Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1216/2017
Stuttgart,
11/15/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2017



Stadt am Bach - Renaturierung von Fließgewässern
Renaturierung Ramsbach Teilmaßnahme D


Beantwortung / Stellungnahme

Der Ramsbach soll im Bereich zwischen der Einmündung Auener Bach bis zur Mündung in die Körsch in 5 Teilabschnitten renaturiert werden. Bereits im Jahr 2013 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die Verbesserungspotential aufzeigt.

Daher soll nun die weitere Planung und Umsetzung in Einzelabschnitten vorangebracht werden. Es ist geplant, die Maßnahmen A bis D nacheinander umzusetzen.

Für die Umsetzung der Maßnahme D sind (incl. aktivierbarer Eigenleistungen) insgesamt 1,621 Mio. EUR und für die Unterhaltung ab dem Jahr 2021 10.000 EUR/Jahr erforderlich (Rote Liste Seite 52). Die im Antrag 471/2017 aufgeführten Beträge decken nur die Finanzierungsraten für die Jahre 2018 und 2019 ab.

Der Ramsbach ist in der Wasserrahmenrichtlinie des Landes Baden-Württemberg als Vorrangstrecke ausgewiesen. Damit besteht eine gesetzliche Pflicht, Verbesserungen vorzunehmen. Derzeit werden Maßnahmen vom Land mit 85 % bezuschusst. Für die Maßnahme D wären dies 1,5 Mio. EUR (Rote Liste Seite 52). Die Stadt hat die 5 Teilmaßnahmen bereits beim Land angemeldet. Zuschussanträge sind noch zu stellen.

Die Teilmaßnahme D soll als erstes umgesetzt werden. Die benötigten Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt oder des Landes Baden-Württemberg. Das Land signalisierte hier Bereitschaft, die Flächen zu tauschen bzw. zu verkaufen.

Eine Machbarkeitsstudie wurde erstellt, nun soll die Planung und die bauliche Umsetzung der Teilmaßnahme D beauftragt werden. Die Planung sieht vor, den Bachlauf aus der heutigen Lage in den Taltiefpunkt zu verlegen und zu renaturieren.




Vorliegende Anträge/Anfragen

471/2017 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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