Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI-BB
GRDrs 1037/2017
Stuttgart,
11/02/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Haushalt 2018/2019: Haushaltspaket Inklusion

Beantwortung / Stellungnahme

Förderung von behindertengerechten Taxen

Zu Antrag CDU 373/2017: „Vision Stuttgart 2030: Soziales Stuttgart – Förderung von Rolli-Taxen“
Die Stadt stellt Mittel in Höhe von 60.000€ im Jahr 2018 ein, damit ein Anreiz zum Umbau von Taxen geschaffen werden.


Zu Antrag SPD 517/2017: „Haushaltspaket Inklusion – wir wollen mehr an Umsetzung“ - Ziffer 1
Für die behindertengerechte Umrüstung von zunächst 10 Taxen werden einmalig 80.000 € in den Haushalt aufgenommen.

Zwischen Verwaltung und den Taxiverbänden haben eingehende Gespräche stattgefunden. Es wurde Einigkeit erzielt, dass die Einführung einer Sondergebühr für Fahrten im Rollstuhl nicht weiterverfolgt wird. Es wurde vereinbart, dass eine Zuschussvergabe an Taxiunternehmer erfolgt, so dass diese Unterstützung zu den Umbaukosten eines Neufahrzeugs bzw. Jahreswagens zu einem barrierefreien Taxi erhalten.
Die realen Kosten für verschiedene Fahrzeugtypen werden zur Zeit abgefragt. Geplant ist eine Bezuschussung von max. 90 %.
Zur 2. Lesung kann über die notwendige Höhe des Zuschusses berichtet werden.


Zu Antrag FDP 819/2017: „Förderung von E-Inklusionstaxis“
Die Förderung von je 5 E-Inklusionstaxis in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 und die Einstellung der dafür benötigten Mittel in Höhe von jeweils 40.000 € in den Haushalt für 2018 und 2019.

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Förderung von Taxifahrzeugen mit elektrischem Antrieb (also "E-Taxen") und die Förderung von Rolli-Taxifahrzeugen (sog. "Inklusionstaxen") nicht miteinander gekoppelt werden. Eine Vorgabe, dass nur E-Taxen einen Zuschuss für den Umbau zum Rolli-Taxi erhalten dürfen, würde die Einführung von Rolli-Taxen erheblich einschränken und verzögern.
Auch beihilferechtlich geht es um zwei unterschiedliche Fördertatbestände, die man nicht koppeln sollte. Luftreinhaltung und soziale Inklusion sind nicht ein und dieselbe Zielsetzung.

Dolmetscherpool Gebärdensprache

Zu Antrag SPD 517/2017: „Haushaltspaket Inklusion – wir wollen mehr an Umsetzung“ - Ziffer 6.
Die Verwaltung erstellt einen Sachstandsbericht zum Dolmetscherpool Gebärdensprache für gehörlose Eltern, vor allem was den Zugriff für Elternabende und Einzelgespräche in Kindertagesstätten und Schule betrifft. Was wird hierfür im Etat benötigt?


Die Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers für hörbehinderte Eltern zum Besuch eines Elternabends des eigenen Kindes gehört zur gesellschaftlichen Teilhabe nach dem 7. Kapitel Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX), § 57 SGB IX (Förderung der Verständigung) und regelt den Anspruch folgendermaßen:

„Bedürfen hörbehinderte Menschen oder behinderte Menschen mit besonders starker Beeinträchtigung der Sprachfähigkeit auf Grund ihrer Behinderung zur Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass der Hilfe Anderer, werden ihnen die erforderlichen Hilfen zur Verfügung gestellt oder angemessene Aufwendungen hierfür erstattet.“

Die leistungsrechtliche Umsetzung dieses Anspruchs erfolgt über das Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes (XII) Buch und die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen. Die Leistung ist hinsichtlich des Einsatzes von Einkommen und Vermögen nicht privilegiert, so dass Einkommen und Vermögen geprüft und von den Leistungsberechtigten im gesetzlich vorgegebenen Umfang vorrangig eingesetzt werden müssen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, erfolgt die Leistungsgewährung im Rahmen des SGB XII im vorabdotierten Bereich.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Berufsfachverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Baden-Württemberg e. V. (bgd) mit Schreiben vom 02.06.2017 Herrn Sozial- und Integrationsminister Lucha über eine Unterschriftenaktion „Gehörlose Eltern brauchen Dolmetscher!“ informiert hat. Aus diesem Schreiben ist ersichtlich, dass die Dolmetschervermittlung des o. g. Landesverbandes offenbar ein Budget von 80.000 EUR jährlich für die Finanzierung von Elternabenden und Lehrergesprächen erhält, jedoch z. B. für den vorschulischen Bereich keine Mittel zur Verfügung stehen.

Mit der Unterschriftenaktion werden zwei zentrale Forderungen an Herrn Minister Lucha herangetragen:

1. Die gesetzliche Verankerung der Übernahme von Dolmetscherkosten bei Elternabenden, Elterngesprächen und Veranstaltungen in Schulen und Kindergärten beispielsweise in einer Kommunikationshilfenverordnung.

2. Die Erhöhung des jährlichen Budgets, um Dolmetscherkosten in weiteren wichtigen Bereichen finanzieren zu können: Gespräche und Elternabende in Kindertagesstätten, Elternbeiratssitzungen, schulische Veranstaltungen wie Einschulungsfeiern und Informationsabende zu wichtigen Themen (Drogen, sexualisierte Gewalt, Mediennutzung).

Ein Ergebnis dieser Aktion liegt der Sozialverwaltung bisher nicht vor. Es bleibt abzuwarten, ob es in Folge dieser Aktion zu einer gesetzlichen Verankerung - auch im Hinblick auf die Umsetzung des BTHG - kommt, die damit über die bisherigen Regelungen hinausgeht.


Elternschaft und Behinderung

Zu Antrag SPD 517/2017: „Haushaltspaket Inklusion – wir wollen mehr an Umsetzung“ Ziffer 8.
Zu den Haushaltsberatungen wird, wie bereits am 27.3.2017 in einem interfraktionellen Antrag angesprochen, eine Stellungnahme zum Thema "Elternschaft und Behinderung" ausgearbeitet. Diese in unserem Informationssystem KORVIS für Februar 2018 (!) anzukündigen reicht nicht und erfüllt auch die Beantwortungspflicht der Verwaltung gegenüber dem Gemeinderat in keiner Weise.

Die Verwaltung hat zur Beantwortung des Antrags 90/2017 von SPD-Gemeinderats-fraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-Plus, FDP „Elternschaft und Behinderung“ vom 27.03.2017 eine mit den beteiligten Abteilungen und Ämtern abgestimmte Mitteilungsvorlage erstellt.

Wie in dem Antrag gefordert, wird dieser Mitteilungsvorlage eine Stellungnahme des Beirats für Menschen mit Behinderung beigefügt werden. Es wird in der Sitzung des Beirats am 13.11.2017 behandelt. Im Anschluss benötigen die Mitglieder des Beirats eine ausreichende Zeitspanne, um ggf. eine eigene Stellungnahme abzugeben.

Die Mitteilungsvorlage wird in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 22.01.2018 vorgestellt. Hierzu wird auch eine Vertreterin des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales berichten.

In der Landeshauptstadt Stuttgart wird aktuell im Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe in sechs Fällen Elternassistenz gewährt. In nur einem Fall betrifft dies Leistungen zur Begleiteten Elternschaft für eine Familie mit mindestens einem Elternteil mit einer geistigen Behinderung. Die Einzelfälle sind sehr unterschiedlich und stets individuell zu begleiten. Ziel aller Bemühungen ist es, das gelingende Aufwachsen der Kinder bei ihren Eltern – unabhängig von einer Behinderung – durch die Zugänglichkeit und die Kombination von angemessenen Hilfsangeboten zu gewährleisten. In Ergänzung zu den individuellen Lösungen, die es weiterhin geben muss, wird in der Landeshauptstadt Stuttgart derzeit ein Angebot des Ambulant Betreuten Eltern-Kind-Wohnens für Eltern(-teile) mit einer geistigen Behinderung aufgebaut. Träger ist der Caritasverband für Stuttgart e. V., ein Erstbezug wird für Sommer 2018 angestrebt.


Beirat für Menschen mit Behinderungen

Zu Antrag SÖS-LINKE-PluS 637/2017 „Budget für Fokus-Aktionsplan Inklusion“
Dem Beirat für Menschen mit Behinderungen wird ein jährliches Budget i.H.v. 200.000 Euro bereitgestellt, um Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung des Fokus-Aktionsplans Inklusion beauftragen zu können.

Falls ein zusätzliches Budget beschlossen würde, wird dies dem Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung beim Referat SI bereitgestellt. Unter enger Einbindung des Beirats für Menschen mit Behinderung könnten damit Maßnahmen und Projekte des Fokus-Aktionsplans umgesetzt werden. Zu den einzelnen Maßnahmen und Projekten wird die Verwaltung Gemeinderatsdrucksachen erstellen und diese mit dem Votum des Beirats für Menschen mit Behinderung den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.


Städtische Arbeitsplätze und Praktikumsstellen


Zu Antrag SPD 517/2017: „Haushaltspaket Inklusion – wir wollen mehr an Umsetzung“ - Ziffer 7.
Die Verwaltung legt ein Einstiegskonzept vor – Stichwort „Vorbildfunktion Stadt“ für mehr städtische Arbeitsplätze für Menschen mit größeren Handicaps sowie deren Sicherung.

Die Stadtverwaltung Stuttgart sieht sich in der gesellschaftlichen Verantwortung, Menschen mit Handicaps die Chance zu geben, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bei der Stadtverwaltung zu erhalten. Sie sieht sich hier auch in einer Vorbildfunktion.

Um dieser Vorbildfunktion nachzukommen, wurden bereits 5 Stellen für krankheitsbedingt Leistungsgeminderte sowie Inklusion eingerichtet. Hiervon sind 2,32 Stellen tatsächlich zum Zwecke der Inklusion eingesetzt. Die Stellen wurden dem Sozialamt und Jugendamt zur Verfügung gestellt, um darauf 6 Menschen zu beschäftigen. Wie Rückfragen der Ämter und Eigenbetriebe zeigen, ist der Bedarf aber tatsächlich höher.

Menschen mit Handicap sind in der Regel leistungsgemindert. Es können deshalb nicht vollumfänglich Aufgaben wie bei nicht Leistungsgeminderten übertragen werden. Hierzu bedarf es eine Kompensation, damit z. B. nicht andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Übernahme von unerledigten Aufgaben Überlastungssituationen ausgesetzt werden.

Hierfür wären sechs Planstellen in EG 8 mit Personalkosten in Höhe von 417.000 EUR erforderlich.



Zu Antrag SÖS-LINKE-PluS 638/2017: Inklusions- und Praktikumstellen für Menschen mit Behinderung bzw. gesundheitlichen Einschränkungen bei der Landeshauptstadt Stuttgart.


Zu Punkt Nr. 1 [6 Inklusionsstellen (Kosten für die LHS á 21.120 €)

Die Stadtverwaltung Stuttgart sieht sich in der Verantwortung, den Gedanken der Inklusion zu erfüllen. Damit kommt sie auch ihrer Vorbildfunktion nach. Behinderte sollen eine faire Chance haben, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bei der Stadtverwaltung zu erhalten.

Dass diese Zielsetzung nachhaltig verfolgt werden soll, lässt sich auch daran ablesen, dass die Stadtverwaltung Stuttgart 5 Stellen für krankheitsbedingt Leistungsgeminderte sowie Inklusion eingerichtet hat. Hiervon sind 2,32 Stellen tatsächlich zum Zwecke der Inklusion eingesetzt. Die Stellen wurden dem Sozialamt und Jugendamt zur Verfügung gestellt, um darauf 6 Menschen zu beschäftigen.

Diesbezüglich werden von den Ämtern und Eigenbetrieben immer mehr nachvollziehbare Anfragen gestellt. Dies zeigt, dass der tatsächliche Bedarf an Stellen weitaus höher ist. Auch deshalb wird eine Aufstockung um weitere 6 Stellen als sehr sinnvoll erachtet.

Für die Schaffung von sechs Planstellen in der Entgeltgruppe 8 entstehen Personalkosten in Höhe von 417.600 €.

Zu den Punkten 2 bis 4

Gerade im Bereich der Ausbildung ist das Haupt- und Personalamt in Kooperation mit verschiedenen Maßnahmeträgern bei der beruflichen Wiedereingliederung bzw. der Inklusion von Jugendlichen mit Behinderung aktiv. Dabei erfolgt die theoretische Ausbildung beim Maßnahmeträger, die Betriebspraktika erfolgen in verschiedenen Bereichen der Verwaltung. Diese sind für den Ausbildungsbetrieb mit keinerlei zusätzlichen Kosten verbunden, da die Sozialversicherung und die sonstigen Kosten von der Agentur für Arbeit oder anderen Trägern übernommen werden.

Das Modell nutzt die Landeshauptstadt Stuttgart sehr erfolgreich. Im Jahr 2017 (Stand: 23.10.2017) konnten 13 Verträge zur Durchführung einer Umschulung oder Wiedereingliederungsmaßnahme abgeschlossen werden und die Praktika anschließend auch durchgeführt werden.
Der Zeitraum für solche Praktika ist je nach Maßnahmeträger unterschiedlich, von 2 Wochen bis teilweise 1 Jahr.

Das dargestellte 4-jährige Praktikum zur Erprobung wird bei der Stadtverwaltung derzeit nicht praktiziert. Hier ist zunächst sehr genau zu prüfen, ob und wo dies zielführend umgesetzt werden kann. Die Verwaltung wird über die Machbarkeit und den Ressourcenbedarf im Laufe des Jahres 2018 im Personalbeirat berichten.


Bauliche Barrierefreiheit

Zu Antrag SÖS-LINKE-PluS 639/2017 „Barrierefreiheit umsetzen“ – Ziffer 1.
Die Barrierefreiheit des Rathauses Stuttgart, insbesondere die Türen im Erdgeschoss mit elektronischem Öffnungsmechanismus versehen.

Im Rahmen der im Jahre 2004 durchgeführten Sanierung des Rathauses wurden insbesondere auch Gesichtspunkte der Barrierefreiheit berücksichtigt und umgesetzt. Der barrierefreie Zugang zum Rathaus erfolgt über die Eichstraße und den dort gelegenen behinderten gerechten Aufzug. Die öffentlichen Bereiche der weiteren Etagen des Gebäudes sind mit elektronisch öffnenden Türen ausgestattet. Weiterführende Türen sind mit Systemkomponenten ausgestattet, die eine automatische Schließung bei einem Brandalarm sicherstellen.

Jene Türen, die sich bei Auslösen eines Brandalarms automatisch schließen, können im Alltagsgebrauch demnach offen stehen bleiben; die Zugänge sind also barrierefrei.






Zu Antrag SÖS-LINKE-PluS 639/2017 „Barrierefreiheit umsetzen“ - Ziffer 2.
1. Mio € zusätzlich bereitstellen, für die finanzielle Förderung des Baus von Aufzügen zur Schaffung von barrierefreien Wohnungen

In der Mitteilungsvorlage „Haushaltspaket Inklusion“ (866/2017 schlägt die Verwaltung die Auflage eines Förderprogramms in Höhe von 1.000.000 EUR (500.000 EUR/Jahr für 2018 und 2019) vor, um mehr behinderte- und altengerechte Wohnungen in Stuttgart zu schaffen. Das Programm könnte um die beantragte 1. Mio. € zusätzlich ergänzt werden. Die Verwaltung ist allerdings der Meinung, dass zuerst Erfahrungen mit dem neu geschaffenen Programm gesammelt werden sollten.


Zu Antrag SÖS-LINKE-PluS 639/2017 „Barrierefreiheit umsetzen“ Ziffer 4.
50.000 € jährlich für die Jahre 2018/2019 ff für die Umsetzung von Barrierefreiheit im Stadtraum.

Dem Tiefbauamt steht bereits ein jährliches Budget von 40.000 EUR für Maßnahmen zur Barrierefreiheit zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden in erster Linie punktuell Bordsteinabsenkungen und zusätzliche Querungsstellen hergestellt, oftmals auf Wunsch der Bezirke oder von Bürgern. Grundsätzlich werden bei allen Neubaumaßnahmen im öffentlichen Raum die Belange der Barrierefreiheit berücksichtigt. Darüber hinaus werden mit Mitteln der STEP kontinuierlich zentrale Bereiche fußgängerfreundlich und barrierefrei umgebaut.

Mit zusätzlichen Mitteln könnte die Zahl der punktuellen Maßnahmen erhöht werden, insbesondere der Bordsteinabsenkungen.


Barrierefreier Stadtführer

Zu Antrag SÖS-LINKE-PluS 639/2017 „Barrierefreiheit umsetzen“ Ziffer 5.
„100.000 € jährlich für die Jahre 2018/2019 ff. für einen „Stadtführer für alle“

Zu Antrag FDP 810/2017 „Barrierefreier (Online-) Stadtführer für alle“.
Es werden im Haushalt einmalig in 2018 100.000 € für die Erstellung, sowie ab dem Jahr 2019 eine 0,4 Stelle für die Pflege des „Barrierefreien (Online-) Stadtführers“ eingestellt. Der Stadtführer soll Teil der neuen Internet-Präsenz der Stadt Stuttgart sein.

Mit der GRDrs 634/2013 hat die Sozialverwaltung seinerzeit die Notwendigkeit eines Online-Stadtführers für Menschen mit Behinderung thematisiert und Wege aufgezeigt, wie ein gleichberechtigter und übersichtlicher Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen gewährleistet werden kann.

Die anspruchsvolle Aufgabe, einen aussagefähigen barrierefreien Onlinestadtführer zu erstellen, bedarf der ständigen Kontaktpflege mit externen Organisationen, Firmen und Verbänden um sie für die Teilnahme an der Datenbank zu gewinnen bzw. zur dauerhaften Mitarbeit anzuhalten. Die Koordinationsfunktion soll sinnvollerweise bei Ref. SI / Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung angesiedelt sein. Diese beinhaltet eine übergeordnete Koordinationsfunktion und das Informationsmanagement bei den Trägern. Bei der Abteilung eGovernment werden die Aufgaben für Administration, Moderation, Qualitätssicherung und Fortführung der Editoren und Datenbestände zugeordnet.

Momentan liegt keine ausreichende Datengrundlage zu städtischen Ämtern, Einrichtungen und Eigenbetrieben vor, um damit einen barrierearmen Online-Stadtführer mit Informationen für Menschen mit Behinderung sinnvoll veröffentlichen zu können. Vor der Veröffentlichung sollte die LHS mit gutem Beispiel vorangehen, die eigenen Daten erfassen und deren Aktualisierung auch langfristig gewährleisten. Für die Koordination und Initialbefüllung mit städtischen Daten ist bei Ref. SI / Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung ein Personalaufwand ab Projektbeginn von 0,5 Stellen in EG 9a für 1 Jahr und 0,3 für die Folgejahre erforderlich. Im Anschluss daran ist die Koordination der externen Organisationen, Firmen, Verbänden sowie Qualitätssicherung und Weiterführung über ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis hier weiterhin erforderlich.

Nach Erfassung dieser Daten und anschließender Freigabe für externe Moderatoren kommen bei der Abteilung eGovernment Administrations- und Moderationsaufgaben hinzu, hier ist ein personeller Mehraufwand von mindestens 0,5 Stellen in EG 11 notwendig. Aus Erfahrungswerten beim Sportwegweiser (440 Editoren) und Kinderbetreuung (580 Editoren), gehen wir mittelfristig von ca. 500 zusätzlichen externen Editoren für einen barrierefreien Online-Stadtführer aus, dies entspricht 0,25 StA für die Administration. Für die Moderation, Qualitätssicherung und Fortführung werden aus Erfahrungswerten 0,25 StA veranschlagt. Nur hiermit kann die umfangreiche Datenerfassung so koordiniert werden, dass ein qualitätsgesicherter und georeferenzierter Bestand im barrierearmen Online-Stadtführer gewährleistet ist.

Zur Erstellung eines barrierefreien Onlinestadtführers sind zwei Varianten möglich:

Ob der Online-Stadtführer Teil des neuen Internetauftritts stuttgart.de oder als eigener Auftritt konzipiert wird, kann erst nach der Konzeption entschieden werden. Entscheidend wird dabei sein, welcher " Weg" für die Nutzer des Stadtführers am besten ist.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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373/2017 CDU
517/2017 SPD
637/2017 SÖS-LINKE-PluS
638/2017 SÖS-LINKE-PluS
639/2017 SÖS-LINKE-PluS
810/2017 FDP
819/2017 FDP





Werner Wölfle
Bürgermeister




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