Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9020-00
GRDrs 439/2010
Stuttgart,
07/02/2010


Zwischenbericht zur Finanzlage 2010



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
14.07.2010
15.07.2010

Bericht:


Der Gemeinderat wird zur Jahresmitte wie üblich über die Entwicklung der Finanzlage im laufenden Jahr informiert. Der Rückblick auf das vergangene Jahr ist Gegenstand einer gesonderten Vorlage zum Abschluss der Jahresrechnung 2009 (GRDrs 438/2010), weshalb in diesem Bericht auf den Jahresabschluss 2009 nicht eingegangen wird.


1 Verwaltungshaushalt
Aus heutiger Sicht ist bei den wesentlichen Ertrags-/Aufwandsarten von folgenden Entwicklungen im Haushaltsjahr 2010 auszugehen:


1.1 Gewerbesteuer
Der Planansatz 2010 bei der Gewerbesteuer beträgt 400 Mio. EUR. Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass das Ergebnis 2010 in dieser Größenordnung gehalten wird.


1.2 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer / Umsatzsteuer / Finanzausgleich
Aus der Mai-Steuerschätzung 2010 ergeben sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Planansatz 216,2 Mio. EUR), beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Planansatz 56 Mio. EUR) und bei den FAG-Zuweisungen (Planansatz 253,5 Mio. EUR) keine weiteren Änderungen. Die Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes wurden bereits bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.


1.3 Zuweisung Grunderwerbsteuer Verbesserung 2,5 Mio. EUR
Aufgrund des Abbaus eines Bearbeitungsrückstands beim Finanzamt aus dem Jahr 2009 ergeben sich für das Haushaltsjahr 2010 (Planansatz 35 Mio. EUR) Verbesserungen von ca. 2,5 Mio. EUR.


1.4 Soziale Leistungen

Soziale Leistungen SGB II Verbesserung 2 Mio. EUR

Bei den SGB II-Leistungen wird eine Unterschreitung der Planansätze (127,6 Mio. EUR) erwartet. In Anbetracht der gegenüber der Planung verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (u.a. Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt) wird die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach jetziger Einschätzung bei etwa 23.700 liegen. Bei der Aufstellung des Doppelhaushalts wurde aufgrund der damaligen Zahlen noch von 24.900 Bedarfsgemeinschaften ausgegangen. Die kommunalen Leistungen, d.h. die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II sowie die einmaligen Leistungen nach § 23 Abs. 3 SGB II und die sozialintegrativen Leistungen nach 16a SGB II werden entsprechend niedriger ausfallen. Das bedeutet gleichzeitig auch, dass sich aufgrund der niedrigeren Ausgaben auch die Einnahmen aus der Leistungsbeteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (§ 46 V SGB II) verringern werden. Die Verwaltung geht im Bereich SGB II insgesamt von einer Verbesserung von 4 Mio. EUR aus.

Gegenüber der im letzten Jahr im Rahmen der Wohngeldentlastung des Landes erhaltenen Abschlagszahlung, wird die endgültige Wohngeldentlastung vom Wirtschaftsministerium voraussichtlich jedoch niedriger festgesetzt. Unter Anrechnung der Rückzahlung der zuviel erhaltenen Abschläge sowie der aktuellen Abschlagszahlung für 2010 geht die Verwaltung davon aus, dass die Einnahmen aus der Wohngeldentlastung des Landes um 2 Mio. EUR geringer ausfallen werden.

Soziale Leistungen SGB XII Verbesserung 3 Mio. EUR

Im Bereich der Sozialleistungen nach dem SGB XII (Planansätze 212,6 Mio. EUR) ist eine Verbesserung von rd. 3 Mio. EUR zu erwarten. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass infolge der Wohngeldnovelle die Fallzahlen im Bereich HLU und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung weniger stark steigen, als zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung prognostiziert.

Jugendhilfeleistungen Verschlechterung bis zu 5 Mio. EUR

Bei den Jugendhilfeleistungen (Summe Planansätze 58,9 Mio. EUR) muss nach aktueller Einschätzung im stationären Bereich, der rd. 80% der gesamten HzE-Kosten ausmacht, mit höheren Ausgaben gerechnet werden. Ursächlich sind die in vielen Fällen noch ausstehenden Neuverhandlungen der Entgeltvereinbarungen. Diese wurden mehrheitlich zuletzt im Jahr 2003 neu verhandelt. Bei den bislang vorliegenden neuen Entgeltvereinbarungen liegen die Steigerungen zwischen 15% und 20%. Die Verwaltung geht deshalb von einer Verschlechterung von 5 Mio. EUR aus.

Zusammenfassung Soziale Leistungen

Bei den sozialen Leistungen kann insgesamt davon ausgegangen werden, dass die Ansätze auskömmlich sein werden.


1.5 Personalaufwand

Im Personalbereich (Summe Planansätze 471,5 Mio. EUR) ist aufgrund des TVöD-Tarifabschlusses und der Erhöhung der KVBW-Versorgungsumlage mit Mehraufwendungen von 6 Mio. EUR zu rechnen, die aus der Deckungsreserve aufgefangen werden.


1.6 Umsetzung Haushaltssicherungskonzept 2009 (Verschlechterung 2,7 Mio. EUR)

Auf die GRDrs 281/2010 (Stand Umsetzung HSK 2009 sowie Konkretisierung der Maßnahmen zur Globalen Minderausgabe) wird hingewiesen. Danach ergibt sich im Zuge der Umsetzung des HSK 2009 sowie der Konkretisierung von Maßnahmen zur Abdeckung der Globalen Minderausgabe für 2010 ein zu deckender Fehlbetrag von 2,7 Mio. EUR.


1.7 Zinsen für Termingeldanlagen Verschlechterung 5 Mio. EUR

Bei den Zinserträgen aus Termingeldern ist wegen der verschlechterten Liquidität und des drastischen Zinsrückgangs mit einer Wenigereinnahme von rund 5 Mio. EUR (Planansatz 7 Mio. EUR) zu rechnen.


1. 8 Zinsen für Kreditmarktdarlehen Verbesserung 5 Mio. EUR

Der Planansatz 2010 von 16,0 Mio. EUR wird voraussichtlich um rd. 5 Mio. EUR unterschritten werden, da für etwaige Neuaufnahmen in 2010 in diesem Jahr kein Zinsaufwand anfallen wird. Es wird davon ausgegangen, dass sich mit der zeitlichen Verschiebung des Kreditbedarfs auch im Jahr 2011 entsprechende Verbesserungen ergeben werden.


2 Investitionen

Bei den laufenden Maßnahmen 2010 zeichnen sich bisher keine wesentlichen Planabweichungen ab.


3 Kredite

In diesem Jahr wurden noch keine äußeren Kredite aufgenommen. Außerordentliche Tilgungen, Umschuldungen und Zinsanpassungen wurden im Berichtszeitraum nicht durchgeführt.


4 Deckungsreserve

Von der im Haushaltsplan veranschlagten Deckungsreserve (18,6 Mio. EUR) wurden insbesondere zur Finanzierung des gestiegenen Personalaufwands (vgl. 1.5) 6,4 Mio. EUR in Anspruch genommen.

Bei der Verwendung der Deckungsreserve muss berücksichtigt werden, dass der Mittelbedarf der Ämter in der Regel erst zum Jahresende nach Ausschöpfung der jeweiligen Ämterbudgets entsteht. Durch die weiteren Kürzungen im Bereich der Sachausgaben wird die Einhaltung der Budgets für die Fachämter zunehmend schwieriger. Bereits in der Vergangenheit mussten deshalb zur Leistung der zwangsläufigen Ausgaben insbesondere im Bereich des Schulverwaltungsamts, der Branddirektion, des Jugendamts und des Garten- Friedhofs- und Forstamts immer wieder zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Derzeit sind daher keine freien Mittel im Bereich der Deckungsreserve absehbar.


5 Kassenlage

Die Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse war auch ohne die Aufnahme von Kassenkrediten gewährleistet. Die Liquidität hat sich zwar im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert, es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die eingeplanten Kreditaufnahmen zeitlich verschieben werden.


6 Zusammenfassung Gesamtverbesserung 2,5 Mio. EUR (ohne Fehlbetrag HSK 2009)

Aufgrund der dargestellten Änderungen ergeben sich im Ergebnishaushalt geringfügige Verbesserungen in der Größenordnung von rund 2,5 Mio. EUR. Aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei den Kreditaufnahmen werden im Jahr 2011 Verbesserungen in ähnlicher Höhe erwartet. Diese Verbesserungen werden zum Ausgleich der Fehlbeträge bei der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts sowie bei den Maßnahmen der Globalen Minderausgaben in Höhe von voraussichtlich 2,7 Mio. EUR im Jahr 2010 und in Höhe von 3,2 Mio. EUR im Jahr 2011 eingesetzt (vgl. GRDrs 281/2010).

Die Verwaltung hat die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Stadthaushalt bereits bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2010/2011 berücksichtigt. Einbezogen wurden im Rahmen der Beratungen auch die Belastungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Wenngleich nach Bewertung der wesentlichen Einnahmen- und Ausgabepositionen derzeit von einem insgesamt planmäßigen Vollzug des Stadthaushalts 2010 ausgegangen werden kann, muss auf die gleichwohl bestehende, erhebliche Unterdeckung im Stadthaushalt hingewiesen werden (in 2010 auf 125,7 Mio. EUR und in 2011 auf 105,4 Mio. EUR) und ebenso darauf, dass die Voraussetzungen zur Genehmigung des Doppelhaushalts 2010/2011 nur knapp und wiederum nur unter Einbeziehung von sog. Ersatzdeckungsmittel (Veräußerung von Anlagevermögen, Beiträge und Darlehensrückflüsse) sowie der Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzepts mit einem Volumen von 59,1 Mio. EUR (2010) bzw. 71 Mio. EUR (2011) erreicht werden konnten.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in seinem Genehmigungserlass zum Doppelhaushalt dargelegt, dass der von der Stadt eingeschlagene Sparkurs alternativlos ist und es zur Erhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit dringend erforderlich ist, die Finanzpolitik mit strikter Ausgabendisziplin, Aufgabenkritik, Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen in allen Verwaltungsbereichen intensiv fortzuführen.

Die vollständige Umsetzung des Haushaltsicherungskonzepts 2009 ist daher zwingend notwendig. Ebenso die weiteren Maßnahmen zur Konkretisierung der Globalen Minderausgabe und zur Deckung der Fehlbeträge des Haushaltssicherungskonzepts 2009.

Beteiligte Stellen








Michael Föll
Erster Bürgermeister




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