Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 438/2012
Stuttgart,
06/21/2012



Tagespflege - Erhöhung lfd. Geldleistungen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.07.2012
18.07.2012



Beschlußantrag:

Einer Erhöhung der laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege auf der Basis der Empfehlungen des Kommunalverbandes Jugend und Soziales (KVJS) unter Berücksichtigung des Qualifizierungsumfangs von Tagespflegepersonen rückwirkend ab 1.5.2012 wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Gremien des Landkreistages und Städtetages sowie der Landesjugendhilfeausschuss des KVJS haben einer Anpassung der Empfehlungen zu den laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege und einer Umsetzung spätestens zum 01.05.2012 zugestimmt. Auch die Gremien des Gemeindetags haben ein entsprechendes Votum abgegeben.

In den Empfehlungen wird eine Erhöhung des Stundensatzes von 3,90 € auf 5,50 € pro Betreuungsstunde für Kinder unter 3 Jahren sowie auf 4,50 € pro Betreuungsstunde für Kinder über 3 Jahren empfohlen.

In den Haushaltsplanberatungen 2012/2013 hatte der Gemeinderat bereits eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen für Kinder unter 3 Jahren von 3,90 € pro Betreuungsstunde auf 5,30 € (über 70 Std. Qualifizierung der Tagespflegeperson von über 70 Std.) bzw. 4,70 € (bis zu 70 Std. Qualifizierung der Tagespflegeperson) pro Betreuungsstunde sowie für Kinder über 3 Jahren auf 4,30 (über 70 Std. Qualifizierung der Tagespflegeperson von über 70 Std.) bzw. 4 € (bis zu 70 Std. Qualifizierung der Tagespflegeperson) pro Betreuungsstunde beschlossen.


Ausfallzeiten

Ausfallzeiten (z.B. Krankheit oder Urlaub der Tagespflegeperson bzw. des Kindes) sollten laut der Empfehlungen des KVJS nach wie vor bis max. 4 Wochen durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe abgegolten werden. Seit Anfang 2012 werden die Ausfallzeiten nicht mehr spitz abgerechnet und bis zu 4 Wochen erstattet sondern pauschal über einen Aufschlag zum Stundensatz abgegolten.


Vorschlag der Verwaltung zu laufenden Geldleistungen

Die Stundensätze werden wie vom KVJS empfohlen aber unter Berücksichtigung des Qualifizierungsumfangs (UE) der jeweiligen Tagespflegeperson erhöht. Vier Wochen Ausfallzeiten werden pauschal über die Erhöhung des Stundensatzes abgegolten.

Laufende Geldleistung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Stadt/Jugendamt) werden nur gewährt werden, wenn die Tagespflegepersonen keine Zuzahlung von den Eltern verlangen – Ausnahme Essensgeld in der Höhe von 3,25 € pro Tag.

Stundensätze je Betreuungsstunde rückwirkend ab 1.5.2012
Empfehlung
KVJS
pauschaler
Aufschlag
Ausfallzeiten
Summe lfd. Geldleistung
pro Stunde
Kinder unter 3 Jahren/ab 70 UE
5,50 €
0,45 €
5,95 €
Kinder unter 3 Jahren/bis zu 70 UE
4,90 €
0,40 €
5,30 €
Kinder über 3 Jahren/ab 70 UE
4,50 €
0,35 €
4,85 €
Kinder über 3 Jahren/bis zu 70 UE
4,20 €
0,30 €
4,50 €

Die Anpassung der Stundensätze erfolgt bei bereits bewilligten Tagespflegeverhältnissen ab September 2012 (rückwirkend zum 1.5.2012), da zunächst die noch offenen Neuanträge bearbeitet werden müssen.


Kostenbeteiligung der Eltern

In den Haushaltsberatungen wurde beschlossen, das die Eltern mit 25 % je Betreuungsstunden (Berechnungsbasis ist der jeweils niedrigere für unter/über 3 Jahre alte Kinder) an den Kosten beteiligt werden. Derzeit beträgt der Kostenbeitrag pro Betreuungsstunde für Kinder unter 3 Jahren 1,18 €, für Kinder über 3 Jahren 1 €.

Neuer Kostenbeitrag pro Betreuungsstunde
Alter der Kinder
lfd. Geldleistung
pro Stunde
Kostenbeteiligung
25 %
unter 3 Jahren
5,30 €
1,35 €
über 3 Jahren
4,50 €
1,15 €

Aktionsprogramm Kindertagespflege – Förderung von Festanstellungsmodellen -

Seit Anfang Mai liegt ein Bundesprogramm (Laufzeit vom 1.6.2012 bis zum 31.12.2012), zur Förderung der Festanstellung von Tagepflegepersonen vor. Die Verwaltung prüft derzeit die dazu notwendigen Verfahrensschritte in Stuttgart sowie die finanziellen Auswirkungen.


Sachstand Tagespflege (Antrag der CDU-Fraktion 99/2012)

In der Anlage 1 wird über den Sachstand in der Tagespflege zum 31.5.2012 berichtet.


Finanzielle Auswirkungen

Die in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 benötigten Haushaltsmittel hängen davon ab, wie viele Betreuungsstunden aufgrund des Bedarfs der Eltern bewilligt werden. Diese können im Bereich der Tagespflege nur schwer prognostiziert werden. Daher bezieht sich die Kalkulation der Mehrkosten und der Mehreinnahmen durch die Erhöhung des Stundensatzes bzw. der höheren Kostenbeteiligung der Eltern auf dieselben Daten, die auch der Haushaltsvorlage (GRDrs 1330/2011) zugrund lagen. Auf eine anteilige Reduzierung aufgrund der Tatsache, dass die Stundensätze sich ggf. erst ab 1.5.2012 erhöhen wurde aufgrund der Unsicherheit der Daten ebenfalls verzichtet.

Der Finanzierung von max. 4 Wochen Ausfallzeiten wurden bei der Anzahl der Betreuungsstunden, die der Kalkulation der notwendigen Mittel für die Tagespflege zugrunde liegen, berücksichtigt.

Kosten lfd. Geldleistungen
AlterTPK/
Qualifizierungs-
umfang TPP
Prognose Anzahl TPK
(TPK 1.3.2011 plus 10 %)
Anzahl
Betreuungs-stunden
Stunden-
satz
Kosten lfd.
Geld-
leistungen
Kinder unter 3 Jahren
ab 70 UE
264
150.744
5,50
829.092
Kinder unter 3 Jahren
bis zu 70 UE
412
235.252
4,90
1.152.735
Kinder über 3 Jahren
ab 70 UE
42
23.982
4,50
107.919
Kinder über 3 Jahren
bis zu 70 UE
137
78.227
4,20
328.553
Summe
855
488.205
2.418.299
plus Kosten Sozial- und Unfallversicherung
rund 20 %
483.660
Gesamtkosten
2.901.959


Kostenbeteiligung der Eltern
Betreuungs-
stunden
Kostenbeteiligung
Summe
Kostenbeteiligung
385.996
1,35 €
521.094,60 €
102.209
1,15 €
117.540,35 €
Summe
638.634,95 €
minus 20 %
Bonuscard/
Geb. erst.
127.726,99 €
Einnahmen
510.907,96 €


Auswirkungen auf den Haushalt
Kosten
Haushaltsbeschluss
2.790.658 €
Einnahmen
Haushaltsbeschluss
446.147 €
Kosten nach Erhöhung
Stundensatz
2.901.959 €
Einnahmen nach Erhöhung
Kostenbeteiligung
510.908 €
Mehrkosten
111.301 €
Mehreinnahmen
64.761 €
Höherer Zuschussbedarf 46.540 €

Es ist davon auszugehen, dass der höhere Zuschussbedarf aus den für die Finanzierung von Tagespflegeverhältnissen vorgesehenen Mitteln gedeckt werden kann.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

CDU-Fraktion Antrag 99/2012




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Sachstand Tagespflege (Antrag 99/2012 CDU-Fraktion)


Sachstand Tagespflege 2012


Die Tagespflege ist selbstverständlich ein wichtiger Baustein im Stuttgarter Betreuungssystem. Aus diesem Grund wurde auch seitens der Verwaltung zum Haushalt 2012/2013 eine deutliche Erhöhung des Stundensatzes für Tagespflegepersonen und eine erhebliche Kostenreduzierung für die Eltern vorgeschlagen und vom Gemeinderat beschlossen.

Dass diese gravierende Systemumstellung seitens der Verwaltung zunächst mit Mehraufwand und damit einher gehend einer - zeitlich befristeten - etwas längeren Bearbeitungszeit verbunden sein würde, war vorherzusehen.

Nicht vorherzusehen war der - erfreulicherweise – immense Anstieg der Neuanträge, die seit Anfang 2012 im Jugendamt Stuttgart eingegangen sind:

Vom 1.1.2012 bis 30.5.2012 sind beim Jugendamt 467 Neuanträge eingegangen. Damit waren monatlich durchschnittlich 93 Neuanträge zu bearbeiten. Von den 467 Neuanträgen konnten 232 Anträge (49 %) bis zum 31.05.12 bearbeitet werden.

Im Vergleich dazu wurden im gesamten Jahr 2011 236 Neuanträge, pro Monat durchschnittlich 20, und im gesamten Jahr 2010 259 Neuanträge, pro Monat durchschnittlich 21, bearbeitet.

Um diese Anzahl von Neuanträgen in der bislang gewohnten Frist von 3-4 Wochen zu bearbeiten, wäre eine Verdoppelung der für den Bereich der Finanzierung von Tagespflegeverhältnissen vorhandenen Personalressourcen notwendig.

Dazu kommt noch, dass leider aufgrund einer Langzeiterkrankung seit Anfang 2012 dem Sachgebiet statt 300 % nur 200 % Personalressourcen zur Verfügung stehen, wobei die Dauer der Erkrankung nicht absehbar ist. Seit dem 01. Juni 2012 ist diese Stelle mit einer Absolventin der Fachhochschule aus Mitteln der Stellenreserve besetzt. Die Stelle steht der Dienststelle für ein halbes Jahr befristet zur Verfügung.

Darüber hinaus fehlte aufgrund einer schweren Krankheit ab Januar 2012 für 2 ½ Monate auch noch die zuständige Dienststellenleitung.

Zwar erhielten die verbleibenden Sachbearbeiter soweit als irgend möglich Unterstützung durch vorhandenes fachfremdes Personal, das diesen Ausfall aber nur begrenzt kompensieren konnte.


Zu den einzelnen Fragestellungen des Antrags:

Zu 1) und 3)
Von den eingegangen Neuanträgen sind trotz des Personalengpasses derzeit rund 49 % bearbeitet. Außerdem wurden alle schon seit dem Jahr 2011 laufenden Tagespflegeverhältnisse, 141 an der Zahl, auf die neuen Regelungen angepasst und die Geldleistungen regelmäßig ausbezahlt.

Die Prüfkriterien bei Neuanträgen wurden auf das absolute Minimum reduziert. Außerdem wurde das Sachgebiet im Rahmen der Möglichkeiten zeitlich befristet aufgestockt.

Zu 2)
Die anteiligen Sozialversicherungsleistungen werden grundsätzlich halbjährlich abgerechnet und ausbezahlt. Die Auszahlungen für das 1. Halbjahr 2011 sind erfolgt. Von den bisher eingegangenen Anträgen auf Sozialversicherungsleistungen und Unfallversicherung (insgesamt 105 Anträge) sind derzeit 75 % bearbeitet. Bei den restlichen 25 % sind die Unterlagen noch nicht vollständig eingegangen.

Die Auszahlung der Freiwilligkeitsleistungen für das Jahr 2011 ist erfolgt.

Zu 4)
An die Großpflegestellen wurde der in den Haushaltsplanberatungen neu beschlossene freiwillige Zuschuss für Miete und Mietnebenkosten ausbezahlt.

Zu 5)
Hier muss ein Missverständnis vorliegen. Zur Kompensation der verzögerten Auszahlung der Geldleistungen an die Tagespflegepersonen wurden keine Zuzahlungen der Eltern zugelassen.

Allerdings können und konnten die Tagespflegepersonen schon immer im Betreuungsvertrag vereinbaren, dass Betreuungs- und Ausfallzeiten, die vom Jugendamt nicht finanziert werden, von den Eltern privat bezahlt werden.

Ob es sich um einkommensschwache Familien handelt, ist anhand der Antragsstellung nicht mehr zu erkennen, da die Eltern seit 2012 ihr Einkommen nicht mehr offen legen müssen, da die Kostenheranziehung nun einkommensunabhängig ist.

Zu 6)
Das bislang in Stuttgart wie in vielen anderen Kommunen in Baden-Württemberg auch praktizierte Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren entspricht den Empfehlungen des Kommunalverbandes Jugend und Soziales und der darauf basierenden Gemeinderatsentscheidung. Darin wird die Abrechnung der laufenden Geldleistung auf der Basis der "Anzahl der tatsächlichen Betreuungsstunden" empfohlen. Diese Regelung wird der Besonderheit der Tagespflege, flexible jeweils dem Bedarf angepasste Betreuungszeiten, grundsätzlich auch am Besten gerecht.

Aufgrund der derzeitigen Bearbeitungssituation insbesondere bei Neuanträgen haben wir entschieden, in allen bewilligten Tagespflegeverhältnissen ab Mai eine Dauerzahlung an die Tagespflegepersonen in Höhe der max. bewilligten Betreuungszeiten vorzunehmen. Eine Überprüfung des tatsächlichen Betreuungsumfangs werden wir im 1. Quartal 2013 vornehmen und unsere Auszahlungen entsprechend anpassen. Dieses Vorgehen wurde den Betroffenen in einem Schreiben vom 9.5.2012 bereits mitgeteilt.

Da die vom Gesetz geregelte und vom Jugendamt erteilte Erlaubnis zur Tagespflege festlegt, wie viele Kinder gleichzeitig von einer Tagespflegeperson betreut werden dürfen, kann daher seitens des Jugendamtes auf eine monatliche Dokumentation der Betreuungsstunden je Kind auch unabhängig von der Finanzierung nicht verzichtet werden.

Zu 7)
Die Zuzahlung der Eltern für das Mittagessen angelehnt an die Essensgebühr in Kindertageseinrichtungen ist bereits geregelt und die Betroffenen sind darüber informiert.

Zu 8)
Ebenfalls basierend auf den Empfehlungen des Kommunalverbandes Jugend und Soziales und dem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss wurden von jeher nur bis zu 4 Wochen Ausfallzeiten und diese im Wege der Spitzabrechnung finanziert.

Seit Januar 2012 verzichtet die Verwaltung auf eine Spitzabrechnung sondern hat auf der Basis einer maximalen Ausfallzeit von 4 Wochen den Stundensatz von 5,30 auf 5,70 erhöht.

Der Finanzierung von max. 4 Wochen Ausfallzeiten wurden bei der Anzahl der Betreuungsstunden, die der Kalkulation der notwendigen Mittel für die Tagespflege zugrunde liegen, berücksichtigt.


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