Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 626/2011
Stuttgart,
07/21/2011



Resolution des Gemeinderats zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.07.2011
27.07.2011



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat richtet die als Anlage beigefügte „Resolution zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ an die Bundesministerin für Arbeit und Sozialordnung, die Stuttgarter Abgeordneten des Deutschen Bundestages und an die Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg.


Begründung:


Mehr als zwei Drittel der Arbeitslosen fallen unter das SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), nur rund ein Drittel unter das SGB III (Arbeitslosenversicherung). Dennoch orientiert sich der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf an dem Referenzsystem des SGB III und bezieht sich im Wesentlichen auch auf die Anforderungen in diesen Bereichen. Es wird die Chance vertan, das Gesetzgebungsverfahren dazu zu nutzen, den spezifischen Anforderungen im SGB II-Bereich zu entsprechen.

Besonders zu kritisieren ist, dass die Möglichkeiten einer öffentlich geförderten Beschäftigung im SGB II nicht gelockert, sondern durch die Fördervoraussetzungen „Zusätzlichkeit“, „öffentliches Interesse“ und „Wettbewerbsneutralität“ eingeengt werden. Hierdurch und durch die Begrenzung der Förderhöhe auf 30 Euro bzw. maximal 150 Euro sowie die Streichung der Entgeltvariante können vernünftige Programme für Menschen mit gravierenden Vermittlungshemmnissen nicht mehr gestaltet werden.

Gerade in der öffentlich geförderten Beschäftigung sollte der Grundsatz von mehr Dezentralität und Flexibilität stärker betont werden. Es sollte den örtlichen JobCentern im Einvernehmen mit den Beiräten überlassen werden, welche konkreten Maßnahmen in der öffentlich geförderten Beschäftigung umgesetzt werden. Die Vorgaben des Bundes sollten sich auf die Überprüfung der Zielerreichung und eine regionalisiert differenzierte finanzielle Steuerung eines maximalen Anteils der Aufwendungen für öffentlich geförderte Beschäftigung am Eingliederungsbudget beschränken.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen



Resolution


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110727 Resolution des Gemeinderats.pdf