Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5670-04.0
GRDrs 1091/2023
Stuttgart,
11/06/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 23.11.2023



Sport - Frischlufthallenkonzept für Stuttgart

Beantwortung / Stellungnahme

Frischlufthallen ergänzen die bestehende Sportinfrastruktur. Sie sind Gebäude im Sinne der Landesbauordnung. Folglich bedarf es zur Realisierung derselben rechtlichen Vor-aussetzungen wie bei einer geschlossenen Halle. Auf vielen der sporttechnisch in Frage kommenden Standorte lassen sich daher ohne baurechtliche Anpassungen/Befreiungen keine Frischlufthallen verwirklichen. Soweit die sporttechnisch geeigneten Flächen nach §§ 34, 35 BauGB zu bewerten sind, muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Frischlufthalle tatsächlich möglich ist.

Die Übersicht in der Anlage enthält über das Stadtgebiet verteilt die sporttechnisch in Frage kommenden Standorte für Frischlufthallen. Alle Standorte wurden im Hinblick auf die baurechtliche Umsetzbarkeit beurteilt.

An zwei Standorten wäre - vorbehaltlich einer abschließenden baurechtlichen Prüfung -
im Doppelhaushalt 2024/2025 die Realisierung einer Frischlufthalle möglich:
- 2024: Standort Wilhelm-Braun-Sportpark Feuerbach (Gelände Sportvg Feuerbach)
- 2025: Standort Hohe Eiche (Gelände SV Hoffeld)


Vorliegende Anträge/Anfragen

---

2048/2023 CDU




Dr. Clemens Maier
Bürgermeister




<Anlagen>


File Attachment Icon
GRDrs 1091 Frichlufthallenkonzept - Anlage 1.pdf