Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen

Gz: T/WFB
GRDrs 66/2022
Stuttgart,
02/10/2022



Theaterhaus Stuttgart, Ergänzungsbau
- Aktualisierung der Beschlusslage
(Fortschreibung GRDrs 1044/2018 und GRDrs 232/2020)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.02.2022
16.02.2022
17.02.2022



Beschlußantrag:

1. Von der aktuellen Entwicklung der Planung (Vorentwurfsplanung Leistungsphase 2 HOAI) und den damit verbundenen technischen, raumprogrammbezogenen und konjunkturellen Auswirkungen auf die Gesamtprojektkosten einschließlich der im Projekt umgesetzten Maßnahmen zur wirtschaftlichen Gegensteuerung wird Kenntnis genommen.
Die aktuellen Gesamtprojektkosten belaufen sich auf brutto: 109.640.000 EUR

2. Mit Abschluss der Entwurfsplanung wird die Kostenermittlung in Qualität einer Kostenberechnung nach DIN 276 vorliegen und als Grundlage für die Vorbereitung des Projektbeschlusses im Sommer 2022 dienen.
Das Hochbauamt wird beauftragt, die Planung auf Grundlage der in Ziffer 1 beschriebenen Projekt- und Kostenveränderungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 4 HOAI (Genehmigungsplanung) weiter zu entwickeln.
Die erforderlichen Mittel hierfür sind im Haushalt vorhanden.

3. Die Kulturverwaltung wird beauftragt die konzeptionelle Ausrichtung des Ergänzungsbaus im Abgleich mit der zukünftigen betrieblichen Entwicklung des Theaterhauses zu überprüfen. Hierzu werden die notwendigen Gespräche und Abstimmungen mit der Geschäftsführung und den künstlerisch sowie kaufmännisch Verantwortlichen der Kultureinrichtung geführt.




Begründung:


Bisherige Beschlüsse

Beschluss GRDrs 1334/2015 (Grundsatzbeschluss):
Erste Information über das Planungskonzept des Ergänzungsbaus auf Grundlage eines im Auftrag des Theaterhauses erstellten ersten Konzeptentwurfs.
Beschluss zur planerischen Weiterentwicklung bis zur Leistungsphase 3 HOAI.

Beschluss GRDrs 1044/2018 (entspricht Vorprojektbeschluss):
Zwischeninformation zur Projektentwicklung, Aktualisierung des Raumprogramms, Durchführung RPW-Wettbewerb und Planerbeauftragungen und Ertüchtigung der Halle T1 im bestehenden Theaterhaus.

Beschluss GRDrs 232/2020:
Information über das Wettbewerbsergebnis und Weiterplanung mit dem 1. Preisträger.
Die GRDrs 232/2020 wurde am 18.05.2020 im unmittelbar benachbarten Bezirk Nord und am 26.05.2020 im Bezirksbeirat Feuerbach behandelt.


Entwicklung der Planung und der Kosten
(Zu Ziffer 1)

Eine erste sehr überschlägige Kostenermittlung für den Ergänzungsbau stammt aus dem Jahr 2015. Grundlage hierfür war eine frühe Konzeptstudie, die damals vom Theaterhaus direkt und ohne Beteiligung der Hochbauverwaltung an ein externes Architekturbüro beauftragt worden war. Das Hochbauamt wurde nach Vorliegen dieser Studie erstmals in das Projekt einbezogen und hatte die Aufgabe, die Baukosten (Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276) auf Plausibilität zu prüfen. Dies erfolgte auf Basis von Nutzflächen-(NF) und Volumen-Angaben (BRI), die dem Hochbauamt von den damaligen Planern des Theaterhauses übermittelt worden waren. Das Ergebnis wurde von einem externen Projektsteuerer bestätigt.

Seither haben sich sehr grundlegende Projektänderungen ergeben, ohne dass der Kostenrahmen des Projektes über die Jahre angepasst werden konnte, da hierfür zunächst eine konsolidierte Planung zu erstellen war, wie sie mit dieser Beschlussvorlage berichtet werden kann.

Nachfolgend werden wichtige Projektänderungen der zurückliegenden sechs Jahre beschrieben:
Im zweiten Quartal 2020 wurde der Planungsauftrag an den Preisträger des Architektenwettbewerbs, die PFP Planungs GmbH (PFP) aus Hamburg erteilt. Im Anschluss erfolgten die Vergaben an die Tragwerksplaner, die haustechnischen Ingenieure und das Projektsteuerungsbüro NPS. Die Planung des Ergänzungsbaus des Theaterhauses wurde seither innerhalb der sehr engen und schwierigen Rahmenbedingungen des Standorts vorangetrieben. Der aktuell vorliegende Projektstand zur Leistungsphase 2 HOAI führt die seit 2015 erforderlich gewordenen Projektanpassungen erstmals in einem in seiner Gesamtheit intensiv durchgearbeiteten Vorentwurf zusammen. Dies erlaubt erstmals die Auswirkungen des komplexen Anforderungskatalogs auf die Gesamtkosten des Projekts zu erfassen.
In der Folge erhöht sich der heute als rudimentär zu bezeichnende Kostenansatz von 39.830.000 EUR aus dem Jahr 2015 auf aktuell gerundet 109.640.000 EUR
(Stand Januar 2022 unter Berücksichtigung des Baupreisindex August 2021).


Übersicht zur Kostenentwicklung (alle Zahlen brutto):
Grobkostenüberschlag aus dem Jahr
2015 – GRDrs 1334/2015
39.830.000 EUR
Auflistung der Mehrkosten:
A





Ergänzung des Grobkostenüberschlags
aus 2015
(Ursprünglich fehlende oder nicht ausreichend eingepreiste Kostengruppen)
      § Kostengr. 200 Herrichten/Erschließen:
      u.a. altlastenkontaminierter Aushub
      § Kostengr. 500 Außenanlagen:
      u.a. öffentliche Wege und Plätze
+ 1.190.000 EUR

+ 3.100.000 EUR
+ 4.290.000 EUR




B
Baupreisentwicklung
      § Seit 2015 (Jahresmitte) bis August
      2021 eingetretene Baupreissteigerung + 30,6%
      § Prognose für zukünftige jährliche Baupreissteigerung bis zur mittleren Bauzeit: +2,5 % p.a.
+21.050.000 EUR


+ 8.400.000 EUR
+29.450.000 EUR
C
Energetische Verbesserungen/Klima-
schutz
      § Energetische Verbesserungen bis zum Anforderungsniveau 2020 (damaliger Energie-Erlass)
      § Umsetzung von Maßnahmen in Folge der GRDrs 975/2019 „Weltklima in Not“ und gemäß der seit 2020 gültigen Energierichtlinie
+ 6.600.000 EUR


+ 4.750.000 EUR
+11.350.000 EUR
D
Mehrkosten aus der planerischen Fortentwicklung des Gebäudekonzepts von 2015 bis zum aktuellen Planungsstand
(Vorentwurf)
+23.680.000 EUR
EBühnenausstattung Kostengruppe 600
      § Nutzerspezifische Ausstattungsanteile wie Bühnenscheinwerfer, Bühnentextilien, Mikrofon- und Videoausstattung, etc.
+3.600.000 EUR
Auflistung der Einsparungen:
F
Einsparmaßnahmen zur Gegensteuerung
      § Reduzierung der Tiefgarage von 222
      auf 51 PKW-Stellplätze
      § Entfall Schubtribüne Saal T5
      § Verzicht auf zusätzliche Gastronomie
      im 5. OG (über Hochhausgrenze)
      § Entfall 2. Aufzug Probezentrum
- 6.200.000 EUR

- 700.000 EUR

- 500.000 EUR
- 160.000 EUR
- 7.560.000 EUR
Sonstiges:
GRisiko für Unvorhergesehenesca. 5 %+ 5.000.000 EUR
Neue Projektkosten 109.640.000 EUR

Bei einer zukünftigen Baupreissteigerung von 5,0% p.a. anstatt der unter „B“ angesetzten 2,5% p.a. ergeben sich zusätzliche konjunkturbedingte Mehrkosten von + 8.4000.000 €.
Nicht enthalten sind Nutzerausstattungskosten für die Möblierung und lose Gerätschaften von ca. 1.400.000 EUR.

Erläuterung zu den baulichen Mehrkostenpositionen A bis D und zum Mittelbedarf für die Bühnenausstattung E:

Zu A:
Zu B:
Zu C:
Zu D: Zu E: Zu F: Einsparmaßnahmen zur wirtschaftlichen Gegensteuerung:

Nach Aufschlag aller Mehrkostenpositionen und Abzug aller Einsparmaßnahmen errechnen sich Bruttogesamtkosten von 104.640.000 EUR brutto. Auf diesen Betrag wird eine Risikoreserve von 5.000.000 EUR aufgeschlagen. Dies entspricht ca. 5% der Bruttogesamtkosten. Einschließlich des Risikozuschlags errechnen sich Gesamtprojektkosten von
109.640.000 EUR brutto.

Fortführung der Planung bis zum Abschluss der Leistungsphase 4 HOAI
(zu Ziffer 2)

Die Beauftragung der Architekten und Ingenieure erfolgt stufenweise. Die aktuelle Beauftragung (erster Stufenabruf aus den HOAI-Verträgen) beinhaltet Planungen bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung). Dieser Planungsstand beinhaltet eine Kostenberechnung nach DIN 276 und dient als konsolidierte Grundlage für den im Sommer 2022 geplanten Projektbeschluss. Mit der zusätzlichen Beauftragung der Leistungsphase 4 HOAI (Genehmigungsplanung) wird ein kontinuierlicher Planungsfortschritt zum Herbst 2022 sichergestellt. Ziel ist eine zügige Projektabwicklung um dem Risiko kostensteigernder Projektverzögerungen vorzubeugen.


Konzeptionelle Ausrichtung des Theaterhauses (zu Ziffer 3)

Die konzeptionelle und betriebliche Ausrichtung des Ergänzungsbaus muss, auch angesichts des bevorstehenden Generationenwechsels in der künstlerischen und kaufmännischen Geschäftsführung, aus Sicht der Kulturverwaltung engmaschig mit einem zukunftsfähigen Strategiekonzept des Theaterhauses abgeglichen werden. Der entsprechende Strategieprozess, der dem Konzept zwingend vorausgehen muss (siehe GRDrs 1264/2019 sowie GRDrs 707/2019), ist in der Vergangenheit ins Stocken geraten, wobei Gespräche und Abstimmungsprozesse inzwischen auf Initiative des Kulturamts eingefordert wurden, u. a. mit dem Hinweis, dass der Strategieprozess unter Einbindung der Zuwendungsgeber erfolgen sollte.

Aus Sicht der Kulturverwaltung sollte die strategische Ausrichtung perspektivisch auf ein Produktionszentrum der Freien Szene hinzielen. Damit rekurriert die Zukunftsfähigkeit nicht nur auf wesentlichen Traditionslinien des Theaterhauses, sondern schafft bei entsprechend kompetenter Besetzung auf leitender Ebene auch die Voraussetzungen für eine Integration in überregionale Netzwerke und potentielle Drittmittelfinanzierungen auch auf internationaler wie auch auf Bundesebene. Denkbar ist eine erstrebte Einordnung im von der BKM seit 2016 geförderten Bündnis internationaler Produktionshäuser (wie beispielsweise Kampnagel Hamburg, HAU Berlin oder Künstlerhaus Mousonturm, das bislang den bundesweit südlichsten Partner im Bündnis markiert). Mit dem um die T5 erweiterten Saal-Portfolio bietet das Theaterhaus samt professionellen Werkstätten und der Ankernutzung durch die weltweit agierende Tanzkompagnie Eric Gauthiers alle Voraussetzungen zu Kooperationen auf Augenhöhe. Mit dieser Ausrichtung würde die Landeshauptstadt ein angemessen deutlich erweitertes Bekenntnis zu einer immer größer, vielfältiger und sichtbareren lokalen Freien Szene und vor allem deren Verortung setzen, die internationale Vernetzung auch der performativen Künste sowie die ideale Basis für eine eigenmächtige Stärkung der Szene ermöglichen.







Finanzielle Auswirkungen

Die fortgeschriebenen aktualisierten Gesamtkosten belaufen sich auf 109.640.000 EUR brutto.
Davon sind entsprechend der Grobkostenannahme aus GRDrs 1334/2015 39.830.000 EUR brutto im Teilhaushalt 230 - Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233147 - Theaterhaus Stuttgart, Erweiterungsbau finanziert.
Für eine Fortführung der Planung stehen ausreichende Mittel zur Verfügung. Die darüber hinaus für die bauliche Realisierung erforderlichen Mittel werden zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

Ein Vorsteuerabzug kann erst bei Vorliegen eines detaillieren Nutzungskonzepts geprüft werden und ist nur möglich, wenn die Überlassung entgeltlich mit Umsatzsteuer erfolgt und der Mieter das Gebäude zu umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätzen nutzt.

Die zu erwartenden Folgelasten und die Wirtschaftlichkeit werden zum Projektbeschluss dargestellt.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und SWU haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Thomas Fuhrmann
Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen

- Anlage 1: Präsentation zur Planungs- und Kostenentwicklung, Januar 2022

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