2.1 Allgemeines Das ursprünglich im Jahr 1960 eröffnete Schützenhaus wurde in den Jahren 1975 bis 1977 erneuert bzw. vergrößert und beherbergt bis heute neben insgesamt 35 Schießbahnen unter anderem eine öffentliche Gaststätte, die als Treffpunkt für die Vereinsmitglieder dient, sowie drei Kegelbahnen. Traditionell werden in den Schützenvereinen sehr viele Arbeiten in Eigenleistung ausgeführt. So registrierte die Schützengesellschaft „Tell“ Stuttgart-Münster e. V. im Rahmen der Sanierung sowie der teilweisen Überdachung von Schießbahnen und der Erstellung einer Raumschießanlage im Jahr 2005 rund 17.000 Stunden an Eigenleistungen. Nach 26 Jahren und dem altersbedingten Rückzug der langjährigen Pächterin musste nun zum Jahreswechsel 2014/2015 und vor der Neuverpachtung eine grundlegende Sanierung der Gastronomie sowie der zugehörigen Pächterwohnung vorgenommen werden. Die Zeit der Schließung wegen der auch von behördlicher Seite aus geforderten Modernisierungsmaßnahmen wurde vom Verein gleichzeitig dazu genutzt, um das Vereinsheim durch eine Erweiterung attraktiver zu gestalten und zu vergrößern. Der vom Verein erzielte Pachterlös dient der Unterstützung des Vereinszwecks und ist für die Schützengesellschaft „Tell“ Stuttgart-Münster e. V. unverzichtbar. 2.2 Raumprogramm Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:
- Grundlegende Sanierung von Gastronomie und Pächterwohnung
- Schaffung eines behindertengerechten Zugangs zum Vereinsheim
- Vergrößerung und Modernisierung der Küche
- Erneuerung der Lüftungsanlage (mit Wärmerückgewinnung)
- Anbau eines Wintergarten an die Vereinsgaststätte Finanzielle Auswirkungen Baukosten und Finanzierung Der im Vorfeld der Maßnahme abgestimmte Kostenrahmen mit einem voraussichtlichen Aufwand von rund 380.000 EUR kann gemäß des aktuellen Baufortschritts und Dank des permanent durch den Verein stattfindenden Controllings eingehalten werden. Wegen der Dringlichkeit der Maßnahmen wurde dem Verein am 11.11.2014 die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gemäß Ziffer C.2.3.1.3, Punkt 4, zweiter Satz der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung erteilt. Diese Kosten sollen durch einen Zuschuss der Stadt Stuttgart und dem Einsatz eigener Mittel finanziert werden. Der städtische Zuschuss von 76.000 EUR (= 20 % der Baukosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt. Eigenmittel inkl. Darlehensaufnahme 304.000 EUR städtischer Zuschuss insgesamt 76.000 EUR