Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
965/2016
GZ:
AKR 7837-07
Sitzungstermin: 15.02.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Reichert (Haupt- und Personalamt)
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Schrittweise Bereitstellung von öffentlichem WLAN in städtischen Einrichtungen für Bürger und Gäste der Landeshauptstadt Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 27.01.2017, GRDrs 965/2016. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Von StR Dr. Reiners (CDU), StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE), StR Pfeifer (SPD), StRin von Stein (FW), StR Prof. Dr. Maier (AfD) und StR Dr. Oechsner (FDP) wird die Vorlage positiv bewertet. StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) spricht davon, der Vorlage weitgehend zustimmen zu können.

Die Erwartung, dass die WLAN-Geschwindigkeit im Rathaus die von 4G-Netzen übersteigt, äußert StR Dr. Oechsner.

Der in der Vorlage im Zusammenhang mit der Reduzierung von Haftungsrisiken und der Vermeidung eines hohen Verwaltungsaufwandes ausgesprochenen Empfehlung der Verwaltung, das öffentliche WLAN-Netz im Rathaus nicht selbst zu betreiben, schließt sich der Ausschuss mit Ausnahme der StRe Rockenbauch und Urbat (SÖS-LINKE-PluS) an. StR Rockenbauch spricht sich aufgrund von Datenschutzproblemen bei WLAN-Netzen dafür aus, solche Netze durch die Stadt selbst zu betreiben (z. B. durch die Stadtwerke in Verbindung mit dem Ausbau des Glasfasernetzes). Im 21. Jhdt. sei es eine öffentliche Aufgabe, Datenkommunikation sicherzustellen. Daran anknüpfend stellt der Vorsitzende klar, dass sich die Vorlage ausschließlich auf das Rathausgebäude bezieht.

Nachdem StR Pfeifer die WLAN-Ausstattung an Stuttgarter Schulen nachfragt, sagt BMin Fezer zu, über die unterschiedlichen Situationen an den Schulen im Schulbeirat zu berichten.

StRin Deparnay-Grunenberg regt an, die Gestaltung von WLAN-Angeboten in Jugendhäusern mit diesen abzusprechen. Hinsichtlich der Strahlenbelastung begrüßt sie die Vorlageninhalte. Das Strahlenrisiko der WLAN-Technologie thematisiert zudem StR Rockenbauch. Er sieht keine Notwendigkeit, diese Technologie an Schulen einzusetzen. Es sei schwierig gerade in Schulen, insbesondere in Grundschulen, Kinder dieser Dauerbelastung auszusetzen. Dagegen teilt StR Urbat mit, hierzu gebe es in der Fraktionsgemeinschaft stark unterschiedliche Meinungen. Er selbst habe keine Bedenken hinsichtlich einer zu hohen Strahlenbelastung durch WLAN-Netze. Von ihm wird kritisiert, dass die Gesetzgeber sich nicht dazu durchgerungen haben, völlige Rechtssicherheit zu schaffen. Es sei immer noch möglich, wegen WLAN-Angeboten verklagt zu werden. Angesichts dessen kann er die Empfehlung der Verwaltung, einen externen Netzbetreiber einzuschalten, nachvollziehen. Einen öffentlichen Betrieb würde er jedoch vorziehen.

Auch in öffentlichen Gebäuden, so StR Rockenbauch, werde der WLAN-Einsatz weiterhin kritisch gesehen. Diese Technologie lasse sich zwar nicht aufhalten, aber es gebe bessere Alternativen. Hierbei verweist er auf Pilotprojekte der Stadt mit Visible Light Communication (VLC). Die Übertragung von Daten per Licht gehöre seitens der Stadt forciert. Damit könne ein deutlicher Beitrag für eine Strahlenminimierung geleistet werden. Bei der Versorgung von Plätzen und öffentlichen Räumen müsse man sich zudem mit Kleinzellennetzen beschäftigen.

StR Winter (90/GRÜNE) erinnert an den Haushaltsbeschluss zu VLC. Die Auswertung dieses Modellprojektes sei sehr bedeutsam. Innovativ vorzugehen bedeute, neue Wege zu beschreiten (z. B. VLC-Netze etc.).

Im Verlauf der Aussprache macht StRin Deparnay-Grunenberg deutlich, dass es für die Ratsmitglieder wünschenswert ist, gemeinderätliche Systeme über WLAN nutzen zu können. Es sei an der Zeit, diesen Modernisierungsschritt vorzunehmen.


BM Dr. Mayer stellt abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 965/2016 Kenntnis genommen.

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