Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 95/2022
Stuttgart,
04/27/2022



Betreuung der Mutter-Kind-Häuser der Ingrid-Ritter-Stiftung durch das Jugendamt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.05.2022
18.05.2022
19.05.2022



Beschlußantrag:

1. Von der aktualisierten, unbefristet geschlossenen Vereinbarung zur pädagogischen Betreuung der beiden Mutter-Kind-Häuser Stuttgart-Dachswald und Stuttgart-Plieningen sowie deren Finanzierung zwischen dem Jugendamt und der rechtlich unselbständigen Ingrid-Ritter-Stiftung wird Kenntnis genommen.

2. Vom zusätzlichen Personalbedarf beim Jugendamt im Umfang von 0,31 VZK in S 12 wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab 1.4.2022 zusätzliches Personal im Umfang von 0,31 VZK in S 12 zu beschäftigen.

3. Die Personalkosten für das pädagogische Betreuungspersonal werden aus Mitteln der Ingrid-Ritter-Stiftung übernommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit der GRDrs 206/2021 wurde dem Gemeinderat über die Vereinbarung zwischen dem Jugendamt und der Ingrid-Ritter-Stiftung zur pädagogischen Betreuung der beiden Mutter-Kind-Häuser sowie dem dafür notwendigen Personal und dessen Finanzierung berichtet. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 1.7.2021 der Beschlussvorlage 206/2021 einstimmig zugestimmt. Die Vereinbarung zwischen dem Jugendamt und der Ingrid-Ritter-Stiftung wurde zunächst befristet bis zum 31.3.2022 geschlossen mit dem Ziel, diese nach Erprobung und Auswertung der gemachten Erfahrungen auf unbestimmte Zeit abzuschließen. Entsprechend gilt der Beschluss des Gemeinderats bis zum 31.3.2022.
Der Stiftungsrat der Ingrid-Ritter-Stiftung hat in seiner Sitzung am 20.1.2022 den Erprobungszeitraum der Vereinbarung ausgewertet und dabei folgendes beschlossen:

1. Die Vereinbarung zur pädagogischen Betreuung der beiden Mutter-Kind-Häuser zwischen dem Jugendamt und der Ingrid-Ritter-Stiftung hat sich bewährt. Die Vereinbarung soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden.
2. Der Betreuungsumfang durch zwei pädagogische Fachkräfte des Jugendamts wird aufgrund der gemachten Erfahrungen in der Erprobungsphase künftig von 8 Stunden auf 12 Stunden pro Woche erhöht. Das entspricht einem Stellenumfang von 0,31 VZK.
3. Die Finanzierung der 0,31 VZK erfolgt wie bisher aus Mitteln der Ingrid-Ritter-Stiftung auf der Basis der durchschnittlichen jährlichen Personalkosten für eine Stelle in S 12.

Die aktualisierte, auf unbestimmte Zeit geschlossene Vereinbarung ist dieser Gemeinderatsdrucksache als Anlage beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen

Für die 0,31 VZK in S 12 entsteht im Teilhaushalt 510-Jugendamt, Amtsbereich 5103636, Kontengruppe 400/410-Personalaufwendungen ein jährlicher Aufwand, der aus Stiftungsmitteln der Ingrid-Ritter-Stiftung, Kontengruppe 340-Privatrechtliche Leistungsentgelte, gedeckt wird. Diese betragen für 0,31 VZK aktuell 22.506 Euro p.a.

Ein darüber hinaus gehender finanzieller Aufwand entsteht nicht.

Die finanziellen Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:

April bis Dezember 2022
2023 ff.
Personalkosten
(Kontengruppe 400/410)
16.879
22.506
Stiftungsmittel
(Kontengruppe 340)
- 16.879
-22.506
Gesamt
0
0




Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Vereinbarung zwischen dem Jugendamt und der Ingrid-Ritter-Stiftung zur pädagogischen Betreuung und deren Finanzierung in den MuK-Häusern




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