Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz:
SWU/Amt 61
GRDrs
1419/2023
Stuttgart,
11/16/2023
Haushalt
2023/2024
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
23.11.2023
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Beantwortung / Stellungnahme
Mit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB können Teile eines Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden.
Die Hürden hierfür sind jedoch entsprechend § 165 Abs. 3 Nr. 1 – 4 BauGB im Sinne eines überwiegenden öffentlichen Interesses an der Durchführung sehr hoch gesetzt (siehe hierzu auch GRDrs 905/2023 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme – Eiermanncampus / Pascalstraße).
Auf Grund vorgenannter Bedingungen ist nicht davon auszugehen, dass das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme regelmäßig angewandt wird bzw. hierfür dauerhaft Budget für die dafür erforderlichen vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB bereitgestellt werden muss.
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
4209/2023 Die FrAKTION Linke SÖS Piraten Tierschutz
Peter Pätzold
Bürgermeister
<Anlagen>