Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0330-06
GRDrs 534/2012
Stuttgart,
07/13/2012



Nachrücken von Frau Mezger (CDU) und Frau Bodenhöfer-Frey (FW) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
25.07.2012
25.07.2012



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Frau Mezger und Frau Bodenhöfer-Frey in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.


Begründung:


Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 7. Juni 2009 ist Frau Mezger nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der CDU und rückt daher für die aus dem Gemeinderat ausscheidende Stadträtin Ursula Pfau gemäß § 31 Abs. 2 GemO in den Gemeinderat nach. Frau Bodenhöfer-Frey ist nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Freien Wähler und rückt daher für den aus dem Gemeinderat ausscheidenden Stadtrat Stefan Palmer gemäß § 31 Abs. 2 GemO in den Gemeinderat nach.

Frau Mezger und Frau Bodenhöfer-Frey haben erklärt, dass sie die Wahl in den Gemeinderat annehmen, die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllen und bei ihnen keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 bis 4 GemO vorliegen.

Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Frau Mezger und Frau Bodenhöfer-Frey keine Hinderungsgründe vorliegen.

Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

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