Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
33
1
VerhandlungDrucksache:
468/2020 ergänzte Neufassung
GZ:
OB
Sitzungstermin: 24.02.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Nahverkehrsplan Teilfortschreibung 2020

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 21.07.2020, öffentl., Nr. 263
Ergebnis: Einbringung der GRDrs 468/2020

Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 08.12.2020, öffentl., Nr. 482
Ergebnis: Vorberatung

Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 15.12.2020, öffentl., Nr. 493
Verwaltungsausschuss vom 16.12.2020, öffentlich, Nr. 572
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Gemeinderat vom 17.12.2020, öffentlich, Nr. 384
Ergebnis: Feststellung der Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO und Vertagung der Sitzung des Gemeinderats auf den 21.12.2020

Gemeinderat vom 21.12.2020, öffentlich, Nr. 387
Ergebnis: Zurückstellung

Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 02.02.2021, öffentlich, Nr. 27
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Änderungen/Ergänzungen


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 24.11.2020, GRDrs 468/2020 ergänzte Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans der Landeshauptstadt Stuttgart wird zugestimmt.


Die Synopse ("Querliste") der vorliegenden Änderungsanträge der Gemeinderatsfraktionen und Einarbeitung der in der Sitzung des STA am 02.02.2021 beschlossenen Änderungen ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.

Zudem liegt dem Ausschuss der Zeitplan Nahverkehrsentwicklungsplan 2023 und Nahverkehrsplan 2025 vor. Dieser Zeitplan ist dem Protokoll ebenfalls als Dateianhang angehängt. Aus Datenschutzgründen wird er nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist er in Papierform angehängt.



EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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