Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
54
5
Verhandlung
Drucksache:
1012/2016
GZ:
StU/T
Sitzungstermin:
15.03.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Sanierung Mühlhausen 3 -Neugereut-
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf
- Die Soziale Stadt -", Öffentliche Freiraumplanung Flamingoweg 24 und Aufwertung Fußgängerzone Einkaufszentrum Neugereut
- Mittelerhöhung, Vergabeermächtigung
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.03.2017, öffentlich, Nr. 91
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung bei 1 Enthaltung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt und des Technischen Referats vom 01.03.2017, GRDrs 1012/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Umgestaltung des Markt- und Spirilloplatzes sowie der Aufwertung der angrenzenden Fußgängerzone gemäß den Plänen des Büros Wiederkehr,
Steinengrabenstraße 14, 72622 Nürtingen, vom 7. Juni 2016 auf der Basis des Kostenanschlags nach Submission am 13. Februar 2017 (Anlage 3) wird zugestimmt. Der mit GRDrs 199/2016 beschlossene Gesamtaufwand von 1.227.500 € erhöht sich um 654.195 € auf 1.881.695 € (einschließlich 101.000 € aktivierungsfähige Eigenleistungen des Tiefbauamtes). Der Anteil der Stadt erhöht sich um rd. 370.000 €.
2. Die Gesamtauszahlung in Höhe von 1.780.695 € (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) wird im Teilfinanzhaushalt 610 Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung - bei Projekt 7.613028 - Sanierung Mühlhausen 3 - Neugereut - AuszGr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen wie folgt gedeckt:
bis 2016: 56.000 €
2017: 1.724.695 €
3. Die beim Tiefbauamt anfallenden aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von 101.000 € werden über die im Teilfinanzhaushalt 660 bei der KontenGr. 481 (Aufwendungen für interne Leistungen) veranschlagte Pauschale (nicht zahlungswirksam) gedeckt.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt innerhalb der unter Ziffer 1 genannten Gesamtkosten im Rahmen der Zuständigkeit, ohne erneute Beschlussfassung der Gremien, die einzelnen Bauabschnitte umzusetzen und die dafür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu beauftragen.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
zum Seitenanfang