Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 231/2023
Stuttgart,
06/14/2023



Neufassung der Parkgebührensatzung sowie Änderung der städtischen Entgeltordnung für bewirtschaftete Parkierungseinrichtungen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
20.06.2023
21.06.2023
22.06.2023



Beschlußantrag:

1. Die Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart, Parkgebührensatzung, PGebS (Stadtrecht 1/18) wird gemäß Anlage 1 erlassen und tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. 2. Die Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze sowie für die bewirtschafteten P+R-Anlagen der Stadt Stuttgart (Stadtrecht 7/13) werden gemäß Anlage 4 neu gefasst und sind ab 1. Januar 2024 gültig.

3. Die einmaligen Aufwendungen im Jahr 2024 für Umrüstungskosten der bestehenden Parkautomaten, im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt im Amtsbereich 6605460 - Parkierungseinrichtungen, KontenGr. 42210 Unterhaltung bewegliches Vermögen, werden bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 als Vorbelastung berücksichtigt.




Begründung:


Eine Überprüfung und mögliche Anpassung der Parkgebühren und Parkentgelte zum
1. Januar 2024 wurde mit GRDrs 1515/2019 und GRDrs 709/2022 bereits angekündigt.

Die Parktarife sind ein wichtiges Steuerungsinstrument zur Gestaltung der nachhaltigen Mobilität in Stuttgart. Eine Anpassung ist eine flankierende Maßnahme zum Aktionsplan 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“.

Für die Berechnung der Parkgebühren und Parkentgelte wurden bisher die VVS-Tariferhöhungen seit letztmaliger Anpassung der Parkgebühren und Parkentgelte als Grundlage genutzt. Diese Steigerung seit 2020 beträgt in Summe 10 %. Aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 wird künftig diese Grundlage nicht mehr herangezogen. Vorgesehen ist, sich an der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamts zu orientieren. Dieser hat sich zwischen dem Jahr 2020 und heute um 10 % erhöht. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Parkgebühren und Parkentgelte zum 1. Januar 2024 entsprechend anzupassen.

Die Parkgebühren in der Tarifzone „City“ hingegen sollen in Summe um 20 % angehoben werden. Dadurch wird das Parken im Außenbereich oder in einem Parkhaus im Zentrum attraktiver als im öffentlichen Straßenraum in der „City“ und leistet dadurch einen Beitrag zur Transformation hin zu einer lebenswerten Innenstadt.

Die vorgesehene Anpassung der Parkgebühren und Parkentgelte würde im Einzelnen folgendes bedeuten:

Anpassung der Parkgebühren

In der Tarifzone „City“ erhöht sich die Grundgebühr von 1,20 EUR auf 1,30 EUR bei sinkender Mindestparkzeit von 12 Minuten auf 10 Minuten, sodass bei einer Parkzeit von 60 Minuten 5,50 EUR statt bisher 4,60 EUR Parkgebühren fällig werden.

In der Tarifzone „Übrige Bewirtschaftungsgebiete“ reduziert sich die Taktung von 5,5 Minuten auf 5 Minuten, wogegen die Münzschritte bei 0,10 EUR unverändert bleiben. Bei einer Parkzeit von 60 Minuten werden 1,20 EUR statt bisher 1,10 EUR fällig. Die Gebühr für das Tagesticket steigt von 10,30 EUR auf 11,30 EUR.

Die Parkgebühren im Bereich Egelseer Heide werden zunächst nicht verändert, da diese erst im letzten Jahr festgesetzt wurden und ein Evaluationsergebnis erst voraussichtlich Anfang 2024 vorliegen wird.

„Brötchentaste“

Die gegenwärtig bestehende sogenannte „Brötchentaste“ in der Tarifzone „Übrige Bewirtschaftungsgebiete“ soll auch künftig beibehalten werden, da die Voraussetzungen bei deren Einführung am 1. Januar 2002 nach wie vor bestehen (siehe auch GRDrs 1144/2011 und GRDrs 1060/2013).


Kostenloses Parken für Carsharing-Fahrzeuge

Die gegenwärtige Regelung, dass Carsharing-Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet kostenlos Parken können, ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet (siehe auch GRDrs 709/2022).






Anpassung der Parkentgelte

Die Anpassung der Parkentgelte um ca. 10 % soll bei allen öffentlichen Parkgaragen, Wohnparkgaragen und bei den P+R-Anlagen erfolgen.

So erhöht sich das Parkentgelt in den Tiefgaragen Rathausgarage, Schwabenzentrum und Rotebühlplatz für jede angefangene Stunde von 2,90 EUR auf 3,20 EUR, der Tageshöchstsatz von 22,00 EUR auf 24,20 EUR und der Abendtarif von 6,00 EUR auf 6,60 EUR.

Das Parkentgelt der Parkierungseinrichtungen im NeckarPark für das einmalige Parken mit PKW bis zu einer Parkdauer von 24 Stunden erhöht sich von 7,00 EUR auf 8,00 EUR, wogegen das Parkentgelt für Krafträder entfällt. Die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG (in.Stuttgart) verfährt in den eigens verwalteten Parkierungseinrichtungen entsprechend, wogegen die Anpassungen der Parkentgelte bei der in.Stuttgart bereits zum 1. Juli 2023 erfolgen werden.

In der Tiefgarage Kursaal wurde der pauschale Tagestarif für Besucher des SoleBad Cannstatt in Höhe von 3,00 EUR wurde zuletzt zum 1. Januar 2023 angepasst (siehe GRDrs 745/2022) und soll deshalb unverändert bleiben.

Der Parkplatz Österreichischer Platz wurde in der Zwischenzeit geschlossen und anderweitig genutzt.

In den Wohnparkhäusern S-Ost, S-Untertürkheim und S-Bad Cannstatt erhöht sich die Monatsmiete für das Abstellen von Personenkraftwagen bei Tag und Nacht von 66,00 EUR auf 73,00 EUR, in S-Süd und S-West von 77,00 EUR auf 85,00 EUR.

Auf der P+R-Anlage in Österfeld erhöht sich das Parkentgelt für Gelegenheitsparker bzw. Tagesparker mit polygoCard bzw. Fahrschein von 2,00 EUR auf 2,20 EUR. Das Kombiticket (Parkschein=Fahrschein) erhöht sich bei einer Einzelperson von 8,00 EUR auf 9,00 EUR, das Mehrpersonen-Ticket von 11,40 EUR auf 12,50 EUR.



Finanzielle Auswirkungen


Aufwendungen

Die im Jahr 2024 entstehenden Aufwendungen von 270.000 EUR für die einmaligen
Umrüstungskosten der bestehenden Parkautomaten werden zum Doppelhaushalt 2024/2025 im Teilergebnishaushalt 660 – Tiefbauamt im Amtsbereich 6605460 – Parkierungseinrichtungen, KontenGr. 42210 - Unterhaltung bewegliches Vermögen, als Vorbelastung angemeldet.



Mehrerträge

Eine gesicherte Prognose zu den Mehrerträgen kann nicht abgegeben werden, da diese unter anderem vom nicht vorhersehbaren Nutzerverhalten nach Erhöhung der Parkgebühren und Parkentgelte abhängig ist. Eine verlässliche Berechnungsgrundlage insbesondere durch die vergangenen Parkgebührenerhöhungen kann nicht herangezogen werden, da die letztmaligen Parkgebührenerhöhungen zumeist in Verbindung mit einer Ausweitung des Parkraummanagements erfolgt sind. Zuletzt wurde die Parkraummanagementstufe 6 im April 2023 umgesetzt. Durch die Erhöhung der Parkgebühren und Parkentgelte wird mit einer geminderten Nutzung der Mobilitätsform PKW gerechnet, wodurch die Mehrerträge weniger hoch ausfallen werden.

Es werden folgende Mehrerträge im Teilergebnishaushalt 660 Tiefbauamt, Amtsbereich 6605460 Parkierungseinrichtungen für das Jahr 2024 erwartet:

Parkgebühren – KontenGr. 330 öffentlich-rechtliche Entgelte: 650.000 EUR
Parkentgelte – KontenGr. 340 privatrechtliche Leistungsentgelte: 300.000 EUR
Mehrerträge insgesamt: 950.000 EUR




Beteiligte Stellen

AKR, WFB, SOS

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Neufassung der Parkgebührensatzung
Anlage 2 Verwaltungsvorschlag Tarif City und Übrige Bewirtschaftungsgebiete
Anlage 3 Parkgebührensatzung Synopse
Anlage 4 Neufassung der Entgeltordnung
Anlage 5 Entgeltordnung Synopse      


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20230606_Rückmeldung AKR zur GRDrs 231-2023.pdf
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