Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1287/2017
Stuttgart,
11/14/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2017



Haus der Jugend in Botnang

Beantwortung / Stellungnahme

Seit 15 Jahren engagieren sich die Botnanger für den Neubau des Hauses der Jugend auf dem ehemaligen Festplatzgelände an der Beethovenstraße. Nach förmlicher Festlegung der Sanierung Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße- kann dieser Neubau nun verwirklicht werden, da die Gesamtbaukosten von Gemeinbedarfseinrichtungen im Landessanierungsprogramm grundsätzlich zu 30 % zuwendungsfähig sind und dieser Anteil mit 60% aus Landesmitteln bezuschusst werden kann.

Vom angedachten Alternativstandort im Bereich „Im Laihle“, der im Rahmen der Gesamtaufwertung dieses Wohngebiets verwirklicht werden sollte, wird seit der öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats Botnang am 12. September 2017 Abstand genommen.

Bislang liegt eine Machbarkeitsstudie des Büros Ziegler und Bürg, Stuttgart, mit einer Kostenprognose in Höhe von 2,0 Mio. € vor. In Anbetracht der aufwändigen Neubaumaßnahme - zweigeschossiges Gebäude, das in die Böschung an der Beethovenstraße hineingebaut werden muss - wird die Kostenschätzung als nicht realistisch erachtet. Es wird von Kosten in Höhe von 3,0 bis 3,5 Mio. € ausgegangen. Aufgrund des daraus resultierenden Auftragswerts sind die Planungsleistungen für diesen Neubau zwingend im Rahmen eines VgV-Verfahrens zu vergeben. Eine beschränkte Ausschreibung wie ursprünglich angedacht (GRDrs 812/2016), ist vergaberechtlich nicht zulässig. Die dem Jugendamt im Doppelhaushalt 2016/2017 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 50.000 € sind noch komplett verfügbar. Die Verwaltung wird ein Büro mit der Durchführung des VgV-Verfahrens beauftragen. Das so ermittelte Planungsbüro wird mit den einzelnen Leistungsphasen nach HOAI beauftragt.

Für die Planung bis Leistungsphase 6 nach HOAI (Mitwirkung bei der Vergabe) einschließlich Fachplanung und erforderlicher Gutachten werden rd. 260.000 € benötigt. Die in den Jahren 2018 und 2019 erforderlichen Planungskosten können innerhalb des Sanierungsverfahrens Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße- (Grüne Liste) finanziert werden.


Erst nach Vorliegen der Ausführungsplanung können exakte Baukosten benannt werden. Die nicht zuwendungsfähigen Kosten werden im üblichen Verfahren zum Doppelhaushalt 2020/2021 im Rahmen der Finanzierung der Gesamtmaßnahme angemeldet.

In den Jahren 2020/21 kann der Neubau nach erfolgter Baugenehmigung bzw. nach beschlossener Bebauungsplansatzung verwirklicht werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

463/2017 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; 505/2017 SPD-Gemeinderatsfraktion; 595/2017 Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS; 699/2017 Freie Wähle-Gemeinderatsfraktion; 824/2017 FDP




Peter Pätzold
Bürgermeister




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