlage 1.pdf