Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5622-17
GRDrs 58/2015
Stuttgart,
03/04/2015



Stuttgarter Sportförderung;
hier: Zuschuss zur Sanierung und Erweiterung des Vereinsheims der Schützengesellschaft "Tell" Stuttgart-Münster e.V.




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.03.2015
25.03.2015



Beschlußantrag:

1. Der Schützengesellschaft „Tell“ Stuttgart-Münster e. V. wird zur Sanierung und Erweiterung seines Vereinsheims im Stadtbezirk Münster ein städtischer Zuschuss in Höhe von 76.000 EUR bewilligt. 2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt. 3. Ergänzend finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Stuttgarter Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung Ziffer C.2.3.1.1.ff in der Fassung vom Januar 2014 Anwendung. 4. Die Auszahlung in Höhe von 76.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportvorhaben Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse im Jahr 2017 gedeckt.





Begründung:


1. Angaben zum Verein

Die Schützengesellschaft „Tell“ Stuttgart-Münster e. V. wurde im Jahr 1905 gegründet und kann auf zahlreiche sportliche Erfolge zurückblicken. In einem zwischen dem Württembergischen Landessportbund e. V. (WLSB), dem Schützenbezirk Stuttgart und dem Amt für Sport und Bewegung der Stadt Stuttgart im Jahr 2005 abgestimmten Konzept für den Erhalt und die Entwicklung von Schießsportanlagen wurde die Anlage der Schützengesellschaft „Tell“ Stuttgart- Münster e. V. als eine von zwei Schwerpunktanlagen für das Stadtgebiet Stuttgart und den Schützenbezirk festgelegt.
Derzeit (Stand: 01.01.2015) hat der Verein 143 Mitglieder. Davon sind 18 (~12,6 %) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Der Verein macht seinen Mitgliedern Angebote mit vielfältigen Waffengattungen im Bereich von Kurz- und Langwaffen sowie verstärkt auch im Bogenschießsport. Dabei legt der Verein als Sportzentrum großen Wert auf die Betreuung von Spitzen- und Nachwuchssportlern. Neben dem sportfachlichen auch im beruflichen, persönlichen und medizinischen Bereich. Der Einstieg in den Schießsport steht durch den Einsatz eines elektronisch gesteuerten „Lichtgewehrs“ bei der Schützengesellschaft „Tell“ Stuttgart-Münster e. V. bereits Kindern ab sechs Jahren offen. In Zukunft sollen im Verein neue Bewegungsangebote (Gymnastik, Gesundheitssport) geschaffen und das Vereinsangebot durch Kooperationen mit benachbarten Vereinen (z. B. TB Bad Cannstatt, TV Cannstatt) ergänzt werden.


2. Angaben zum Bauvorhaben

2.1 Allgemeines

Das ursprünglich im Jahr 1960 eröffnete Schützenhaus wurde in den Jahren 1975 bis 1977 erneuert bzw. vergrößert und beherbergt bis heute neben insgesamt 35 Schießbahnen unter anderem eine öffentliche Gaststätte, die als Treffpunkt für die Vereinsmitglieder dient, sowie drei Kegelbahnen. Traditionell werden in den Schützenvereinen sehr viele Arbeiten in Eigenleistung ausgeführt. So registrierte die Schützengesellschaft „Tell“ Stuttgart-Münster e. V. im Rahmen der Sanierung sowie der teilweisen Überdachung von Schießbahnen und der Erstellung einer Raumschießanlage im Jahr 2005 rund 17.000 Stunden an Eigenleistungen.

Nach 26 Jahren und dem altersbedingten Rückzug der langjährigen Pächterin musste nun zum Jahreswechsel 2014/2015 und vor der Neuverpachtung eine grundlegende Sanierung der Gastronomie sowie der zugehörigen Pächterwohnung vorgenommen werden. Die Zeit der Schließung wegen der auch von behördlicher Seite aus geforderten Modernisierungsmaßnahmen wurde vom Verein gleichzeitig dazu genutzt, um das Vereinsheim durch eine Erweiterung attraktiver zu gestalten und zu vergrößern. Der vom Verein erzielte Pachterlös dient der Unterstützung des Vereinszwecks und ist für die Schützengesellschaft „Tell“ Stuttgart-Münster e. V. unverzichtbar.
2.2 Raumprogramm

Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:

- Grundlegende Sanierung von Gastronomie und Pächterwohnung

- Schaffung eines behindertengerechten Zugangs zum Vereinsheim

- Vergrößerung und Modernisierung der Küche

- Erneuerung der Lüftungsanlage (mit Wärmerückgewinnung)

- Anbau eines Wintergarten an die Vereinsgaststätte



Finanzielle Auswirkungen


Baukosten und Finanzierung

Der im Vorfeld der Maßnahme abgestimmte Kostenrahmen mit einem voraussichtlichen Aufwand von rund 380.000 EUR kann gemäß des aktuellen Baufortschritts und Dank des permanent durch den Verein stattfindenden Controllings eingehalten werden.

Wegen der Dringlichkeit der Maßnahmen wurde dem Verein am 11.11.2014 die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gemäß Ziffer C.2.3.1.3, Punkt 4, zweiter Satz der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung erteilt.

Diese Kosten sollen durch einen Zuschuss der Stadt Stuttgart und dem Einsatz eigener Mittel finanziert werden. Der städtische Zuschuss von 76.000 EUR (= 20 % der Baukosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt.

Eigenmittel inkl. Darlehensaufnahme 304.000 EUR
städtischer Zuschuss insgesamt 76.000 EUR


Das Vorhaben der Schützengesellschaft „Tell“ Stuttgart-Münster e. V., durch die umfassende Sanierung und Erweiterung des Vereinsheims eine Weiterentwicklung und Verbesserung seiner Existenzgrundlage zu schaffen, ist im Interesse der Sportförderung der Stadt Stuttgart richtig und sollte entsprechend unterstützt werden. Der beantragte städtische Zuschuss ist nach den geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung (Ziff. 2.3.1) gerechtfertigt. Die Budgetansätze für Baukostenzuschüsse im Doppelhaushalt 2014/2015 und für das Jahr 2016 sind bereits durch Beschlüsse gebunden.
Eine Auszahlung des städtischen Zuschusses kann somit erst im Jahr 2017 erfolgen.

Der Investitionszuschuss beträgt 76.000 EUR. Die erforderliche Verpflichtungs- ermächtigung in Höhe von 76.000 EUR wird im Jahr 2015 im Teilfinanzhaushalt 2015 THH 520, Amt für Sport- und Bewegung, PSP-Element 7.520210800.100.17, Zuschuss zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche, in Anspruch genommen.

Ein Landeszuschuss durch den WLSB ist für dieses Vorhaben nicht möglich (Vereinsgaststätten werden von dort nicht gefördert).

Der Verein hat den geplanten städtischen Zuschuss (Auszahlung voraussichtlich im Jahr 2017) durch eine Kreditaufnahme zwischenfinanziert. Der vollständige Kreditvertrag liegt dem Amt für Sport und Bewegung vor.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann



Anlagen

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