Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9318
GRDrs 641/2013
Stuttgart,
07/02/2013



Aufstellung des vorläufigen Jahresabschlusses 2012



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.07.2013
18.07.2013



Beschlußantrag:

Der Aufstellung des vorläufigen Jahresabschlusses 2012, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den Beschlussanträgen Nr. 1-3, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2012

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 306,1 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge 2.675.486.503,98EUR
Ordentliche Aufwendungen-2.305.002.610,40EUR
Ordentliches Ergebnis 370.483.893,58EUR
Außerordentliche Erträge 55.897.448,76EUR
Außerordentliche Aufwendungen -120.293.334,67EUR
Sonderergebnis -64.395.885,91EUR
Jahresüberschuss 306.088.007,67EUR
Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses bzw. der Fehlbetrag beim Sonderergebnis wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:

1.2.1 Zuführung zur Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses
1.2.2 Entnahme aus der Rücklage für Überschüsse des Sonderergebnisses
1.2.3 Zuführungen zu zweckgebundenen Rücklagen (Sonderrücklagen)

2. Vermögensrechnung (Bilanz) / Veränderungen bei den passiven Bilanzpositionen „Zweckgebundene Rücklagen“ und „Rückstellungen“

Die passive Bilanzposition 1.2.3 „Zweckgebundene Rücklagen“ verändert sich zum Jahresabschluss 2012 wie folgt:

1.2.3 zweckgebundene
Rücklagen:
Stand 01.01.2012
EUR
Stand 31.12.2012
EUR
Veränderung (+/-)
EUR
Rücklage Parkmöglichkeiten
380.478,44
0,00
-380.478,44
Projektmittelfonds PRIMA
10.225.837,62
10.225.837,62
0,00
Rücklage Stuttgart 21
300.966.437,64
297.021.437,64
-3.945.000,00
Rücklage Wohnungsbauförd.
21.278.147,98
20.310.895,99
-967.251,99
Kapitalerhaltung Stiftungen
7.614.236,33
7.992.306,65
378.070,32
Weitere Rücklagen Stiftungen
3.094.412,79
3.915.333,42
820.920,63
Rücklage Fondsvermögen
5.239.113,27
6.183.263,89
944.150,62
Gesamt
348.798.664,07
345.649.075,21
-3.149.588,86

Die passive Bilanzposition 3. „Rückstellungen“ verändert sich zum Jahresabschluss 2012 wie folgt:

Pos.
    3. Rückstellungen:
Stand 01.01.2012
EUR
Stand 31.12.2012
EUR
Veränderung (+/-)
EUR
3.1Altersteilzeit
9.322.305,02
4.543.712,26
-4.778.592,76
3.2Unterhaltsvorschuss
2.500.000,00
2.100.000,00
-400.000,00
3.3Stilllegung / Nachsorge Abfalldeponien
19.558.685,19
3.400.000,00
-16.158.685,19
3.4Altlastensanierungsrückstellung
52.716.179,80
56.525.046,35
3.808.866,55
3.5Drohende Verpfl. aus anh. Gerichtsverf. u. Bürgschaften
1.301.128,49
3.809.239,95
2.508.111,46
3.6Sonstige davon:
237.160.884,17
228.846.912,89
-8.313.971,28
davonRückstellung für unterlassene Instandhaltung
56.197.575,60
61.102.209,15
4.904.633,55
davonEntsorgungsmehrkosten Grundstücksveräußerungen
0,00
1.140.000,00
1.140.000,00
davonFinanzausgleich
100.100.000,00
126.500.000,00
26.400.000,00
davonZusatzversorgung u.a.
41.663.717,00
36.265.469,68
-5.398.247,32
davonAusstehende Rechnungen
678.863,54
3.097.326,48
2.418.462,94
davonSteuernachzahlungen
443.507,58
443.507,58
0,00
davonEigenversicherung
49.900,00
298.400,00
248.500,00
davonRückst. eingeg.Verpfl. Erg.HH
38.027.320,45
0,00
-38.027.320,45
3.1-3.6Gesamt
322.559.182,67
299.224.911,45
-23.334.271,22



3. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2012)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2012 in die Ämterbudgets 2013 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 55.175.502,69 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2012 in die
Ämterbudgets 2013 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 302.361.025,03 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.



Begründung:


Zur Aufstellung des vorläufigen Jahresabschlusses wird dem Gemeinderat die Gesamt-Ergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Vermögensrechnung (Bilanz) und die Gesamt-Finanzrechnung vorgelegt. Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten. Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2012 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des RPA zur Verfügung gestellt.


1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2012

Bei der Planung des Doppelhaushalts 2012/2013 ging man für das Haushaltsjahr 2012 von einem negativen Gesamtergebnis (Fehlbetrag) in Höhe von -8,4 Mio. EUR aus.

Die Ergebnisrechnung schließt nun mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
306,1 Mio. EUR (VJ 242,5 Mio. EUR) ab (vgl. Anlage 1).

Der Anteil des ordentlichen Ergebnisses beträgt 370,5 Mio. EUR (VJ 181,2 Mio. EUR); das Sonderergebnis weist einen Fehlbetrag in Höhe von -64,4 Mio. EUR
(VJ 61,3 Mio. EUR -Überschuss-) aus. Damit liegt das Gesamtergebnis um
314,5 Mio. EUR über den Erwartungen (Haushaltsplan -8,4 Mio. EUR Jahresfehlbetrag).

Bei den ordentlichen Erträgen gab es im Saldo 358,0 Mio. EUR Mehrerträge.

Wesentliche Mehr- (+) / Mindererträge (-) wurden u.a. bei folgenden Ertragsarten erzielt:

Steuern und ähnliche Abgaben in Höhe von 160,4 Mio. EUR
(darunter Grundsteuer B +6,7 Mio. EUR, Gewerbesteuer
+118,2 Mio. EUR, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer +33,5 Mio. EUR)

Laufende Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen in Höhe von 114,3 Mio. EUR
(darunter Schlüsselzuweisungen vom Land +100,2 Mio. EUR, Zuweisungen,
Zuschüsse für laufende Zwecke +13,5 Mio. EUR, Zuweisung Grunderwerbsteuer
+10,6 Mio. EUR, Leistungsbeteiligung Grundsicherung Arbeitssuchende
-15,0 Mio. EUR).

Sonstige Transfererträge in Höhe von 22,6 Mio. EUR
(darunter Ersätze von sozialen Leistungen +22,6 Mio. EUR)

Gebühren und ähnliche Abgaben in Höhe von 3,7 Mio. EUR
(darunter Verwaltungsgebühren +3,1 Mio. EUR, +1,0 Mio. EUR Stellplatzablösebeträge, -0,5 Mio. EUR Benutzungsgebühren)

Privatrechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 7,5 Mio. EUR
(darunter Mieten, Pachten in Höhe von +4,2 Mio. EUR, Ersätze Sachkosten
+3,0 Mio. EUR)

Kostenerstattungen, Kostenumlagen in Höhe von 15,5 Mio. EUR
(darunter Erstattungen vom Land +3,8 Mio. EUR, von Gemeinden/ZV +6,1 Mio. EUR, +1,8 von der gesetzlichen Sozialversicherung, +1,7 Mio. EUR von Eigenbetrieben / Eigengesellschaften, +2,3 Mio. EUR vom übrigen Bereich)

Sonstige ordentliche Erträge in Höhe von 91,9 Mio. EUR
(darunter Erträge aus der Auflösung der Rückstellung für eingegangene konsumtive Verpflichtungen in Höhe von +38,0 Mio. EUR, die Inanspruchnahme der FAG-Rückstellung in Höhe von +35,1 Mio. EUR, Erstattungszinsen aus Gewerbesteuernachzahlungen in Höhe von +19,3 Mio. EUR, Konzessionsabgaben in Höhe von
+1,7 Mio. EUR)

Finanzerträge in Höhe von -56,6 Mio. EUR (Mindererträge)
Bei den Finanzerträgen gab es im Saldo 56,6 Mio. EUR Mindererträge (darunter Gewinnausschüttungen, Dividenden in Höhe von -56,5 Mio. EUR (LBBW) sowie Zinserträge -0,2 Mio. EUR).


Bei den ordentlichen Aufwendungen gab es im Saldo 21,0 Mio. EUR Minderaufwendungen (+).

Wesentliche Mehr- (-) / Minderaufwendungen (+) wurden u.a. bei folgenden Aufwandsarten erzielt:

Personal- / Versorgungsaufwendungen in Höhe von 15,9 Mio. EUR
(darunter Inanspruchnahme Rückstellungen Altersteilzeit +4,8 Mio. EUR und ZVO
+5,4 Mio. EUR, Beiträge Versorgungskasse +2,1 Mio. EUR und Dienstaufwendungen für Beamte +1,0 Mio. EUR)

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 42,0 Mio. EUR
(darunter +32,1 Mio. EUR Unterhaltung Grundstücke / baulichen Anlagen / unbewegliches Vermögen, +0,5 Mio. EUR Mieten/Pachten, +1,0 Mio. EUR Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen, +8,5 sonst. Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen (u.a. Kita-Betriebskostenpauschale))

Transferaufwendungen in Höhe von -56,1 Mio. EUR (Mehraufwand)
(darunter -61,5 Mio. EUR Zuführung zur FAG-Rückstellung, -20,1 Mio. EUR höhere Gewerbesteuerumlage sowie Minderaufwendungen +17,6 Mio. EUR bei sozialen Leistungen an natürliche Personen, +6,2 Mio. EUR Zinszuschüsse / Schuldendiensthilfen an Eigenbetriebe)

Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 8,6 Mio. EUR
(darunter Deckungsreserve für Personal- und Sachaufwand +21,0 Mio. EUR,
+2,5 Mio. EUR für die Erstattung von Aufwendungen Dritter sowie -3,9 Mio. EUR
Mehraufwendungen bei der aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligung, -7,2 Mio. EUR Erstattungszinsen Gewerbesteuer, -1,6 Mio. EUR Geschäftsaufwendungen,
-0,9 Mio. EUR Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten)

Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 22,0 Mio. EUR
(darunter Zinsaufwendungen +5,9 Mio. EUR, geplante Rücklagenveränderungen in Höhe von +8,2 Mio. EUR –die nur noch im Rahmen der Ergebnisverwendung abgebildet werden- sowie hier geplante Erstattungszinsen Gewerbesteuer in Höhe von
+8,0 Mio. EUR, die nun aber durch eine Kontenrahmenänderung in der Kontengruppe „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ bewirtschaftet werden (hier sind 7,2 Mio. EUR abgeflossen))

Planmäßige Abschreibungen in Höhe von -11,5 Mio. EUR (Mehraufwand)
(-5,6 Mio. EUR Abschreibungen Gebäude / Infrastrukturvermögen, -7,5 Mio. EUR Niederschlagungen)

Das ordentliche Ergebnis beträgt somit 370,5 Mio. EUR (VJ 181,2 Mio. EUR) und liegt damit 378,9 Mio. EUR über den Erwartungen der Haushaltsplanung 2012.


Das Sonderergebnis beträgt -64,4 Mio. EUR (Fehlbetrag).
Der Saldo in Höhe von -64,4 Mio. EUR ergibt sich aus außerordentlichen Erträgen in Höhe von +55,9 Mio. EUR (darunter +35,5 Mio. EUR Erträge über Buchwert aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden) sowie außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von -120,3 Mio. EUR (darunter -6,2 Mio. EUR Aufwendungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden sowie -87,3 Mio. EUR außerplanmäßige Abschreibungen „Dauerverlustbeteiligungen“).
Die außerplanmäßigen Abschreibungen für die „Dauerverlustbeteiligungen“ in Höhe von 87,3 Mio. EUR (davon Projektgesellschaft Neue Messe 25,4 Mio. EUR, Objektgesellschaft Schleyerhalle und Neue Arena 5,7 Mio. EUR, Eigenbetriebe Klinikum
29,9 Mio. EUR und Bäderbetriebe Stuttgart 26,3 Mio. EUR) sind Auswirkung der von der Rechtsaufsicht geforderten Neubewertung dieser „Dauerverlustbeteiligungen“.


Wesentliche Kennzahlen zur Ertragslage stellen sich wie folgt dar:

Die Netto-Steuerquote (Steuererträge abzgl. Gewerbesteuerumlage / ordentliche Erträge) beträgt 39,17% (VJ 41,64%).
Der Gewerbesteueranteil (Gewerbesteuerquote) an den ordentlichen Erträgen (Gewerbesteuer abzgl. Gewerbesteuerumlage / ordentliche Erträge) beträgt 19,91%
(VJ 21,29%).
Die Steuerquote (direkte Steuern wie Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs-, Hunde-, Zweitwohnungssteuer / ordentliche Erträge) beträgt 30,21% (VJ 33,60%).
Der FAG-Anteil (FAG-Quote) an den ordentlichen Erträgen (FAG-Anteil abzgl. FAG-Umlage / ordentliche Erträge) beträgt 15,65% (VJ 9,61%).

Mit den ordentlichen Erträgen in Höhe von 2.675,4 Mio. EUR konnten die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 2.305,0 Mio. EUR gedeckt werden. Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) beträgt 116,07% (VJ 108,38%).

Die Personalaufwandsquote (Personal- und Versorgungsaufwand / ordentliche Aufwendungen) beträgt 22,16% (VJ 22,49%).

Der Anteil der Sozialaufwendungen (Sozialaufwandsquote) an den ordentlichen Aufwendungen beträgt 13,74% (VJ 14,82%).

Der Jahresabschluss 2012 kann, unter Berücksichtigung der schwierigen Ausgangslage, daher als zufriedenstellend bewertet werden.

Neben der Entlastungswirkung des Haushaltskonsolidierungsprogramms 2009 in Höhe von rd. 70,0 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2012 haben dazu insbesondere die Mehrerträge bei den Steuern und den laufenden Zuwendungen (u.a. Schlüsselzuweisungen), sowie der verzögerte Mittelabfluss (konsumtive Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 55,2 Mio. EUR) beigetragen.



Verwendung Jahresüberschuss 2012 (Ergebnisverwendung)

Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 370.483.893,58 EUR bzw. der Fehlbetrag beim Sonderergebnis in Höhe von -64.395.885,91 EUR ist unter Berücksichtigung der Veränderungen bei den Sonderrücklagen der Rücklage des ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnisses wie folgt zuzuführen bzw. zu entnehmen:

Zuführung Sonderrücklagen:
- 2.950.199,64 EUR
davon Rücklage Parkmöglichkeiten
- 1.086.811,60 EUR
davon Rücklage Stiftungen/Fonds
- 1.863.388,04 EUR
Entnahme Sonderrücklagen:
5.408.180,67 EUR
davon Rücklage Parkmöglichkeiten (konsumtiver Anteil)
270.229,77 EUR
davon Rücklage Wohnungsbauförderung
967.251,99 EUR
davon Rücklage Stuttgart 21
3.945.000,00 EUR
davon Rücklagen Stiftungen/Fonds
225.698,91 EUR
Summe Änderung Sonderrücklagen
2.457.981,03 EUR
davon im ordentlichen Ergebnis
2.150.786,32 EUR
davon im außerordentlichen Ergebnis
307.194,71 EUR
Summe Zuführung Rücklage ord. Ergebnis*
- 372.634.679,90 EUR
Summe Entnahme Rücklage a.o. Ergebnis*
64.088.691,20 EUR
Summe Ergebnisverwendung
- 306.088.007,67 EUR


*Die Summe der Zuführung bzw. Entnahme zur Rücklage des ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnisses weicht vom ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnis lt. Gesamtergebnisrechnung (vgl. Anlage 1) ab.
Die Abweichung resultiert durch die bei der Ergebnisverwendung vorrangig zu berücksichtigenden Zuführungen / Entnahmen zu den Sonderrücklagen (vgl. Darstellung oben).
2. Vermögensrechnung (Bilanz)

Nach der vorläufigen Schlussbilanz beträgt die Bilanzsumme 8,5 Mrd. EUR
(Vorjahr 8,0 Mrd. EUR). Das Basiskapital erhöhte sich um 0,2 Mrd. EUR auf
6,0 Mrd. EUR. Die Kapitalquote liegt bei 81,7 % (Vorjahr 79,8%), unter Einbeziehung der Sonderposten bei 93,6% (Vorjahr 92,4 %).

Nach § 23 GemHVO wurden folgende zweckgebundene Rücklagen gebildet:
(vgl. Anlage 2 –passive Bilanzposition 1.2.3)


2.1 Rücklage für Parkmöglichkeiten
Die 2012 eingegangenen Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen nach der LBO von 983.108,60 EUR sind entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 8. Dezember 1966 der Rücklage für Parkmöglichkeiten zuzuführen. Ebenfalls zuzuführen sind die anteiligen Erlöse von 103.703,00 EUR aus den Parkscheinautomaten des Parkraummanagements West (vgl. GRDrs 257/2009).

Im Haushaltsjahr 2012 waren Maßnahmen für öffentliche Parkierungseinrichtungen von insgesamt 2,93 Mio. EUR aus der Rücklage zu decken. Insgesamt konnten zur
Deckung der Einrichtungen (u.a. Tiefgarage Rossbollengässle 0,66 Mio. EUR, Parkraummanagement West 0,2 Mio. EUR, Tiefgarage Kursaal 1,94 Mio. EUR) nur
1,47 Mio. EUR aus der Rücklage entnommen werden. 1,46 Mio. EUR sind auf neue Rechnung vorzutragen und in den künftigen Haushaltsjahren zu decken.


2.2 Rücklage Projektmittelfond PRIMA („Zukunft der Jugend“)
Mit den Zinserträgen aus dieser Rücklage werden jährlich Projekte zur Unterstützung Stuttgarter Jugendlicher gefördert. Im Haushaltsjahr 2012 betrugen die Zinserträge 371.356,64 EUR.

Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2012 unverändert 10.225.837,62 EUR, davon sind 7.317.751,30 EUR als Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung ausgeliehen.


2.3 Rücklage Bauvorhaben Stuttgart 21
Die Rücklage wurde auf Grundlage der Ergänzungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg zur Finanzierung des verbindlichen städtischen Beitrags (31,56 Mio. EUR Stand HHJ 2006) zum Projekt Stuttgart 21 und zur Finanzierung des eventuellen städtischen Beitrags zur Risikoabsicherung zum Projekt Stuttgart 21 (206,9 Mio.EUR Risikostufe 1, 53,3 Mio. EUR Risikostufe 3) gebildet. Zur Deckung des verbindlich städtischen Finanzierungsbeitrags werden 3,95 Mio. EUR der Rücklage entnommen.




Nach dem Kaufvertrag über den Erwerb der Teilflächen A 2, A 3, B, C und D des Planungsgebietes Stuttgart 21 von der Deutschen Bahn AG (GRDrs. 990/2001) beteiligt sich die Deutsche Bahn AG an den Entsorgungskosten für Bodenaushub und den Kosten zur Modellierung (§ 9 des Vertrags) mit einem Betrag von 33,3 Mio. DM
(= 17.026.019,64 EUR). Dieser Betrag ist ebenfalls Bestandteil der Rücklage.

Übersicht Rücklage für das Bauvorhaben Stuttgart 21:

01.01.2012
Euro
Zugang
Euro
Abgang –
Euro
31.12.2012
Euro
Verbindlicher Fin.betrag
23.670.000,00
0,00
3.945.000,00
19.725.000,00
Risikoabsicherung Stufe 1
206.940.418,00
0,00
0,00
206.940.418,00
Risikoabsicherung Stufe 3
53.330.000,00
0,00
0,00
53.330.000,00
Entsorgungskosten
17.026.019,64
0,00
0,00
17.026.019,64
Gesamtsumme
300.966.437,64
0,00
3.945.000,00
297.021.437,64


Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2012 297.021.437,64 EUR.


2.4 Rücklage Wohnungsbauförderung
Die bereits im Haushaltsjahr 2006 kameral gebildete Rücklage und in der Schlussbilanz 2012 als Bestandteil des Kapitals ausgewiesene zweckgebundene Rücklage, erfolgt für die kombinierte Objekt/Subjektförderung (einkommensorientierte Förderung). Neben der einmaligen städtischen Objektförderung je Wohnung fallen zusätzlich auf die Dauer der 20-jährigen Belegungsbindung einkommensabhängige Mietzuschüsse an. In den ersten zehn Jahren erstattet das Land 50 % der von der Stadt ausbezahlten Mietzuschüsse.

Im Haushaltsjahr 2012 werden 967.251,99 EUR der Rücklage zur Deckung der ausbezahlten Mietzuschüsse entnommen.

Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2012 20.310.895,99 EUR.


2.5 Kapitalerhaltungsrücklage aus Stiftungsvermögen
Für die Verwaltung des Stiftungsvermögens sind die nachhaltige und kontinuierliche Verfolgung des Stiftungszwecks sowie die Verpflichtung des Stiftungsverwalters auf den Willen des Stifters hinsichtlich der Werterhaltung seiner gestifteten Vermögenswerte maßgebend. Für diesen Zweck wird die Kapitalerhaltungsrücklage gebildet.

Im Haushaltsjahr 2012 werden 378.070,32 EUR der Rücklage zugeführt.

Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2012 7.992.306,65 EUR.






2.6 Weitere Rücklagen Stiftungen
Die weiteren Rücklagen der Stiftungen setzen sich zusammen aus der Projektrücklage mit 3.014.555,00 EUR, die zweckgebunden für Investitionen in die, durch die Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung finanzierten Häuser, sowie das Grundvermögen der Graminske-Stiftung verwendet werden und der Ergebnisrücklage mit
900.778,42 EUR, die ebenfalls dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden. Der Projektrücklage wurden 601.805 EUR, der Ergebnisrücklage 249.856,17 EUR zugeführt und 30.740,54 EUR entnommen.

Die Rücklagen betragen zum 31. Dezember 2012 insgesamt 3.915.333,42 EUR.



2.7 Rücklage aus Fondsvermögen
Die Rücklage aus Fondsvermögen setzt sich aus Anlage- und Finanzvermögen aus Nachlässen zusammen die zweckentsprechend verwendet werden. Im Haushaltsjahr 2012 wurden 654.089,46 EUR aus erwirtschafteten Kapitalerträgen und
485.019,53 EUR aus Sachvermögen der Rücklage zugeführt. 194.958,37 EUR für Fondszwecke aus der Rücklage entnommen

Die Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2012 6.183.263,89 EUR.


„Rückstellungen“
Nach § 41 GemHVO wurden für bestimmte ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Sie dienen der periodengerechten Ergebnisermittlung. Entsprechend der gesetzlichen Regelung mussten Rückstellungen für die in § 41 Abs. 1 GemHVO genannten Verbindlichkeiten und Aufwendungen gebildet werden (Pflichtrückstellungen). Darüber hinaus wurden aufgrund des Ansatzwahlrechtes nach § 41 Abs. 2 GemHVO weitere Rückstellungen gebildet (Wahlrückstellungen).
Die Rückstellungen werden jährlich überprüft und bewertet.

„Pflichtrückstellungen“ gem. § 41 Abs. 1 GemHVO:

2.8 Rückstellung im Rahmen der Altersteilzeit
Die Rückstellung erfolgt für das so genannte Blockmodell mit einer Aufteilung in Beschäftigungs- und Freistellungsphasen. 4.961.875,07 EUR der Rückstellung wurden im Haushaltsjahr verbraucht. Die Berechnung wurde vom Haupt- und Personalamt aufgrund der vorliegenden Personalunterlagen im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 aktualisiert. Im Ergebnis wurden 183.282,31 EUR der Rückstellung zugeführt.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2012 4.543.712,26 EUR.


2.9 Rückstellung aus der Verpflichtung zur Erstattung von Unterhalts-vorschüssen
01.01.2012
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2012
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt Bilanz
2.500.000,00
0,00
400.000,00
0,00
2.100.000,00

Eine Verpflichtung der Stadt zur Rückzahlung von erstatteten Unterhaltsvorschüssen an das Land ist in § 1 Abs. 3 Durchführungsgesetz zum Unterhaltsvorschussgesetz festgesetzt. Rückstellungen für Verpflichtungen aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen sind zu bilden, weil vom Land bzw. Bund Zahlungen bereits aufgrund des Unterhaltsvorschussgesetzes geleistet wurden, die aber in kommenden Haushaltsjahren durch Zahlungen von Unterhaltspflichtigen (aufgrund der Abtretung der Ansprüche) bei der Stadt noch zu Verpflichtungen zu Rückerstattungen führen. Die Rückstellungshöhe bestimmt sich aus dem veränderten Bestand an werthaltigen Forderungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz, die zu zwei Drittel an Land und Bund rückzahlbar sind.

Die Berechnung wurde vom Jugendamt im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 aktualisiert. Die neu berechnete Realisierungsquote ergab einen um 400.000 EUR reduzierten Rückstellungsbedarf.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2012 2.100.000,00 EUR.


2.10 Rückstellung für die Stilllegung und Nachsorge von
01.01.2012
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2012
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt Bilanz
19.558.685,19
0,00
16.158.685,19
0,00
3.400.000,00

Der Rückstellungsbedarf wurde vom Tiefbauamt und dem Amt für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart zum 31.12.2012 neu ermittelt. Ein Nachsorge- bzw. Sanierungsbedarf besteht lediglich noch für die Deponie Ramsklinge in Bernhausen in Höhe von 3,4 Mio. EUR.
In der Eröffnungsbilanz war ein Betrag über 19,6 Mio. EUR für Nachsorge der geschlossenen Erddeponien Grüner Heiner, Fasanenhof West und Ramsklinge Bernhausen ausgewiesen. Nachdem die Rückstellung bereits zum 1. Januar 2010 durch fehlende Berechnung zu hoch angesetzt war, wird der Differenzbetrag 16,2 Mio. EUR durch Berichtigung des Basiskapitals entsprechend. § 63 Abs.2 GemHVO erfolgsneutral angepasst.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2012 3.400.000,00 EUR.


2.11 Rückstellung für die Sanierung von Altlasten
01.01.2012
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2012
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt Bilanz
52.716.179,80
1.048.823,20
617.633,66
5.475.323,41
56.525.046,35

Unter Altlasten versteht man gefahrenträchtige Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers (Kontaminationen). Die Stadt hat eine Rückstellung für die Sanierung von Altlasten zu bilden, wenn und soweit sie zur Sanierung einer Altlast verpflichtet ist. Entsprechende Verpflichtungen können für eigene Grundstücke der Stadt, aber auch für die Grundstücke Dritter aus öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Rechtsquellen bestehen. Neu berücksichtigt werden zum Jahresabschluss 2012 auch Maßnahmen zum Grundwasser-und Bodenschutz aufgrund von Altlastenverunreinigung.

Für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Sanierung von Altlasten wurden 1.048.823,20 EUR der Rückstellung in Anspruch genommen. Insgesamt werden 5.475.323,41 EUR der Rückstellung zugeführt, 2.857.628,66 EUR für Maßnahmen zum Grundwasser- und Bodenschutz und 2.617.694,75 EUR für sonstige Altlastensanierungsmaßnahmen.

Die Rückstellung wurde vom Amt für Umweltschutz und dem Tiefbauamt zum Jahresabschluss 2012 für die einzelnen Maßnahmen aktualisiert und neu ermittelt. Hieraus reduziert sich der Rückstellungsbedarf um 617.633,66 EUR.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2012 56.525.046,35 EUR.


2.12 Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus anhängigen
01.01.2012
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2012
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Gerichtsverf.
466.777,12
95.549,44
212.248,41
2.973.975,68
3.132.954,95
Bürgschaften
834.351,37
834.351,37
0,00
676.285,00
676.285,00
Gesamt
1.301.128,49
929.900,81
212.248,41
3.650.260,68
3.809.239,95

Rückstellungsanteil drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren:

Eine Rückstellung für Prozesskosten ist dann zu bilden, wenn der Prozess am Bilanzstichtag bereits anhängig war oder unmittelbar bevorstand. Sie umfasst grundsätzlich sämtliche Kosten für die Prozessvorbereitung und –führung für die laufende Instanz. Wird die Stadt verklagt, sind außerdem die wahrscheinlichen Leistungsverpflichtungen sowie die Folgekosten für gleich gelagerte Fälle zu berücksichtigen.

Der Rückstellungsbetrag wurde vom Rechtsamt aufgrund der dort anhängigen Verfahren zum 31. Dezember 2012 überprüft und aktualisiert. Zusätzlich wurde aufgrund eines anhängigen Musterprozesses für das Risiko einer Nachzahlung für strittige Nachberechnungen von Leistungsausgaben für betreute Sozialhilfeberechtigte 600.000 EUR der Rückstellung zugeführt. Insgesamt wurden der Rückstellung 2.973.975,68 EUR zugeführt.

Für anhängige Gerichtsverfahren aus Vorjahren wurden 95.549,44 EUR der Rückstellung verbraucht.

Für einige anhängige Gerichtsverfahren aus Vorjahren wurde die LHS nicht oder um einen niedrigeren Betrag als kalkuliert in Anspruch genommen. Insgesamt werden 212.248,41 EUR der Rückstellung ertragswirksam aufgelöst.


Rückstellungsanteil für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften: Der Rückstellung wurden für das Risiko der Ausfallhaftung gegenüber der L-Bank 676.285,00 EUR zugeführt. Die im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der Stiftung Nestwerk im Jahresabschluss 2011 gebildete Rückstellung wurde vollständig in Anspruch genommen.

Insgesamt beträgt die Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren und Bürgschaften zum 31. Dezember 2012 3.809.239,95 EUR.











„Wahlrückstellungen“ gem. § 41 Abs. 2 GemHVO:

2.13 Rückstellung für unterlassene Instandhaltung
01.01.2012
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2012
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Amt 23
15.957.880,00
15.957.880,00
0,00
15.273.309,76
15.273.309,76
Amt 40
40.239.695,60
40.239.695,60
0,00
45.061.899,39
45.061.899,39
Amt 52
0,00
0,00
0,00
455.000,00
455.000,00
Amt 67
0,00
0,00
0,00
312.000,00
312.000,00
Gesamt
56.197.575,60
56.197.575,60
0,00
61.102.209,15
61.102.209,15

Für unterlassene Instandhaltung von Gebäuden, die das Amt für Liegenschaften Wohnen (Amt 23) verwaltet, wurden 15.957.880,00 EUR der Rückstellung verbraucht und 15.273.309,00 EUR zugeführt.

Für unterlassene Instandhaltung von Schulgebäuden, die das Schulverwaltungsamt (Amt 40) verwaltet, wurden 40.239.695,60 EUR der Rückstellung verbraucht und
45.061.899,39 EUR zugeführt.

Für unterlassene Instandhaltungen der Fachämter Amt für Sport und Bewegung
(Amt 52) und Garten-, Friedhof- und Forstamtes (Amt 67) wurden 455.000,00 EUR bzw. 312.000,00 EUR der Rückstellung neu zugeführt.


2.14 Rückstellung für Entsorgungsmehrkosten aus Grundstücks-
01.01.2012
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2012
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Entsorgungs-mehrkosten
0.00
0,00
0,00
1.140.000,00
1.140.000,00


Für Entsorgungsmehrkosten aus Grundstücksveräußerungen, die in der Zuständigkeit des Tiefbauamts liegen, wurden 1.140.000,00 EUR der Rückstellung neu zugeführt.



2.15 Rückstellung im Rahmen des Finanzausgleichs
01.01.2012
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2012
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt. Bilanz
100.100.000,00
35.100.000,00
0,00
61.500.000,00
126.500.000,00

Einmalig hohe Steuermehreinnahmen ziehen im Finanzausgleich zeitversetzt im zweitfolgenden Jahr hohe Belastungen nach sich. Mit der Bildung einer Rückstellung im Jahr der Steuermehreinnahmen soll erreicht werden, dass die drohenden hohen Belastungen durch Auflösen der Rückstellung im zweitfolgenden Jahr ausgeglichen werden können.

35.100.000,00 EUR der Rückstellung wurden zur Deckung der Mehrbelastungen des Haushaltsjahres 2012 verbraucht. Zur Deckung der Mehrbelastungen 2014 wurde die Rückstellung um 61.500.000,00 EUR erhöht.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2012 126.500.000,00 EUR.


2.16 Rückstellung für Beihilfeverpflichtungen aufgrund
01.01.2012
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2012
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt. Bilanz
41.663.717,00
5.398.247,32
0,00
0,00
36.265.469,68

Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) bildet für seine Mitglieder Pensions- und Beihilferückstellungen. Die LHS bildet zusätzlich eine Rückstellung für Beamte/Angehörige von Beamten, für deren Abwicklung der KVBW im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags, so genannte „Spitzabgerechnete Personen“, tätig wird. Es handelt sich hierbei um Leistungen der Zusatzversorgungskasse und anderer vertraglicher Ansprüche (u.a. Beihilfe). Aus der Rückstellung wurden 5.398.247,32 EUR in Anspruch genommen.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2012 36.265.469,68 EUR.


2.17 Rückstellung für ausstehende Rechnungen
01.01.2012
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2012
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt. Bilanz
678.863,54
678.863,54
0,00
3.097.326,48
3.097.326,48

Die Rückstellung wird für ausstehende Aufwandsrechnungen gebildet. Die Leistungen wurden im Haushaltsjahr 2012 erbracht, lediglich die genaue Höhe der Rechnungen stand zum 31. Dezember 2012 nicht fest.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2012 3.097.326,48 EUR.


2.18 Rückstellung für Steuernachzahlungen
01.01.2012
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2012
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt. Bilanz
443.507,58
0,00
0,00
0,00
443.507,58

Die Rückstellung wird für eine mögliche Steuernachzahlung aus dem Verkauf von Feinstaubplaketten gebildet. Nach Auffassung der Bundesfinanzverwaltung erfolgt der Verkauf von Feinstaubplaketten durch die Städte im Rahmen eines steuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art.

Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2012 unverändert 443.507,58 EUR.


2.19 Rückstellung für Haftpflicht ohne Prozesse/Eigenversicherung
01.01.2012
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2012
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt. Bilanz
49.900,00
24.300,00
0,00
272.800,00
298.400,00

Die Rückstellung deckt drohende Verpflichtungen für Haftpflichtsachverhalte ohne Prozesse und Eigenversicherungsfälle ab.

Im Haushaltsjahr 2012 wurden 24.300,00 EUR der Rückstellung für Haftplichtfälle der Vorjahre verbraucht. 272.800,00 EUR wurden der Rückstellung auf Grund neuer Sachverhalte zugeführt.

Die Rückstellung beträgt zum 31.Dezember 2012 298.400,00 EUR.


2.20 Rückstellung für eingegangene Verpflichtungen des Ergebnishaushalts
01.01.2012
Verbrauch -
Auflösung -
Zuführung-
31.12.2012
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
lt. Bilanz
38.027.320,45
0,00
38.027.320,45
0,00
0,00

Die Rückstellung ist nach Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde nicht zulässig.
Sie wird zum Jahresabschluss 2012 vollständig ertragswirksam aufgelöst.




3. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2012)

Bei der Restebildung nach §21 GemHVO zeigen sich im Ergebnishaushalt folgende Schwerpunkte:

THH
Bezeichnung
Budgetrest 2012 (EUR)
810
Bürgermeisteramt
3.399.083,19
100
Haupt- und Personalamt
2.420.853,31
120
Statistisches Amt
188.900,00
150
Bezirksämter
308.762,36
200
Stadtkämmerei
2.306.141,24
230
Amt für Liegenschaften und Wohnen
12.703.709,24
320
Amt für öffentliche Ordnung
374.000,00
360
Amt für Umweltschutz
1.727.929,14
400
Schulverwaltungsamt
20.274.664,49
410
Kulturamt
1.359.354,88
500
Sozialamt
813.132,33
510
Jugendamt
4.329.873,03
520
Amt für Sport und Bewegung
454.645,30
530
Gesundheitsamt
126.937,85
610
Amt für Stadtplanung / -erneuerung
1.215.342,00
630
Baurechtsamt
9.951,00
650
Hochbauamt
53.000,00
660
Tiefbauamt
2.226.953,33
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
882.270,00
Summe Ergebnishaushalt
55.175.502,69

Wie sich die Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw.
auf welche Kontengruppen diese entfallen ist in Anlage 4, Seite 1-2, ersichtlich.


Bei der Restebildung im Finanzhaushalt zeigen sich folgende Schwerpunkte:

THH
Bezeichnung
Budgetrest 2012 (EUR)
800
Gemeinderat
20.200,00
810
Bürgermeisteramt
41.500,00
100
Haupt- und Personalamt
4.778.549,45
120
Statistisches Amt
6.600,00
150
Bezirksämter
405.800,00
200
Stadtkämmerei
5.447.628,00
230
Amt für Liegenschaften und Wohnen
46.770.254,09
320
Amt für öffentliche Ordnung
900.600,00
360
Amt für Umweltschutz
5.031.471,47
370
Branddirektion
110.000,00
400
Schulverwaltungsamt
96.459.986,49
410
Kulturamt
3.688.485,00
500
Sozialamt
2.253.877,94
510
Jugendamt
53.633.471,5
520
Amt für Sport und Bewegung
4.099.456,62
530
Gesundheitsamt
2.150.709,58
610
Amt für Stadtplanung / -erneuerung
24.012.212,60
630
Baurechtsamt
3.096,00
660
Tiefbauamt
46.836.074,84
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
5.699.051,45
740
Hallenbad Untertürkheim
12.000,00
Summe Finanzhaushalt
302.361.025,03

Wie sich die Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Investitionsprojekte und Auszahlungsgruppen diese entfallen, ist in Anlage 4,
Seite 3-9, ersichtlich.


4. Überblick getroffener Verfügungen zur Anbringung von Deckungsvermerken im Haushaltsjahr 2012

Aufgrund Ziffer I.5 der Deckungsvermerke im Haushaltsplan 2012/13 wurden folgende Deckungsbeziehungen im Haushaltsjahr 2012 ergänzt:

Einseitig deckungsberechtigt sind die Aufwendungen der Kostenart 44310040 Gutachten, Sachverständigenkosten –Kontengruppe 44310 Geschäftsaufwendungen- innerhalb des Teilhaushalts 810 (Bürgermeisteramt) zu Lasten derselben Aufwendungen im Teilhaushalt 200 (Stadtkämmerei) –Amtsbereich 2001112 (Finanz- und Beteiligungsverwaltung).

Einseitig deckungsberechtigt sind die Auszahlungen des Sachkontos 78150200 Investitionszuschüsse an Eigengesellschaften –Kontengruppe 781- innerhalb des Teilfinanzhaushalts 660 (Tiefbauamt) -Projekt 7.668004, zu Lasten derselben Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt 200 (Stadtkämmerei) -Projekt 7.203051 (Abwicklung von Beteiligungsunternehmen).
5. Kreditermächtigung / Liquidität / Schuldenstand

Die im Haushalt 2012 ursprünglich veranschlagte Kreditermächtigung in Höhe von
70,7 Mio. EUR musste wegen des erzielten Finanzierungsmittelüberschusses (vgl. Anlage 3 „Gesamtfinanzrechnung“) nicht in Anspruch genommen werden.

Die in der Liquiditätsübersicht (vgl. Anlage 6) dargestellten freien liquiden Mittel, insgesamt 114,4 Mio. EUR, werden zur Reduzierung des Kreditbedarfs des Haushaltsjahres 2013 verwendet (vgl. GRDrs 643/2013).

Die ordentliche Kredittilgung belief sich 2012 auf 11,6 Mio. EUR. Die äußeren Schulden im Stadthaushalt verringerten sich somit um diesen Betrag auf 35,5 Mio. EUR. Der Schuldenstand der Stadt insgesamt (ohne Trägerdarlehen) beträgt auf 31.12.2012:
Eigenbetriebe 392.171.222,97 EUR
Das sind je Einwohner –bezogen auf die Einwohnerzahl zum 30.09.2012: 692 EUR (Vorjahr 709 EUR)

Einwohnerzahl zum 30.09.2011: 611.402, zum 30.09.2012: 618.431
6. Bericht über die externe Vermögensverwaltung der Stadt

Die bestehende Vermögensverwaltung bei einer Bank ist am 01.12.2003 im Wege der Kapitalherabsetzung von der SVV auf die Stadt übergegangen. Sie war zunächst als Liquiditätsmanagement mit klaren Abrufdaten gedacht und war deshalb als Rentenmandat mit überwiegend kurz laufenden Wertpapieren und ohne einen Aktienanteil ausgestaltet. Da im Laufe der Jahre, außer zu Beginn des Jahres 2010, keine Entnahme erforderlich war, wurde die Duration des Mandats etwas erhöht. Die Entwicklung war bisher insgesamt gesehen ordentlich. Die Performance im Jahr 2012 war mit
6,81 % sehr gut. Die Vermögensverwaltung weist folgende Kennzahlen auf:

Vermögen am 31.12.2012: 222.977.118,85 EUR (Buchwert: 213.819.542,92 EUR)
Verzinsung (ROI-Methode) seit Umstellung am 01.08.2008: 4,34 % p.a.
Verzinsung (BVI-Methode) 2012: 6,81 % p.a. (Vorjahr 2,83%)
Keine Aktienquote.

Bericht über den Spezialfonds des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)

Im Januar 2005 wurde für den Eigenbetrieb AWS aus Mitteln des Deponiefonds ein Spezialfonds von rund 30,34 Mio. EUR aufgelegt. Es wurde eine risikoarme Anlagestrategie mit einem jährlichen Ertragsziel von 3,5 – 4,0 % gewählt. In den folgenden Jahren wurden dem Fonds weitere Beträge zugeführt und zu den Jahresenden Erträge ausgeschüttet. Die derzeit maximal zulässige Aktienquote beträgt 15 %. Gemessen an der Marktentwicklung und am Risikoprofil zeigt der Fonds bisher eine insgesamt ordentliche Performance, wie die folgenden Daten belegen:

Fondsvermögen am 31.12.2012: 58.007.240,99 EUR
Verzinsung (ROI-Methode) seit Auflegung: 3,32 % p.a.
Verzinsung (BVI-Methode) 2012: 4,30 % p.a. (Vorjahr 2,69 %)
Aktienquote am 31.12.2012: 6,80 %.

Bericht über den Spezialfonds der Stuttgarter bürgerschaftlichen Stiftungen

Im September 1999 wurde aus Mitteln von verschiedenen rechtlich unselbständigen
Stiftungen der Stadt ein erster Spezialfonds von rund 11,25 Mio. EUR aufgelegt. Er wurde von Beginn an konservativ aufgestellt und mit einer zulässigen Aktienobergrenze von 20 % versehen. Der Fonds hat sich trotz des zeitweise sehr schwierigen Umfelds in den ersten Jahren ordentlich
entwickelt und laufende Ausschüttungen für die beteiligten Stiftungen ermöglicht. Das Ergebnis 2012 kann als sehr gut bezeichnet werden. Da im Fonds Reserven angesammelt worden sind, um dauerhafte Ausschüttungen ermöglichen zu können, konnte auch für 2012 eine Ausschüttung von 337.524 EUR, wie in den Vorjahren, vorgenommen werden. Die wichtigsten Daten des Fonds sind:

Fondsvermögen am 31.12.2012: 12.582.665,71 EUR
Verzinsung (ROI-Methode) seit Auflegung: 3,83 % p.a.
Verzinsung (BVI-Methode) 2012: 6,36 p.a. (Vorjahr 1,86 %)
Aktienquote am 31.12.2012: 12,09 %.

Die bewährte vorsichtige Strategie für diesen Spezialfonds soll beibehalten werden.

Bericht über die Vermögensverwaltungen
der Vereinigten mildtätigen Stiftungen (St. 1) und des Rüdinger-Fonds (Nr. 71)

Im Januar 2004 wurden die bei einer Bank bestehenden Depots, die aus Erbschaften hohe Aktienbestände enthalten haben, in externe Vermögensverwaltungsmandate überführt und an die Anlagerichtlinien der Stadt mit den entsprechenden Aktienquoten angepasst. Beide Vermögensverwaltungen werden ähnlich gesteuert. Die Entwicklung der Performance beider Mandate war im Jahr 2012 sehr erfreulich. Insbesondere haben dazu die sehr gute Aktienselektion und eine stabile Rentenstruktur beigetragen. Die wichtigsten Daten der Vermögensverwaltungen sind:

Vereinigte mildtätige Stiftungen:

Fondsvermögen am 31.12.2012: 14.589.671,63 EUR
Verzinsung (ROI-Methode) seit 01.08.2008 (Systemumstellung): 4,17 % p.a.
Verzinsung (BVI-Methode) 2012: 7,32 % p.a. (Vorjahr 0,82 %)
Aktienquote am 31.12.2012: 14,27 %.



Rüdinger-Fonds:

Fondsvermögen am 31.12.2012: 1.122.661,98 EUR
Verzinsung (ROI-Methode) seit 01.08.2008 (Systemumstellung): 3,99 % p.a
Verzinsung (BVI-Methode) 2012: 7,18 % p.a. (Vorjahr 0,28 %)
Aktienquote am 31.12.2012: 14,53 %.






Michael Föll
Erster Bürgermeister
Anlagen

1. Gesamtergebnisrechnung 2012
2. Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2012
3. Gesamtfinanzrechnung
4. Verzeichnis der beim Jahresabschluss 2012 in das Jahr 2013 vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen
5. Entwicklung des Schuldenstands 1990-2012
6. Liquiditätsübersicht 2012













Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen








Anlagen






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Anlage 1 GRDrs 641-2013_Gesamtergebnisrechnung 2012.pdfAnlage 1 GRDrs 641-2013_Gesamtergebnisrechnung 2012.pdfAnlage 2 GRDrs 641-2013_Bilanz zum 31.12.2012 mit Erläuterungen.pdfAnlage 2 GRDrs 641-2013_Bilanz zum 31.12.2012 mit Erläuterungen.pdfAnlage 3 GRDrs 641-2013_Gesamtfinanzrechnung 2012.pdfAnlage 3 GRDrs 641-2013_Gesamtfinanzrechnung 2012.pdfAnlage 4 GRDrs 641-2013_Ermächtigungsübertragungen 2012.pdfAnlage 4 GRDrs 641-2013_Ermächtigungsübertragungen 2012.pdfAnlage 5 GRDrs 641-2013_Schuldenstand 2012.pdfAnlage 5 GRDrs 641-2013_Schuldenstand 2012.pdfAnlage 6 GRDrs 641-2013_Liquiditätsübersicht 2012.pdfAnlage 6 GRDrs 641-2013_Liquiditätsübersicht 2012.pdf