Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 1192/2021
Stuttgart,
11/22/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Haushalt 2022/2023 Stadtteilzentren Konkret, Wiederbelebung unserer Stadt und Stadtteilzentren

Beantwortung / Stellungnahme

Die Haushaltsanträge Nr. 760/2021: Haushalt 2022/23 Neusta(r)dt-Programm zur Wiederbelebung unserer Stadt und Stadtteilzentren, Nr. 884/2021: Stadtteilzentren konkret (GRDrs 784/2021) finanzieren und umsetzen sowie Nr. 1153/2021: Kuratiertes Erdgeschosszonenmanagement für Stuttgart beziehen sich alle auf bestehende oder vorgeschlagene Instrumente des Handlungskonzepts und Investitionsfonds Stadtteilzentren Konkret.

Der Investitionsfonds Stadtteilzentren konkret umfasst aktuell als einziges B-Zentrum Bad Cannstatt sowie die C-Zentren Feuerbach, Vaihingen, Weilimdorf und Zuffenhausen. Als einziges D-Zentrum ist bislang Untertürkheim inbegriffen. Wie in der GRDrs 784/2021 dargestellt, sollen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch dazu verwendet werden, ein weiteres Stadtteilzentrum in die Förderung aufzunehmen.

Ausweitung des Wettbewerbs der innovativsten Geschäftsidee

Eine Ausweitung des Wettbewerbs der innovativsten Geschäftsidee auf weitere besonders von Trading-Down-Prozessen betroffene D-Zentren würde zusätzlichen Finanz- und Personalaufwand erfordern. Im Antrag 760/2021 wird vorgeschlagen weitere sechs D-Zentren mit in den Wettbewerb aufzunehmen, als Konsequenz dann aber auch die Anzahl der Preisplätze zu erhöhen, z.B. auf zehn gesuchte Geschäftskonzepte. Die finanziellen Auswirkungen sind nachfolgend dargestellt:
für die sechs Zentren in der Förderkulisse
für insgesamt 12 Zentren
Wettbewerbsbetreuung und Durchführung durch ein externes Büro
25.000 EUR
40.000 EUR
Wettbewerbsunterlagen, Projekt-landing page und Jurysitzung
10.000 EUR
15.000 EUR
bei fünf bzw. zehn Preisträgern:
Mietkostenzuschüsse (für 3 Jahre)
75.000 EUR
150.000 EUR
gesamt
110.000 EUR
205.000 EUR

Eine Ausweitung des Wettbewerbs würde außerdem eine zusätzliche 50 %-Stelle für die städtische Betreuung des Wettbewerbs, für die Unterstützung der Preisträger in der Realisierung ihrer Geschäftsidee und für die Schaffung einer konzeptionellen Basis in den zusätzlich aufgenommenen D-Zentren erfordern.

Zusätzlicher Finanzmittelbedarf für den DHH 2022/2023: 95.000 EUR
Zusätzlicher Personalbedarf: 0,5 Stelle EG 13

Ausweitung des Investitionsfonds Stadtteilzentren konkret

Um die perspektivischen Maßnahmen, die in der GRDrs 343/2021 Stadtteilzentren konkret: Förderprogramm zur Revitalisierung von Ladenlokalen in Geschäftsstraßen benannt werden, zukünftig umsetzen zu können, wären vorab noch folgenden Arbeiten notwendig:

Erst anschließend könnten die jährlichen Bedarfe ermittelt werden.

Es werden im Doppelhaushalt 2022/2023 noch keine weiteren Haushaltsmittel benötigt.




Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

760/2021 SPD, 884/2021 Die FrAKTION, 1153/2021 PULS




Peter Pätzold
Bürgermeister




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