Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1102/2023
Stuttgart,
10/30/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Vormundschaften für UMA - Anpassung der Zuschüsse

Beantwortung / Stellungnahme


Die Haushaltsanträge

· 3130/2023 SPD
· 5040/2023 Puls
· JHA 25.09.2023

werden wie folgt beantwortet:

Die AGDW wird vom Jugendamt mit bis zu 3,0 Fachkraftstellen und pauschalierten Sachkosten gefördert. Zudem erhält der Träger seit dem Jahr 2023 für Dolmetscherkosten einen Zuschuss von 5.000 Euro.
Gesetzlich vorgegeben ist ein Fallzahlenschlüssel von mindestens 1:50 bei Vormundschaften. Wegen der besonderen Anforderungen bei den Vormundschaften für UMA wurde bereits in der Vergangenheit der niedrigere (=bessere) Stellenschlüssel von 1:40 anerkannt und gefördert.

Mit der Gemeinderatsdrucksache 701/2022 wurde der Fallzahlenschlüssel für die Dienststelle Vormundschaften und Pflegschaften im Jugendamt von rechnerisch 1:42 auf 1:35 verbessert.

Die AGDW hat sich daraufhin an das Jugendamt gewandt und ebenfalls die Anpassung auf diesen Stellenschlüssel beantragt.

Das Jugendamt hat sich ausführlich mit dem Antrag auseinandergesetzt und dem Träger zurückgemeldet, dass die Entscheidungsgrundlagen der GRDrs 701/2022 beim Personenkreis der Unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) nicht gegeben sind:

· Fachliche und rechtliche Ansprüche an die Beteiligung des Mündels und der Eltern. (Anm.: Bei UMA sind keine Eltern einzubeziehen).

· Personalmangel und Platzmangel in den Hilfen zur Erziehung: Pädagogische Bedarfslagen von belasteten Kindern und Jugendlichen können vermehrt nicht mehr gedeckt werden, weil z.B. keine ausreichende Zahl an geeigneten Wohn-gruppenplätze verfügbar ist. Kinder und Jugendliche, deren Unterbringungsperspektive noch nicht geklärt ist, haben einen hohen Bedarf an persönlichem Austausch mit der Vormundin oder dem Vormund. (Anm.: Die Unterbringung bei UMA im Anschluss an die Inobhutnahme wird i.d.R. durch das BZ geklärt.)

· Rechtlich komplexere Antragstellungen, z.B. die Beantragung von Renten- oder Opferentschädigungsleistungen. (Anm.: Hier haben UMA i.d.R. keine Ansprüche.)

· Gestiegene Zahl von Gerichtsverfahren, die von den Herkunftsfamilien initiiert werden, mit der Erfordernis fachliche Stellungnahmen oder eigene Schriftsätze einzureichen. Die Verfahren werden dadurch langwieriger und komplexer. (Anm.: Bei UMA werden die Herkunftsfamilien i.d.R. nicht initiativ).

· Konfliktreiche und grenzüberschreitende Einmischung von Eltern in vormundschaftliche Entscheidungen bis hin zu für den Vormund/die Vormundin bedrohlichen Szenarien. (Anm.: Bei UMA sind die Eltern nicht vor Ort).

· Konfliktreiche Vormundschaften für Minderjährige, die sich von ihren fundamentalistischen Herkunftsfamilien distanzieren und zum Teil bundesweit in anonymen Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind. (Anm.: Bei UMA sind keine Herkunftsfamilien in Deutschland.)

· Vormundschaften für Kinder aus dem Reichsbürger- oder Verschwörungstheoretikermilieu. (Anm.: Bei UMA ist dies nicht zu vermuten).

· Zwangsmaßnahmen: Vormundschaftliche, aber auch gerichtliche Entscheidungen finden immer weniger Akzeptanz. Deutlich wird dies unter anderem an der Zunahme von Zwangsvollstreckung von Kindesherausgaben. (Anm.: Bei UMA sind die Eltern nicht vor Ort, so dass dies kein Thema sein dürfte).

Es ist fraglos so, dass auch die Vormundschaft bei UMA besondere Anforderungen an die Vormünder stellt. Dem wird aber nach Auffassung der Verwaltung durch den gegenüber den gesetzlichen Vorgaben deutlich besseren Schlüssel von 1:40 Rechnung getragen.

Bei einer Erhöhung der Fachkraftstellen wäre der Träger in der Lage bei einem Schlüssel von 1:40 weitere Vormundschaften zu übernehmen.

1. Förderung einer 0,25 Stelle Verwaltungskraft

Anträge der Gemeinderatsfraktionen / JHA
FraktionAntrag Nr.Beantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2024
2025
2026 ff.
SPD3130/2023Erhöhung der Zuschüsse an die AGDW für 0,25 Stelle Verwaltungskraft
13.661
14.051
14.051
Puls5040/2023Erhöhung der Zuschüsse an die AGDW für 0,25 Stelle Verwaltungskraft
13.661
14.051
14.051
JHAvom 25.09.2023Erhöhung der Zuschüsse an die AGDW für 0,25 Stelle Verwaltungskraft
13.661
14.051
14.051

Der Antrag des Trägers ist von Seiten der Fachverwaltung rechnerisch nachvollziehbar, um dem gestiegenen Verwaltungsaufwand gerecht zu werden.


2. Erhöhung Budget für Dolmetscherkosten

Anträge der Gemeinderatsfraktionen / JHA
FraktionAntrag Nr.Beantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2024
2025
2026 ff.
SPD3130/2023Erhöhung der Zuschüsse an die AGDW für Dolmetscherkosten
10.000
10.000
10.000
Puls5040/2023Erhöhung der Zuschüsse an die AGDW für Dolmetscherkosten
10.000
10.000
10.000
JHAvom 25.09.2023Erhöhung der Zuschüsse an die AGDW für Dolmetscherkosten
10.000
10.000
10.000


Der Antrag des Trägers ist von Seiten der Fachverwaltung rechnerisch nachvollziehbar.
Da bereits 5.000 Euro aus dem Budget finanziert werden besteht lediglich ein Mehrbedarf in Höhe von 5.000 Euro.


3. Erhöhung der geförderten Fachkraftstellen

Anträge der Gemeinderatsfraktionen / JHA
FraktionAntrag Nr.Beantragte Förderung
Finanzbedarf in EUR
2024
2025
2026 ff.
SPD3130/2023Erhöhung der Zuschüsse an die AGDW für 0,5 Stelle Fachkraft
44.853
46.232
46.232
Puls5040/2023Erhöhung der Zuschüsse an die AGDW für 0,5 Stelle Fachkraft
44.853
46.232
46.232
JHAvom 25.09.2023Erhöhung der Zuschüsse an die AGDW für 0,5 Stelle Fachkraft
44.853
46.232
46.232


Der Antrag des Trägers wird von der Fachverwaltung aufgrund der oben aufgeführten Ausführungen nicht befürwortet. Mit weiteren Fachkraftstellen können jedoch weitere Vormundschaften übernommen werden. Bei einer halben Stelle könnten vom Träger weitere 20 Vormundschaften übernommen werden, die je nach Entwicklung der Flüchtlingsbewegungen möglicherweise im kommenden Doppelhaushalt 2024/2025 benötigt werden.





Vorliegende Anträge/Anfragen

vorliegende HH-Anträge siehe Beantwortung / Stellungnahme




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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