Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 0504-02
GRDrs 10/2023
Stuttgart,
02/22/2023



Vorübergehende Weiteranwendung des Tarifvertrages zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
01.03.2023
02.03.2023



Beschlußantrag:

1. Die LHS wendet die Regelungen aus dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ vom 27.02.2010 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 7 vom 25.10.2020) auch nach dessen Außerkrafttreten zum 01.01.2023 bis auf Weiteres entsprechend an. Dies gilt jedoch längstens bis zu einer Entscheidung durch die Tarifvertragsparteien über künftige Altersteilzeitregelungen, die im Rahmen der Tarifverhandlungen 2023 getroffen wird.

2. Die Verwaltung wird zur Vermeidung von Wartelisten beim Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen bis zum 31.12.2024 ermächtigt, die ursprünglich tariflich festgelegte Quote von 2,5% zum Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen auf maximal 5% anzuheben. Die 5%-Quote soll für die LHS auch für den Fall gelten, dass die Tarifvertragsparteien sich auf eine niedrigere Quote zum Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen einigen.

3. Über eine mögliche Verlängerung der Quotenerhöhung über 2024 hinaus wird unter den Gesichtspunkten tariflicher Weiterentwicklungen, der Finanzierbarkeit sowie in Abwägung personalwirtschaftlicher Vor- und Nachteile entschieden.

4. Die hierdurch entstehenden höheren Personalaufwendungen werden innerhalb der betroffenen Teilhaushalte verbucht.


Begründung:


Beschäftigte im öffentlichen Dienst hatten bisher ab dem 60. Lebensjahr bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen tarifvertraglichen Anspruch auf Altersteilzeit. Dies ermöglichte einen gleitenden Übergang in den Ruhestand.

Der Anspruch auf Altersteilzeit für die Beschäftigten der LHS ergab sich aus dem entsprechenden Tarifvertrag hierfür (TV FlexAZ). Allerdings ist der TV FlexAZ zum 01.01.2023 außer Kraft getreten.

Die Mitarbeitenden der LHS wurden daher bereits am 06.10.2022 darüber informiert, dass Altersteilzeitvereinbarungen bis auf Weiteres nur bis einschließlich 31.12.2022 abgeschlossen werden können. Nun wollen die Tarifvertragsparteien erst im Rahmen der kommenden Tarifverhandlungen, d.h. voraussichtlich im Sommer 2023, über eine Verlängerung dieses Tarifvertrags entscheiden. Somit könnten bei der LHS frühestens nach dieser Entscheidung wieder Altersteilzeitvereinbarungen abgeschlossen werden.

Solange möchte die LHS nicht warten. Vielmehr sollen die tarifbeschäftigten Mitarbeitenden weiterhin die Möglichkeit der Altersteilzeit in Anspruch nehmen können. Hierfür bedarf es einer Entscheidung des Gemeinderates, dass die LHS die Regelungen des genannten TV FlexAZ für den Zeitraum, in dem dieser außer Kraft gesetzt ist, weiterhin anwendet.

Außerdem soll die bisher tariflich festgelegte Quote zum Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen weiterhin von 2,5% auf maximal 5 % angehoben werden. Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 wurde dies bereits 2021 durch den Gemeinderat beschlossen (GRDrs 816/2021). Diese Entscheidung galt allerdings nur unter der Maßgabe, dass der TV FlexAZ weiter Anwendung findet. Die Erhöhung der Quote auf maximal 5% soll bei der LHS weiterhin bis zum 31.12.2024 und unabhängig davon gelten, auf welche Regelung sich die Tarifvertragsparteien im Rahmen der Tarifrunde 2023 einigen und ob diese ggf. eine niedrigere Quote festlegen.

Finanzielle Auswirkungen

Mehrkosten bei einem Beschäftigten in Altersteilzeit entstehen durch den monatlich gezahlten Aufstockungsbetrag in Höhe von 20 % sowie den insgesamt höheren Beiträgen zur Rentenversicherung und zur ZVK. Beim durchschnittlichen Altersteilzeitfall (vom Bruttolohn her zwischen EG 8 und EG 9a einzuordnen), entstehen hierdurch Mehrkosten von ca. 730 € pro Monat. Auf die von den Beschäftigten gewählte, durchschnittlich Altersteilzeit-Laufzeit von drei Jahren gerechnet bedeutet das, dass pro ATZ-Fall insgesamt Mehrkosten in Höhe von ca. 26.300 € anfallen.

Dem gegenüber stehen verminderte Personalkosten, wenn auf die Stelle des Mitarbeiters vorzeitig eine neue Kraft eingestellt wird und nicht erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze und dem damit verbundenen Eintritt in die Rente.
Neue Mitarbeiter werden typischer Weise in einer niedrigeren Entgeltstufe eingestellt. Somit ergeben sich für den Arbeitgeber auch gewisse Einsparungen.

Unter der Annahme, dass Beschäftigte in Altersteilzeit in der Regel in Stufe 6 beschäftigt sind, Neueinstellungen hingegen deutlich niedriger erfolgen (gerechnet wurde mit Stufe 3), verringert sich der Mehraufwand unter diesen Voraussetzungen auf nur noch ca. 13.400 € pro Altersteilzeitfall. Verteilt auf die Laufzeit von drei Jahren entspräche dies 4.470 € pro Jahr.

Für das Jahr 2023 haben 188 Mitarbeitende grundsätzliches Interesse an einer Altersteilzeit bekundet, die im Übergangszeit dem Alter nach anspruchsberechtigt wären.

In den letzten zwei Jahren haben im Schnitt 45% der Interessenten letztlich eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen.

Somit wäre davon auszugehen, dass bis Sommer 2023 85 Personen gerne eine Altersteilzeitvereinbarung schließen würden.

Wenn pro ATZ-Fall 4.470 € Mehrkosten pro Jahr entstehen, wären das bei 85 Fällen insgesamt rund 379.950 € Mehrkosten pro Jahr.

Da eine Altersteilzeitvereinbarung im Durchschnitt etwa drei Jahre andauert, muss in Folge der Anhebung der ursprünglich tariflich festgelegten Quote von 2,5% auf maximal 5% mit jährlichen Mehrbelastungen des städtischen Haushalts von bis zu rd. 1.200.000 € gerechnet werden (vgl. GRDrs 816/2021).

Diese Mehraufwendungen werden aus dem Gesamtpersonalkostenbudget gedeckt. Die Anhebung der tariflichen Quote steht daher unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Dabei wird vom Haupt- und Personalamt regelmäßig geprüft und sichergestellt, dass der Abschluss von zusätzlichen Vereinbarungen nur dann erfolgt, wenn und solange das Gesamtpersonalkostenbudget nicht überschritten wird.


Beteiligte Stellen

WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

keine

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