Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 485/2013
Stuttgart,
07/03/2013



Ganztagsgrundschulen:
Vereinbarung mit den Trägern der Jugendhilfe




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.07.2013
17.07.2013
18.07.2013



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Verträge mit Trägern über den Betrieb von Ganztagesgrundschulen nach dem Muster aus Anlage 1 zu schließen.

2. Für die bestehenden Ganztagesgrundschulen erhalten die Träger bis zur schriftlichen Anerkennung der o.g. Finanzierungsvereinbarung durch Unterzeichnung noch längstens bis Ende Schuljahr 2013/2014 Finanzierung nach den bisherigen Vereinbarungen. Sofern keine neue Finanzierungsvereinbarung zustande kommt, werden die bestehenden Vereinbarungen von Seiten der Stadt gekündigt. Die Trägerschaft wird in diesem Fall im Wege eines Interessenbekundungsverfahren ab dem Schuljahr 2014/2015 neu vergeben.


Begründung:


Ausgangssituation

Mit GRDrs 6/2013 wurde der Standard in Ganztagesgrundschulen definiert und vom Gemeinderat am 31. Januar 2013 beschlossen. Gegenüber dem bisherigen Standard für die bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote in Ganztagesgrundschulen wurde eine sehr umfängliche qualitative und finanzielle Verbesserung für die Träger der Jugendhilfe beschlossen. Mit der deutlichen Erhöhung des Personalschlüssels, der Einführung einer umfänglichen Leitungsfreistellung sowie einer Overhead-Pauschale (für freie Träger) und der ergänzenden Früh-, Spät- und Ferienbetreuung erhöhen sich die Leistungen an die Träger um rd. 62 % gegenüber der bisherigen Finanzierung.

Bei einer zweizügigen Grundschule steigen also die Gesamtkosten von bislang 328.800 € nach Umstellung auf den neuen Standard auf 534.500 €.

Im nächsten Schritt sind mit den Trägern der Jugendhilfe Vereinbarungen gemäß diesen beschlossenen Standards zu treffen über deren Leistungsumfang und den sich daraus ergebenden finanziellen Ausgleich durch die Stadt.

Da die Aufnahme der Schulform „Ganztagesschule“ in das Schulgesetz im Jahr 2014 bevorsteht und bisher noch keine Erfahrungen mit der Umsetzung der Standarderhöhung vorliegen, sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Vertrag innerhalb eines Zeitraumes von ca. 2 Jahren einer erneuten Überprüfung bedarf. Sofern eine Anpassung der Vertragsbedingungen stattfindet, muss dabei in jedem Fall im Auge behalten werden, dass die Träger und ihr Personal verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Arbeit in den Schulen benötigen. Diese sind Voraussetzungen für eine qualitativ gute Arbeit mit einem Fachkraftteam, das langjährig und kontinuierlich in den Schulen arbeiten kann.

Die künftige Finanzierung der Leistungen dieser Träger in Ganztagesgrundschulen ist eine grundsätzliche Angelegenheit mit weitreichenden Folgen für die künftige Schullandschaft. Dementsprechend äußerten die Fraktionen in den Verhandlungen des Schulbeirates und des Verwaltungsausschusses zu GRDrs. 542/2012 bzw. 6/2013 den Wunsch nach Beteiligung. Die Entwürfe werden daher zur zustimmenden Kenntnisnahme vorgelegt.


Beteiligung von Schule und Trägern

Ein Entwurf der beigefügten Vereinbarung wurde mit den Schulleitungen der derzeitigen Ganztagesgrundschulen, dem Staatlichen Schulamt und den derzeit tätigen freien Trägern der Jugendhilfe (Stuttgarter Jugendhaus g GmbH, Caritas, AWO und Evangelische Gesellschaft) sowie dem Jugendamt als städtischem Jugendhilfeträger diskutiert. Die verschiedenen Anregungen sind – soweit möglich - in die Finanzierungsgrundsätze (Anlage 1) eingeflossen.

Keine Einigkeit zwischen Stadt und Trägern konnte über die zugrunde gelegten Stellenplananteile und damit zur Abrechnung des Personaleinsatzes erzielt werden. Die Träger betrachten die dem Gemeinderatsbeschluss zugrunde liegenden Stellenanteile im Bereich der Ganztagsgrundschule als zu gering, weil dabei nicht die übliche Nettoarbeitszeit zugrunde gelegt und deshalb nicht im ausreichenden Maße Ausfallzeiten wie Erkrankungen, Fortbildungen und Urlaubsanteile in den Betriebszeiten berücksichtigt würden.

Diese in GRDrs 06/2013 benannten Stellenplananteile basieren jedoch auf den bisherigen Förderrichtlinien für die Schulkindbetreuung, die auch in den Schülerhäusern als Hortstandard gelten. Dieser Schlüssel wird analog angewandt.




Zudem wurden mit Beschluss vom 31. Januar 2013 in den 38 Schulwochen zusätzlich pro Klasse und Woche nochmals 6 Stunden zzgl. 25 % Vor- und Nachbetreuungszeit beschlossen, die nach der Berechnung der Verwaltung im durchschnittlichen Wocheneinsatz nicht unbedingt für die Betreuung am Kind notwendig sind. Der Träger muss dem Schulverwaltungsamt anhand von Einsatz-/Stundenplänen nachweisen, dass in dem vom Land vorgegebenen verpflichtenden Zeitrahmen alle nicht durch Lehrerdeputate des Landes abgedeckten Stunden im Hortstandard durch dafür eingeteiltes Personal erbracht werden. Das Staatliche Schulamt hat seine Unterstützung zugesagt, wenn es darum geht, die Stundenpläne zu optimieren. Mit den zusätzlich über 200 Wochenstunden pro Gruppe müssten die Träger eigentlich in der Lage sein, alle vorgebrachten Bedenken bezüglich der Personalausstattung abdecken zu können.

Moniert wurde auch die Höhe der Overhead-Pauschale, die nur die freien Träger erhalten. Diesen Punkt hatten die freien Träger bereits vor dem Beschluss zur GRDrs 06/2013 vorgebracht. Der Gemeinderat hat jedoch in diesem Punkt die Pauschale mit 3.225 € pro Ganztagsklasse festgelegt. Bei einer zweizügigen Grundschule (8 Klassen im Ganztagesbetrieb) stehen dem Träger damit 25.800.-€ für den Overhead zur Verfügung.

Da die beschlossenen Richtwerte auch der Kostenschätzung und damit Finanzierung zugrunde liegen, empfiehlt die Fachverwaltung, dass auf der Beschlussgrundlage nun erst einmal die Umsetzung der neuen Standards vollzogen wird. Bei der Abrechnung mit den Trägern werden die konkreten Stellenbesetzungen bzw. Personalkosten zugrunde gelegt. Erst wenn sich in der Praxis anhand konkreter Beispiele tatsächlich zeigen sollte, dass diese Schlüssel nicht ausreichend wären, müsste hier im Zuge der ohnehin vorgesehenen erneuten Überprüfung eine Anpassung vorgenommen werden.


Eckpunkte der Trägervereinbarung gemäß Gemeinderatsbeschluss vom
31. 01. 2013 (GRDrs 06/2013)


· Finanziert werden in den 38 Schulwochen die tatsächlichen Fachpersonalkosten für 30 Stunden pro Ganztagesklasse zuzüglich 25% Vor- und Nacharbeitszeit pro Ganztagesklasse (entspricht 0,73 Stellen) sowie die Freistellung von Einrichtungsleitungen mit 0,15 Stellen pro Klasse, mindestens jedoch einer Stelle ab Aufnahme des Ganztagsschulbetriebs. Die Finanzierung mit dem neuen Standard beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Träger die entsprechenden personellen Dispositionen getroffen hat, also auf dessen Nachweis.

· Für den Overhead der Träger sind 3225 € pro Ganztagesklasse vorgesehen.

· Ein warmes, gesundes und kindgerechtes Mittagessen wird vom Schulverwaltungsamt durch Beauftragung eines Caterers organisiert. Die Abrechnung mit den Eltern erfolgt in der Regel über den Caterer.

· Das Schulverwaltungsamt organisiert weiterhin die Ausstattung der Räume und deren Reinigung.

· Sämtliche Sachkosten für den Betrieb der Ganztagesschule werden an die Schule ausbezahlt und über das Schulbudget verwaltet. Die Schulleitung bindet bei der Entscheidung über die Verwendung der Mittel den jeweiligen Träger mit ein oder überlässt ihm einen Teil in eigener Verantwortung. Beschlossen sind
· Für Kooperationen mit Sportvereinen erhalten die Träger unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinaus einen Zuschuss in Höhe von 15 € pro Zeitstunde nach dem Stuttgarter Modell. Diese Kooperationen sollen zu gegebener Zeit auch für Musik- und Kulturvereine eine analoge Anwendung finden (vgl. GRDrs 1009/2011, GRDrs 490/2013) · Die Verträge mit den Trägern sind jeweils zum Schuljahresende kündbar.

Auch der städtische Träger (Jugendamt) arbeitet nach den gleichen Grundsätzen und Rahmenbedingungen (Ausnahme Overhead-Pauschale).

Wenn entsprechende Erfahrungswerte vorliegen (nach ca. 2 Jahren) wird dem Gemeinderat erneut berichtet.

Für die Schülerhäuser, die eine Übergangslösung zur Ganztagsgrundschule darstellen, werden auf der Beschlussgrundlage der GRDrs 417/2012 und der dort festgelegten Standards analoge Vereinbarungen abgeschlossen.


Rechtliche Einordnung

Bei den Vereinbarungen handelt es sich inhaltlich um Werkverträge, bei denen der geschuldete Erfolg – die Betreuung der Kinder zu bestimmten Zeiten – durch eine Dienstleistung herbeizuführen ist.


Finanzielle Auswirkungen


Die finanziellen Auswirkungen der Standarderhöhung in den Ganztagsgrundschulen sind in GRDrs 06/2013 auf Seite 15 dargestellt.

Entsprechend Beschlussantrag 3 dieser Vorlage sind für den laufenden Betrieb nach dem derzeitigen Kostenstand ab dem Doppelhaushalt 2014/2015 die Mehrkosten für die bereits in der Finanzplanung berücksichtigten 22 Grundschulen von rd. 1,379 Mio. € und die vollen Kosten für die noch nicht finanzierten 50 Grundschulen von rd. 26.725 Mio. €, zusammen rd. 28,104 Mio. €, sukzessive bereitzustellen.




Beteiligte Stellen

Referat RSO hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Vereinbarung Ganztagesgrundschulen mit 5 Anlagen





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Finanzierungsvereinbarung GTS  Anlage zu GRDrs 485-2013x.pdfFinanzierungsvereinbarung GTS Anlage zu GRDrs 485-2013x.pdf[Pädagogisches Rahmenkonzept GTS.pdfPädagogisches Rahmenkonzept GTS.pdf