Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 14/2020
Stuttgart,
02/17/2020



Gewährung eines Zuschusses an das Land Baden-Württemberg zur Erneuerung des Spielplatzes im Rosensteinpark



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.03.2020
04.03.2020
10.03.2020
18.03.2020
19.03.2020



Beschlußantrag:

1. Der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 520.000 EUR an das Land Baden-Württemberg als 2/3 Anteil der Stadt an den Gesamtbaukosten zur Erneuerung des Spielplatzes im Rosensteinpark wird zugestimmt.

Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzhaushalt 670 beim Projekt 7.671901 –
Investitionspauschale Kinderspielplätze, AuszGr. 7873 – sonst. Baumaßnahmen, zur
Verfügung.


2. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Vereinbarung zur Durchführung, Finanzierung und Unterhaltung zwischen dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Stuttgart und der Wilhelma abzuschließen.





Begründung:


Der Spielplatz im Rosensteinpark beim Naturkundemuseum ist für Besucher des Rosensteinparks und des Naturkundemuseums, sowie auch für die Familien der angrenzenden Wohngebiete ein wichtiger Treffpunkt und Aufenthaltsplatz. Die Stadt Stuttgart (Stadt) und das Land Baden-Württemberg (Land) haben gleichermaßen Interesse den Spielplatz weiter attraktiv zu halten.


Das Spielgerät „Milkapyramide“ wurde von der Stadt mit Baugesuch für die IGA 1993 geplant und im Rosensteinpark errichtet. Sie sollte nach der Veranstaltung zurückgebaut werden. Es besteht für die Stadt als Nachfolger der IGA weiterhin die Verpflichtung den Originalzustand des Parks wiederherzustellen. Deshalb verpflichtete sich die Stadt per Vertrag mit dem Land die Pyramide zu unterhalten.

Neben der Pyramide befindet sich ein Kleinkinderspielplatz, der bislang in der Betreuung und Unterhaltung des Landes war.
Die Spielgeräte auf beiden Plätzen sollen nach 25 Jahren Standzeit altershalber abgebaut, eine neue Spiellandschaft hergestellt und die Zuständigkeiten für den Unterhalt neu geregelt werden.
Die Stadt hat im Vorfeld die Planungsmittelbeschaffung, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung, sowie den Planungswettbewerb durchgeführt.
Die Projektleitung für die Ausschreibung, Durchführung und Abrechnung des Bauprojektes wird vom Land als Eigentümer des Rosensteinparks übernommen. Aufwändige Planungsabstimmungen zwischen zwei Verwaltungen werden somit vermieden. Auch der Unterhalt der Fläche sowie die Verkehrssicherungspflicht sollen künftig statt bei zwei Verwaltungen in einer Hand liegen. Die Stadt wird sich analog dem bestehenden Verhältnis der großen Milkapyramide zum Kleinkindspielplatz des Landes mit 2/3 an den Kosten beteiligen.
Die Projektpartner haben dazu einen Vertrag für die Finanzierung und Durchführung der Planung, des Baus und des Unterhaltes der Spielanlage vorbereitet (Vertragsentwurf siehe Anlage 1).

Planungsinhalt

Die Wettbewerbsjury hat die Gestaltung des Büro Winkler & Boje Landschaftsarchitekten prämiert, welche einen landenden Drachen, passend zum benachbarten Urweltmuseum vorschlägt. Die darin enthaltenen Spielangebote animieren zu vielfältigsten Bewegungen und sind für alle Altersgruppen geeignet (Wettbewerbsentwurf, siehe Anlage 2a).
Für eine lange Standzeit wird eine Stahl- / Holzkombination vorgeschlagen.


Bisher erfolgte Planungsschritte

Das Kinderbeteiligungsverfahren, koordiniert vom Jugendamt und Amt für Stadtplanung und Wohnen, wurde am 25. Juli 2016 am Löwentormuseum abgeschlossen. Im Mai 2017 erfolgte der Planungswettbewerb in Zusammenarbeit mit Geräteherstellern, dabei wurde die beste Idee für die Spiellandschaft ermittelt. Der Wettbewerbsentwurf sollte ursprünglich im Jahr 2018 umgesetzt werden.

Da der Rosensteinpark im Landschaftsschutzgebiet liegt, ein nach der Fauna-Flora-Habitats-Richtlinie geschütztes FFH-Gebiet ist und zudem unter Denkmalschutz steht, wurde der Wettbewerbsentwurf nach Angaben der zuständigen Ämter modifiziert. Die notwendigen Änderungen (siehe Anlage 2b-Entwurf Jan. 2020) sind nun eingearbeitet, der Bau soll 2020 umgesetzt werden.

Die Kostenberechnung des Landes vom 16.01.2020 ermittelt Gesamtbaukosten von 780.000 EUR (siehe Anlage 3).




Vereinbarung über Finanzierung und Durchführung des Unterhaltes

Das Land unterhält die Spielanlage in eigener Verantwortung.
Beim Wettbewerb haben die Wettbewerbsgewinner die jährlichen Unterhaltskosten für das Spielgerät auf rund 5.000 EUR/a geschätzt. Die Stadt beteiligt sich an den externen Sachkosten zur Reparatur und Instandhaltung wie TÜV, Reparaturen, Ersatzbeschaffungen der Spielgeräte sowie eines späteren Rückbaus mit Flächenwiederherstellung im Verhältnis (2/3) / (1/3). Interne Leistungen und Regelinspektionen welche das Land mit eigenen Ressourcen durchführt werden nicht verrechnet.

Die Laufzeit der Unterhaltsbeteiligung ist begrenzt auf die Standzeit der im Jahr 2020/2021 zu erstellenden Spiellandschaft.

Das Land übernimmt die Vorfinanzierung der externen Sachkosten und legt jährlich die Rechnung über die tatsächlich entstandenen Kosten vor. Die Finanzierung der Unterhaltskosten erfolgt aus den laufenden Unterhaltsmitteln des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes, welches bisher auch die Kosten für den Unterhalt der Milkapyramide getragen hat. In den ersten Jahren nach Herstellung werden die Kosten gering ausfallen, da die Geräte neu sind. Der Hersteller geht von einer Standzeit von ca. 30 Jahren für das Spielgerät aus. Zum Ende der Standzeit hin ist die weitere Vorgehensweise zwischen den Projektpartnern neu zu verhandeln.




Finanzielle Auswirkungen


Mittel in Höhe von 400.000 EUR stehen im HHJ 2019 im Teilfinanzhaushalt 670 beim Projekt 7.671901 – Investitionspauschale Kinderspielplätze, AuszGr. 7873 sonst. Baumaßnahmen zur Verfügung und werden im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2019 als Ermächtigungsübertragung in das HHJ 2020 übertragen.
Im Haushaltsplan 2020/2021 werden im Teilfinanzhaushalt 670 beim Projekt 7.671901 – Investitionspauschale Kinderspielplätze, AuszGr. 7873 sonstige Baumaßnahmen weitere 120.000 EUR bereitgestellt.

Zuwendungen für die Beteiligung an den Unterhaltskosten werden im Teilergebnishaushalt 670 – Garten-, Friedhofs- und Forstamt – im Amtsbereich 6707010 öffentliche Grün- und Freizeitflächen bei der Kostenartengruppe 42120 Unterhaltung sonstiges unbewegl. Vermögen gedeckt.




Beteiligte Stellen

WFB




Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Vertragsentwurf Vereinbarung Land/Stadt /
Anlage 2a Entwurfsplan Wettbewerb
Anlage 2b Entwurf Jan. 2020
Anlage 3 Kostenberechnung nach DIN/


<Anlagen>



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