Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 766/2013
Stuttgart,
09/10/2013



Fortschreibung der Scool-Abo-Vereinbarung ab dem Schuljahr 2014/2015



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich25.09.2013



Beschlußantrag:

1. Der Zuschuss zu der im Abo-Verfahren „Scool“ erworbenen Schülermonatskarte mit Netzwirkung rund um die Uhr wird ab 1.9.2014 von 10,80 Euro auf 11,50 Euro erhöht.

2. Entsprechend der GRDrs 243/2013 werden die Mehrkosten für die netzweite Gültigkeit rund um die Uhr von 0,20 Euro pro Monatsfahrkarte bzw. insgesamt jährlich rd. 75.700 Euro im Entwurf des Doppelhaushalts 2014/2015 –2014 anteilig ab September bis Dezember 27.500 Euro – berücksichtigt.

3. Die Mehrkosten für die im Rahmen der Fortschreibung der Scool-Abo-Vereinbarung ab dem Schuljahr 2014/2015 vorgesehene Anpassung des Durchschnittspreises um 0,25 Euro und Erhöhung des Zuschusses um 0,25 Euro in Höhe von insgesamt jährlich 189.200 Euro, anteilig für die Monate September bis Dezember 2014 in Höhe von 68.800 Euro, werden kostenneutral über eine Kürzung des „Stuttgarter Schülerbonus“ zur Verfügung gestellt.

4. Der „Stuttgarter Schülerbonus“ wird deshalb ab 1.9.2014 von bisher 3,00 Euro auf 2,30 Euro pro Schülermonatskarte „Scool“ festgesetzt.



Begründung:


Netzweite Gültigkeit rund um die Uhr im Scool-Abo

Auf die GRDrs. 243/2013 (Einführung der netzweiten Gültigkeit des Scool-Abos rund um die Uhr und Fortschreibung der Scool-Abo-Vereinbarung ab 2014/2015) wird verwiesen. Diese wurde am 15.5.2013 dem Verwaltungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die netzweite Gültigkeit des Scool-Abos rund um die Uhr wird bereits zum 1. September 2013 eingeführt. Darauf haben sich alle Vertreter der Verkehrsunternehmen, die Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, der Rems-Murr-Kreis und die Stadt Stuttgart geeinigt. Dies wurde in einer Protokollerklärung zur Scool-Abo-Vereinbarung festgehalten. Der Mehrbedarf für die Einführung der netzweiten Gültigkeit rund um die Uhr des Scool-Abos ist im Entwurf des Doppelhaushalts 2014/2015 berücksichtigt (34.400 Fahrschüler x 0,20 Euro x 11 Monate: 75.700 Euro ab 2015, anteilig ab September bis Dezember 2014: 27.500 Euro).


Fortschreibung der Scool-Abo-Vereinbarung ab Schuljahr 2014/2015

Zur Finanzierung und Abrechnung der verbundweit einheitlichen Schülermonatskarten (Scool-Abo-Verfahren) bestehen zwei Verträge. Zum einen die Rahmenvereinbarung zwischen den Verbundlandkreisen und der Stadt Stuttgart zur Regelung des einheitlichen Zuschusses. Diese Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015. Der Zuschuss der Gebietskörperschaften von 10,80 Euro ist darin bis mindestens 31.12.2014 festgelegt. Zum anderen besteht die Vereinbarung zwischen den Gebietskörperschaften und dem VVS zur Abrechnung der Schülermonatskarten (sogenannte Scool-Abo-Vereinbarung). Dieser Vertrag läuft ebenfalls bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015.

Die Vertragspartner haben in diesen Verträgen festgelegt, dass ab dem 4. Quartal 2013 Gespräche zur Verlängerung, Anpassung und Fortschreibung der Vereinbarung geführt werden. Mittlerweile fanden Gespräche zwischen den Verbundpartnern auf Arbeitsebene statt.

Nach der Vereinbarung zwischen den Verbundlandkreisen, der Stadt Stuttgart und dem VVS würde die Anpassung des Zuschusses frühestens zum 1.1.2015 erfolgen. Die Landkreise und der VVS können sich jetzt vorstellen, dass die Erhöhung des Zuschusses bereits zum 1.9.2014 erfolgen kann.

Bislang hatten die Landkreise jede Erhöhung abgelehnt. Diese Änderung der Haltung ist mit dem prognostizierten Rückgang der Schülerzahlen zu begründen. Dieser liegt bei 1,0 bis 4,4%, am geringsten ist er in Stuttgart. Es entstehen also dadurch für die Landkreise finanzielle Mehrbelastungen in sehr überschaubarem Rahmen.

Für Stuttgart sieht die Verwaltung keinen Schülerrückgang. Es gibt zwar aktuell einen leichten Rückgang im Scool-Abo-Verkauf, der aber eher auf den vorübergehenden Schülereinbruch bei den Gymnasien (doppelter Abiturjahrgang) zurückzuführen ist und absehbar bald wieder durch die steigende Übertrittsquoten, aber auch durch weitere Schulen in freier Trägerschaft, die sich im Aufbau befinden, aufgefangen wird.

Bisher besteht zwischen allen Beteiligten bereits Konsens über die Zuschusserhöhung zur Ausweitung der Netzwirkung des Scool-Abos rund um die Uhr (0,20 Euro).

Die Landräte der Verbundlandkreise haben sich am 10.7.2013 darüber hinaus auf eine Zuschussanpassung ab dem Schuljahr 2014/2015 in einer Höhe von insgesamt 0,70 Euro (von 10,80 Euro auf 11,50 Euro) verständigt, d.h. mit diesem Erhöhungsvorschlag werden die Landkreise in ihre Kreisgremien gehen.

Diese Zuschussanpassung (0,70 Euro) setzt sich wie folgt zusammen:

Anteil Ausweitung Netzwirkung rund um die Uhr 0,20 Euro
Anteil Anpassung/Erhöhung Durchschnittspreis 0,25 Euro
Zuschussanpassung, die den Eltern zugute kommt 0,25 Euro

Im gesamten Verbundgebiet sind die benötigten Zonen der Scool-Abo-Nutzer aufgrund längerer Fahrwege gestiegen und entsprechend hat sich der Durchschnittspreis um 2,3% seit dem Schuljahr 2007/2008 und 2011/2012 erhöht. Dies entspricht 0,25 Euro von 10,80 Euro. Ein weiterer Grund ist darin zu sehen, dass inzwischen beim Schüleranteil der Abstand des einheitlichen Scool-Preises zum regulären 1-Zonen-Monatstarif im Ausbildungstarif praktisch abgeschmolzen wäre und damit ein Wechsel weg vom Jahresabo zu befürchten ist. Diesen sehr viel höheren Verwaltungsaufwand will keiner der Vertragspartner mehr. Mit der erstmaligen Erhöhung des Zuschusses um weitere 0,25 Euro, soll damit der Verkaufspreis für die Eltern unter dieser magischen Grenze gehalten werden.

Eine einheitliche Linie der Vertragspartner ist notwendig, da das Ziel der Vereinbarung ein verbundweit einheitlicher Zuschuss ist. Damit Stuttgart in die laufenden Verhandlungen ebenfalls seine Bereitschaft, den vorgeschlagenen Weg mitzugehen, einbringen kann, sollten im Vorfeld des Doppelhaushalts die Auswirkungen aufgezeigt und die dafür notwendigen Beschlüsse gefasst werden.

Die Mehrkosten für die netzweite Gültigkeit des Scool-Abos von 0,20 Euro werden bereits von der Stadt getragen. Es müssten nun noch die zusammen 0,50 Euro für die Zuschussanpassung finanziert werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

- volle Finanzierung der aufgezeigten Mehrkosten

- kostenneutrale Finanzierung durch eine Reduzierung des „Stuttgarter Schülerbonus“ von 3 Euro monatlich

Nachdem die Kosten für die netzweite Gültigkeit voll von der Stadt übernommen werden, schlägt die Verwaltung aufgrund der schwierigen Haushaltslage für die 0,50 Euro Zuschussanpassung die Gegenfinanzierung über den Stuttgarter Schülerbonus vor. Rd. 25.000 Schüler/innen erhalten den sogenannten „Stuttgarter Schülerbonus“. Es handelt sich hierbei um eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Stuttgart. Diesen Stuttgarter Schülerbonus erhalten Schüler/innen, die in Stuttgart wohnen und in Stuttgart zur Schule gehen. Pro Schuljahr werden 11 Monate abgerechnet. Hierfür wendet die Stadt jährlich 825.000 Euro auf. Bereits zum Schuljahr 2010/2011 wurde der „Stuttgarter Schülerbonus“ von 7,70 Euro auf 3,00 Euro gekürzt.

Die Neufassung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten muss entsprechend zum 1. August 2014 erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen


Mehrkosten beim Scool-Abo:

Es fahren rd. 34.400 Schüler/innen mit dem Scool-Abo. Pro Fahrkarte erhöht sich der Beitrag der Stadt um 0,70 Euro/Monat von derzeit 10,80 Euro auf 11,50 Euro. Pro Schuljahr werden 11 Monate abgerechnet. Es entstehen somit Mehrkosten in Höhe von 264.900 Euro jährlich ab 2015, anteilig von September bis Dezember 2014 in Höhe von 96.300 Euro. Da, wie eingangs erwähnt, der Betrag für die Netzwirkung rund um die Uhr (0,20 Euro x 34.400 Fahrschüler x 22 Monate = 75.700 Euro ab 2015, anteilig ab September bis Dezember 2014 = 27.500 Euro) bereits im Budgetgespräch von der Finanzverwaltung zugesichert wurde, sind noch 0,50 Euro zu finanzieren. Es entstehen ab 2015 somit weitere Mehrkosten in Höhe von 189.200 Euro (34.400 Fahrschüler x 0,50 Euro x 11 Monate), anteilig von September bis Dezember 2014 Mehrkosten in Höhe von 68.800 Euro.

Gegenfinanzierung durch Reduzierung des „Stuttgarter Schülerbonus“:

Wenn die Mehrkosten von 189.200 Euro/Jahr beim Scool-Abo mit dem „Stuttgarter Schülerbonus“ in Höhe von 825.000 Euro/Jahr gegenfinanziert werden, verbleiben für den „Stuttgarter Schülerbonus“ noch 635.800 Euro/Jahr Restmittel. Dies ergibt bei 25.000 Schüler/innen rechnerisch künftig einen „Stuttgarter Schülerbonus“ in Höhe von 2,31 Euro, gerundet also 2,30 Euro pro Monat. Ab dem 1.9.2014 müsste also der Stuttgarter Schülerbonus von derzeit 3,00 Euro auf 2,30 Euro gekürzt werden.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

keine




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