Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0350-00
GRDrs 540/2020
Stuttgart,
07/01/2020



Bezirksbudget: Ermächtigungsübertragung nach 2020



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich08.07.2020



Beschlußantrag:

Die Ansätze für Aufwendungen der Bezirksbudgets im Haushaltsplan 2019, THH 150 - Bezirksämter, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, werden für voll übertragbar erklärt. Die im Übertragbarkeitsvermerk I.6. zum Doppelhaushalt 2018/2019 festgelegte Begrenzung auf 20% des anteiligen Haushaltsansatzes wird nicht angewandt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die planmäßige Höhe des Bezirksbudgets 2019 betrug wie im Vorjahr 1.310.000 EUR. Hinzu kamen die Ermächtigungsübertragungen aus 2018 in Höhe von 896.370 EUR, sodass 2019 insgesamt 2.206.370 EUR zur Verfügung standen. Von dieser Summe wurden rund 784.000 EUR im Jahr 2019 ausbezahlt.

Aus den zum Haushaltsjahr 2019 noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sollen nach den Meldungen der Bezirke Ermächtigungsübertragungen von rund 1.182.000 EUR ins Haushaltsjahr 2020 übertragen werden.

Diese setzen sich zusammen aus:

(1) Knapp 1.030.000 EUR wurden in 2019 von den Bezirksbeiräten für Projekte zugesagt, die aber noch nicht abgerechnet sind.

(2) Weitere rund 152.000 EUR für Projekte, zu denen noch keine formale Beschlussfassung erfolgt ist.


Gemäß den Vorgaben zum Doppelhaushaltsplan 2018/2019 wäre insgesamt nur eine Übertragbarkeit von höchstens 20% der planmäßigen Mittel von 1.310.000 EUR, dies entspricht 262.000 EUR, zulässig (Übertragbarkeitsvermerk I.6.).

Die neuen Richtlinien zur Verwendung des Bezirksbudgets wurden erst im April 2018 in ihrer jetzigen Fassung festgelegt (vgl. GRDrs. 217/2018). Daher haben sich bereits in diesem verkürzten Einführungsjahr relativ hohe Ermächtigungsübertragungen angesammelt. Erst seit 2019 steht nun ein komplettes Kalenderjahr für die Bewirtschaftung dieser Mittel zur Verfügung.

Die hohen Ermächtigungsübertragungen lassen sich unter anderem wie folgt begründen:


Die Verwaltung wird auf Grund der jetzt vorliegenden Erkenntnisse im Rahmen der Evaluation der Richtlinien auch eine Konzeption bezüglich des zukünftigen Umgangs mit Mittelübertragungen beim Bezirksbudget vorlegen.




















Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

Mitzeichnung Referat WFB




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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