Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU/Amt 61
GRDrs 1419/2023
Stuttgart,
11/16/2023



Haushalt 2023/2024

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 23.11.2023



Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

Beantwortung / Stellungnahme

Mit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB können Teile eines Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden.

Die Hürden hierfür sind jedoch entsprechend § 165 Abs. 3 Nr. 1 – 4 BauGB im Sinne eines überwiegenden öffentlichen Interesses an der Durchführung sehr hoch gesetzt (siehe hierzu auch GRDrs 905/2023 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme – Eiermanncampus / Pascalstraße).

Auf Grund vorgenannter Bedingungen ist nicht davon auszugehen, dass das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme regelmäßig angewandt wird bzw. hierfür dauerhaft Budget für die dafür erforderlichen vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB bereitgestellt werden muss.


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

4209/2023 Die FrAKTION Linke SÖS Piraten Tierschutz




Peter Pätzold
Bürgermeister




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